Polizeikontrolle, Feststellbremse Kaputt..

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  • Tut mir echt leid für Dich,aber wenn die 3 Punkte ein Problem für Dich sind wirst du ja wohl kein unbeschriebenes Blatt sein.Frag mal einen Rechtsanwalt,der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist,was da machbar ist(Einspruch,Krankschreibung usw.,vielleicht schaffts Du es ja bis die die einjährige Verjährungsfrist greift,hat bei mir auch funktioniert.
    Viel Glück und viele Grüße
    Michael

  • Hi,
    Ja Widerspruch werde ich direkt am Montag einreichen, werde es mal mit dem Argument versuchen, dass die Bremse nur nachgestellt werden musste. Und zum Thema das die 3 Punkte schlecht sind hat nur den Hintergrund das ich wie gesagt noch 1 Monat in der probezeit bin und ich täglich ca 600 Kilometer fahre (beruflich) und da wären 3 Punkte, aufbauseminar etc sehr ungünstig. Ansonsten habe ich mir eigentlich nichts zu Schulden lassen, bis auf paar bliterfotos von 10-15 km/h Überschreitung die aber nie einen Punkt zur folge hatten. Da bin ich mal gespannt was mir da geantwortet wird wenn ich Widerspruch einlege und der Anwalt mal zurück ruft. Aber wie gesagt das Strafmaß ist schon fast eine Frechheit. Für Dinge die wirklich den Straßenverkehr gefährden wie z.B Sommerreifen im Winter o.Ä gibt's harmlosere Strafen als eine Defekte feststellbremse? Da zeigt sich mal wieder wie "gut" doch unser Rechtssystem funktioniert!


    Liebe Grüße,
    Ricci

  • .... Da zeigt sich mal wieder wie "gut" doch unser Rechtssystem funktioniert! ....


    Ganz falsch !!!. Stellt Dir mal vor, Du hast Dein Quad irgendwo in eine leicht schräge Straße in eine große Parklücke abstellst, mit eingelegte Gang und angezogene Handbremse.
    Jetzt kommen Kinder, und wie nun mal Kinder sind, spielen an Dein Quad rum. Der Gang spring raus und der Quad kommt ins rollen, weil der Handbremse nicht funktioniert.
    Eine der Kinder wird zwischen Dein Quad und das nächste Fahrzeug, der 3 oder 4 Meter vor Dein Quad parkt, eingeklemmt und sieht er sich schwere Verletzungen wie z. B. Rücken- oder Kopfverletzungen zu, weil er kurz vor den Aufprall gestolpert und hin gefallen ist und zwischen den Bumper und der Stoßstange geraten ist.


    Ist der nicht funktionierende Handbremse immer noch eine Lappalie??? Denk mal darüber nach.


    Gerade Du als Berufskraftfahrer sollte eine andere Verständnis dafür haben. Wir Menschen neigen dazu jede Form von Strafe als ungerecht zu Empfinden und unsere Vergehen als nicht so schlimm zu betrachten.


    Im übrigen, Du schreibst das Du 8 Stunden beruflich unterwegs bist und deshalb kein Zeit für die vorgeschriebenen Aufbauseminar hast. Das sind anderen auch und deshalb bitten viele Fahrschulen diese Kurse am Abend an. Also kein gute Argument.


  • Spielende Kinder bekommen auch die angezogene Feststellbremse los, noch eher als den Gang raus. Und ohne eingelegten Gang ist das mindestens genau so gefährlich.


    Das einzig schlagende Argument: weil´s Vorschrift ist! Ganz einfach.
    So, wie man sich über einige Geschwindigkeitsbegrenzungen ärgert, zu schnell fährt und geblitzt wird und sich dann über den Blitzer (oder insgeheim über die eigene Dummheit) ärgert.


    Ich geh glaub mal meine Feststellbremse nachspannen....


    Grüße Mr.Gibbs

    Grüße Mr.Gibbs
    QTNA
    Fliegen ist nicht schöner...

  • Spielende Kinder bekommen auch die angezogene Feststellbremse los, noch eher als den Gang raus.

    Klar kann die Handbremse gelöst werden. Wenn man 100 % Sicherheit haben will, muß der Quad, wenn er geparkt ist, am Boden fest getackert werden :whistling: :whistling: :whistling:.


    Es geht darum, was ich machen kann um solche Situationen zu vermeiden und nicht was eventuell jemand anstellen kann. Wenn ich das getan habe was möglich ist, kann mir keiner etwas vorwerfen.


    Schimpf Ihr ruhig auf Paragraphen und Bestimmungen, aber wenn diese nicht geben, dann hätten wir noch mehr Anarchie. Bei vielen Leuten habe ich den Eindruck, das es sich nur um Empfehlungen handelt. Aber das muß jeder selber wissen.