Mahlzeit
es gab ja vor ca. einem Jahr ein Urteil, dass man trotzdem Garantieansprüche hat, wenn man die Inspektionen nicht beim Vertragshändler macht (also freie Werkstatt etc.)
Natürlich gilt dies nur wenn man sich an die Herstellervorgaben bei der Inspektion hält.
Bezieht sich dieses Urteil nur auf PKW's oder gilt dies nun auch für Quads?
Ich frage nach weil ich mit meinem Vertragshändler absolut nicht zufrieden bin.
Gruß Andre42