Warum bezahle ich so viel Steuern?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

  • moin Ralle, Ja das ist ja schön was die da schreiben und ich wil denen jetzt auch nicht unterstellen das die zu BLÖ....zum lesen sind die richtline die die da angeben 97/24/EG darunter fallen und das habe ich eben noch mal nachgelesen: Drei bzw leichten Vierrädrige kraftfahrzeuge also L7e bis 400kg und 15kw Nennleistung!

    Würde mich ja wundern wenn du nur 15kw hättest und unter 400kg zulässiger gesamtmasse währst!
    Zulässige gesamtmasse meines Fzgs: 402kg und 36kw! Also demnach kein L7e fahrzeug also kann die Richtlinie 97/24/EG nicht angewendet werden!

    http://www.jusline.de/index.php?cpid…awid=143&paid=8

    Lese dir mal den Gesetzestext durch und du wirst sehen das da was falsch läuft!
    Natürlich muss ich dazu sagen das du der willkühr des Amtes ausgesetzt bist wenn die nicht wollen

    Wie gesagt bei mir hatts funktioniert anhand der vorher genannten grundlagen!

     Schalt auf Überwachung JUNGE! 

    Externer Inhalt y1.yzimg.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
  • Hallo ihr alle,

    ich habe in einem anderen Forum einen Vordruck gefunden, mit dem man beim Finanzamt einen Antrag auf niedrigere Steuern stellen kann.
    Das Funktioniert aber nur bei LoF-Zulassungen und auch nur wenn 4 bestimmte Punkte in der Zulassungsbescheinigung mit den Vorgaben übereinstimmen.

    Bei mir war es der Fall, also habe ich den Antrag am WE losgeschickt. Mal sehen was da bei raus kommt.....

    Ich wünsche euch viel Erfolg

  • Der Antrag wurde abgelehnt, weil das Finanzamt sich nicht an die
    Vorgaben der Straßenverkehrsamtes halten muss. Das heißt: Mein ATV ist
    zwar als Ackerschlepper angemeldet und entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen, jedoch ist es in den Augen des
    Finanzamtes ein reines Spaßfahrzeug, welches dann auch so besteuert wird
    ;(

    Habe auch Nachricht von einem Leidensgenossen aus Hessen. Dort war die
    Nachricht etwas mehr umschrieben, aber eigentlich genau die gleiche
    Aussage: Wir können machen was wir wollen, und müssen uns nicht an die
    Vorgaben halten.


    Irgendwo habe ich aber gelesen, dass 2013 eine Steuerklasse für
    Quads/ATVs eingerichtet werden soll. Mal sehen, was dabei herauskommt.

  • Nein das steht bei mehreren. Versuch es einfach. Es werden immer mehr die es schaffen. Und zudem soll eh ab 1.01.2013 eine bessere Reglung kommen. Habe ich schon schriftlich, aber ist nicht von mir.


    Sent from my iPhone using Tapatalk

  • Ich hab eine Frage, zwar eine ziemlich dumme aber Steuern usw. ist eines der wenigen Themen mit denen ich mich überhaupt nicht auskenne^^ Und zwar würde ich gerne wissen ob die Steuern jährlich sind? :D

    Mfg Nico

    ==> Explorer Trasher 520 <==

  • So - meine King wird jetzt auch nach Gewicht besteuert. Dank meinem Einspruch gegen den Bescheid vom März bekomme ich auch meine zuviel gezahlten Steuern zurück. Ich fahre einen Traktor und nun wird dieser auch als Traktor besteuert.

    Momentan werden überall im Bundesgebiet Berichtigungen vorgenommen und unsere Fahrzeuge als sonstige Fahrzeuge und nicht mehr als leichte Kraftfahrzeuge versteuert. Ich rate dranbleiben und gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen damit man seinen Anspruch nicht verliert.

    Voraussetzung ist LOF Zulassung und eine Leistung von mehr als 15KW und / oder eine Gesamtmasse von mehr als 550kg - so die Info von meinem FA. Mein FA möchte ich hier auch mal bei der Gelegenheit lobend erwähnen. Hatte einige Telefonate / Schriftverkehr mit dem zuständigen Mann und der war immer gesprächsbereit und hielt mich auf neuestem Stand. Mein persönlicher Lieblingsbeamter 2012 :thumbup:

    Ab 2013 ist die KFZ-Steuer nicht mehr Ländersache und es soll eine bundeseinheitliche Regelung geben. Laut meinen Informationen wird es dann auch eine eigene Klasse zur Besteuerung unserer Fahrzeuge geben. Allerdings habe ich da kein gute Gefühl bei im Bauch - warum sollte eine eigene Klasse dann günstig sein ???? Ich rechne eher damit das man uns die Steuern dann wieder anhebt wenn kein Nachweis der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung geführt wird. Das Ministerium in Berlin meinte das wer steuerlich bevorteilt werden möchte das auch begründen muß - heißt Nachweis der Nutzung führen. Lassen wir uns mal überraschen. Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf und da kann sich noch sooooooo viel ändern.