moin Ralle, Ja das ist ja schön was die da schreiben und ich wil denen jetzt auch nicht unterstellen das die zu BLÖ....zum lesen sind die richtline die die da angeben 97/24/EG darunter fallen und das habe ich eben noch mal nachgelesen: Drei bzw leichten Vierrädrige kraftfahrzeuge also L7e bis 400kg und 15kw Nennleistung!
Würde mich ja wundern wenn du nur 15kw hättest und unter 400kg zulässiger gesamtmasse währst!
Zulässige gesamtmasse meines Fzgs: 402kg und 36kw! Also demnach kein L7e fahrzeug also kann die Richtlinie 97/24/EG nicht angewendet werden!
http://www.jusline.de/index.php?cpid…awid=143&paid=8
Lese dir mal den Gesetzestext durch und du wirst sehen das da was falsch läuft!
Natürlich muss ich dazu sagen das du der willkühr des Amtes ausgesetzt bist wenn die nicht wollen
Wie gesagt bei mir hatts funktioniert anhand der vorher genannten grundlagen!