Feststellbremse

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  • moin moin,

    natürlich ist es pflicht, die handbremse und diese auch funktionstüchtig eingestellt zu haben, denke ich mal....
    ok, manche hersteller sind da ja doch recht geitig, was die betrifft. sie sollte also schon werksmäßig dran sein. immerhin sind wir ja, vor dem gesetz halt autos, wenn man das mal so vergleichen darf. warndreieck und erste hilfe dürfen wir ja auch mitschleppen....

    gruß
    andraes

  • Ich habe keine Feststellbremse mehr dran, ist zwar vorgeschrieben wurde beim TÜV aber noch nie bemängelt.
    Bei der Hauptunersuchung würde ich da aber die Klappe halten, sonst prüft der die doch noch und dann hat man in der Regel schlechte Karten, weil die bei den meisten Quads eh nur unzureichend funktionieren.