Gibt es die Möglichkeit mit Klasse 3 (B) gedrosselte 80km/h 125ccm Roller zu fahren???

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  • Salue,
    ich glaube ihr habt alle etwas überlesen,es geht um die A1 125er,also die gedrosselt auf 80 Km/H.
    ich fahre auch 125er mit Motorradzulassung,also offen über 81 Km/H

    grosser Unterschied:

    ich zahle Hafpflicht um 30 Euro,die A1er ein paar Hundert !!! Euro,das sind die(geplanten) Auoführerschein 125er. :D

    Gruss vom Insekt

    Einmal editiert, zuletzt von insekt (28. Mai 2010 um 19:59)

  • Sorry werde offtopic :o , aber jetzt wirds für mich interessant ;) . Wenn das ausartet verschiebe ich dann die Beiträge 8) .

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich mit einem B (Klasse 3) Schein (ich hab nur den :o ) Zweiräder bis 50ccm fahren darf. Ausnahme, diejenigen die den Lappen vor 1983 (oder so, genaues Datum habe ich nicht) gemacht haben auch bis 125ccm fahren dürfen.
    Jetzt erlese ich (kann auch falsch liegen) dass ich auch eventuell eine 125er die gedrosselt auf 80km/h ist, fahren darf.
    Ist das so richtig ?( ???? Unabhängig dessen, was ich an Versicherung bezahlen muss.

    Liebe Grüße, Ralle
    schwarz ist geil :00020069: !!

  • Hi !

    @ Alpha , wo hast du den genau nachgelesen ?
    Was du aber Schreibst ist auch mein letzter Wissensstand .
    Das man halt 125 ger Fahren darf , wenn man seinen Klasse 3 Führerschein vor dem Datum ... ähm ... ich sag jetzt auch mal 1983 Erworben hat .
    Währe natürlich für viele sehr Interessant wenn man mit 125 ger sich Fortbewegen könnte .
    Finde das Thema grade sehr Interessant , da es meinen Vater freuen würde wenn das ginge .
    Der fährt ca. 10 km mit dem Auto zur Arbeit , und wollte schon immer einen Roller oder so etwas haben .
    Reicht für Ihn sagt er .... aber mit 45 km/h wollt er nu nicht unbedingt Rumkrümmeln ^^

    Mfg habbib

  • Hi
    STICHTAG war der 1. April 1980.

    Alle, die vor diesem Tag die Führerscheinprüfung BESTANDEN! hatten dürfen Kleinkrafträder bis max. 125ccm mit dem alten Führerscheinklasse 3 fahren, bekommen auch den kompletten früheren Umfang der Fahrerlaubnis umgeschrieben, wenn sie sich den neuen EU-konformen Führerschein ausstellen lassen; dann wird zu der neuen Klasse B usw. auch die Klasse A1 automatisch mit eingetragen.

    Wer ab dem 1. April 1980 den Führerschein Klasse 3 bzw. B macht, muss eine separate praktische Fahrprüfung für z.B. die 125ccm-Maschinen ablegen um die Klasse A1 eingetragen zu bekommen.
    Andi

    Von allen Teilen des menschlichen Körpers hat am meisten Unheil die Zunge angerichtet

  • Ja leider. Und es ist auch nicht nach Geschwindigkeit gestaffelt, sondern nach Hubraum. Man darf also keine 125er und 80 kmh fahren, wenn man nach den 01.04.1980 den Führerschein gemacht hat, und auch keine 80er. Nur 50er mit 45 kmh. So hat mir das die Polizei mit auf`n Weg gegeben.

    Von allen Teilen des menschlichen Körpers hat am meisten Unheil die Zunge angerichtet

  • Jo korrekt , ist auch Wissenstand . 125er Roller sind teilweise extrem günstig zu bekommen , neu . Zwar Chinaböller , aber bei Rollern ist das auch schon wieder was anderes . Ne Enduro könnt mich reizen , bin aus der Generation XT , XL , DT :) Oder schöne 125er Rennmaschine.. JamJam... ;)

    125er fahren wollen dürfen will !!!!!!!!! ;)

    Gruss
    Ww

    * * *
    ....::: You have had the honor of meeting :::....

  • Zwei Kleinigkeiten fehlen noch:
    1) Stichtag 1.4 1980 ist richtig, war der Führerschein aber mal weg, und müsste diesen neu machen, ist auch das Recht weg , 125er zu fahren.
    2) Stichtag vor 1964 dürfen es sogar 250er sein.
    3) In fast allen EU Staaten darf man 125er mit Klasse B fahren, so das es schon lange im Raum steht, das Deutschland hier eigentlich gegen geltendes EU-Recht verstösst.

    evt. auch noch interessant , für alle die auf die 50 zugehen.....und den alten 3er Führerschein haben. Geht zum Artz , vor dem 50. Lebensjahr, und lässt Euch die Fahrtauglichkeit bescheinigen, sonst verliert Ihr das Recht, 7,5 Tonnen LKWs zu fahren. Dies must dann auch alle 5 Jahre wiederholt werden und beim Ordnungsamt eingereicht werden.
    Ansonsten gilt ab dem 50. Lebensjahr nur noch 3,5 Tonnen und nur noch Anhänger bis 750kg.
    Macht man es später, oder vergisst es, ist ne neue Prüfung fällig.
    Gruß Frank