Leg Widerspruch ein oder ruf erst mal an, hat sich sicher nur überschnitten Ist es als LoF Zugmaschine zugelassen, wird es nach neuem §2 Kraftstg (12.12.2012) nach Gewicht besteuert! Kein Spielraum für das Finanzamt! (siehe Schreiben, was auch hier schon gepostet wurde)
Gruß Micha