L7e Zulassung

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  • Hallo und frohe Weihnachten alle zusammen

    Ich will mir jetzt im Neuen Jahr ein Blade325 kaufen. Das ist mein erstes Quad was ich mir zulegen möchte. Dementsprechend habe ich überhaupt keine Ahnung von den Fahrzeugen und lese mich einwenig in den Foren schlau. Dabei bin ich auf einen Beitrag gestoßen. Was hat das mit der L7e Zulassung aufsich und ist das so das das dann nur 6€ Steuern im Jahr kostet.

    Gruß Tuemmes

    und einen guten Rutsch

  • Hallo Tuemmes,

    hab das mal aus dem Bürgerservice der Stadt Gera kopiert,
    Sieht aus, als wenn das die normale VKP Zulassung ist. Ich weiss garnicht, obs neue 325er TGBs mit so ner Zulassung gibt. In NRW würdest du da i.d.R. je angefangene 100 Kubik, ca 25 Euro bezahlen.


    Mögliche Fahrzeugklassen

    Quads sind kraftradähnliche Vierradkraftfahrzeuge in verschiedenen Fahrzeug- und Aufbauarten.

    Eine Grundlage für die Einstufung der Quads ist die Richtlinie 92/61/EWG. Diese Richtlinie erfasst neben 3-rädrigen Kfz bis 45 km/h, vierrädrige LeichtKfz (max. 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm) und vierrädrige Kfz (mehr als 45 km/h und mehr als 50 ccm). Allerdings beschränkt die Richtlinie die Vierradkraftfahrzeuge auf eine Leistung von maximal 15 kW und ein maximales Leergewicht von 400 kg bzw. 550 kg.

    Die Einstufung der Fahrzeuge bis 400 kg Leergewicht (Fzg.e zur Güterbeförderung bis 550 kg) und/oder bis 15 kW Motorleistung erfolgt(e) deshalb in folgende Klassen:
    Schlüsselnummer
    Fahrzeugklasse Beschreibung in der Zulassungsbescheinigung Klartext
    L6e 4-RÄDR.LEICHT.FZ.B.350KG 4-rädriges Leichtfahrzeug bis 350 kg, Vmax 45km/h, Hubraum bis 50ccm

    2404 (auslaufend)
    LEICHT-KFZ BIS 45 KM/H
    Leichtkraftfahrzeug - vierrädrig, unter 350 kg Leergewicht, Vmax 45km/h, Hubraum bis 50ccm
    L7e 4-RÄDR.FZ.400 o. 550KG 4-rädriges Fahrzeug bis 400 oder 550 kg Leergewicht und 15 kW

    2604 (auslaufend)
    4-RÄDR.KFZ Z.PERS.BEF.
    leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 400 kg Leergewicht und 15 kW

    2614 (auslaufend)
    4-RAEDR.KFZ Z.GUET.BEF.
    leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 550 kg Leergewicht und 15 kW


    Fahrzeuge nach Ausrüstung- und Verwendung als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine:

    Da Fahrzeuge über 15 kW Leistung von der oben genannten Richtlinie 92/61/EWG nicht erfasst sind, können sie nur als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine (lof) zugelassen werden. Die Zulassung als PKW scheitert aufgrund der motorradtypischen Bauweise an dem nicht erreichbaren Geräuschgrenzwert von 74 dB. Die neuen EG-Fahrzeugklassen für Zugmaschinen (entsprechend Rili 2003/37/EG) T1, T2, T3 und T4 sind für solche mit bauart beschränkter Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h vorgesehen. Da alle Hersteller Quads anbieten, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen, sind diese Klassen für die erstmalige Zulassung nicht geeignet. Außerdem ist die Klasse T4 und auch die einzig verwendbare Klasse T5 (über 40 km/h) noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Deshalb werden für Quads als Zugmaschinen weiter die alten Schlüsselungen in den Typ- und Einzelgenehmigungen verwendet.

    Erst wenn die EG-Klassen T4 und T5 in nationales Recht überführt sind, erfolgt die Zuordnung von Quads in die Klasse T5 (Zugmaschine mit bbH über 40 km/h).

    Schlüsselnummer
    Fahrzeugklasse Beschreibung in der Zulassungsbescheinigung Klartext
    8910
    8710 (auslaufend) ZUGM. ACKERSCHLEPPER Zugmaschine Ackerschlepper
    8920
    8720 (auslaufend) ZUGM. GERAETETRAEGER Zugmaschine Geräteträger


    Da in der Vergangenheit Quads, durch die zu späten bzw. uneinheitlichen Regelungen auch als Pkw zugelassen wurden, kann vereinzelt noch folgende Zulassungsart auftauchen:

    Schlüsselnummer
    Fahrzeugklasse Beschreibung in der Zulassungsbescheinigung Klartext
    0101 (auslaufend) PKW OFFEN Personenkraftwagen offen über 400 kg Leergewicht und/ oder über 15 kW Motorleistung zur Personenbeförderung

  • Moin Tuemmes,

    L7e ist keine Zulassung sondern die Fahrzeugklasse ( Schlüsselnummer ). Diese Bezeichnung sagt dem Strassenverkehrsamt, welche Zulassung Du bekommen kannst. Wie hier VKP ( Vierrädiges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis 20 PS)

    Und Steuern sind so wie Jido es schon sagte.

    Ansonsten kann ich nur sagen, das die Blade ein super Funmobil ist :thumbup: . Ich bin sehr zufrieden mit der klenen.

    Gruß
    Ralf