KFZ Steuer für LOF Fahrzeuge

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  • Hallo Leute,
    aktuell geht ein Ruck durch die Hauptstadt, der vielleicht auch in anderen Städten und Gemeinden interessant ist. Es geht um die Steuer für unsere geliebten Maschinen. Hier in Berlin wurde nämlich großflächig die anfallende Kfz-Steuer falsch berechnet. Dank eines Quadfreundes ist das nun aufgefallen und ein (bereits mehrfach erfolgreicher) Lösungsweg wurde erarbeitet.

    Problem hier in Berlin: Die Zulassungsstelle scheint nicht alle relevanten Fahrzeugdaten an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Damit erfolgt eine falsche Besteuerung. In meinem Fall 128,00 EUR statt 33,00 EUR bei der 500HO und 228,00 statt 45,00 EUR bei der 850XP. Bei der Zulassung hatte ich noch die "kleinen" Beträge mitgeteilt bekommen (Bescheid über KFZ-Steuer von der Zulassungsstelle), im Bescheid vom Finanzamt dann die mehr als doppelt so teuren.


    Und so geht es...

    Man prüfe seine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein): zu Punkt J sollte eine 89, zu 4 eine 1000 oder 2000, zu 14 ein Strich und zu 14.1 einen Strich haben. ---> jetzt kann man seine KFZ-Steuer noch einmal überprüfen lassen

    Begründung:
    Die 89 steht für die Klasse des Fahrzeugs und wird somit auch über diese Klasse berechnet. Die Klasse 8 also 8900 um genau zu sein, gibt an das es ein Quad bzw. ATV ist.
    Diese 89 greift aber nur, wenn es zu Punkt 14 und 14.1 einen Emmissionswert gibt. Da aber bei mir/vielen anderen keine Werte drin stehen, muss die 8900 bzw. 89 als T-Klasse behandelt werden.

    In der T-Klasse ist es dann die T5 für Fahrzeuge über 40 Km/h. In der T-Klasse wird ausschliesslich nach Gewicht berechnet, da diese Fahrzeuge keinen Emmisionswert haben.

    Soweit alles klar? - Dann wird jetzt der Briefumschlag für das Finanzamt gefüllt:

    1. Freundliches Anschreiben fertigen, in dem ihr darum bittet euren Bescheid noch einmal zu prüfen, da keine Werte bei 14 bzw. 14.1 vermerkt sind.
    2. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vor- und Rückseite) beifügen
    3. Kopie des KFZ-Steuerbescheides der Zulassungsstelle beifügen

    --> Abschicken und warten...

    In Berlin hat es bei mir ca. 2 Wochen gedauert und voilà der Änderungsbescheid flattert ins Haus (incl Rückzahlung!)

    ----------
    Danke in diesem Zusammenhang auch noch einmal an "Paintman" und "Fluxus" aus dem Berliner Quadfreunde Forum, die sich die Mühe gemacht haben, das alles zu recherchieren.

    _________________

  • Max Mustermann Musterstadt, 01.01.2012
    Musterstr. xxx
    xxxxx-Musterstadt


    Finanzamt Musterstadt
    Musterstr. xxx
    xxxxx Musterstadt

    Bitte um Überprüfung des Steuerbescheides zur KFZ- Steuernummer X-XX 999/X
    Sehr geehrte Damen und Herren!
    Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie um die Überprüfung meines
    Steuerbescheides zur Kraftfahrzeugsteuernummer X-XX 999/X bitten.
    Meines Erachtens ist es bei der Berechnung und Ausfertigung des Steuerbescheides
    zu einem Fehler gekommen, da eine Berechnung nicht nach der Klasse T5 also nach
    dem Gewicht meines Fahrzeuges von ……. kg erfolgt ist.
    Da für mein Fahrzeug keine Emmissionswerte unter den Punkten 14 und 14.1 meiner
    Zulassungsbescheinigung existieren und das Fahrzeug laut Fahrzeugschein Punkt
    „J“ mit der Kennzahl 89 geschlüsselt ist, müsste meines Erachtens eine Berechnung
    nach der Klasse T5 also für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40
    km/h, also nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet werden. Bei der Zulassung
    meines Fahrzeuges auf meinen Namen erhielt ich auch schon einen Bescheid über
    die Kraftfahrzeugsteuer, welcher stark von dem von Ihnen ausgestellten
    Steuerbescheid abweicht.
    Ich sende Ihnen zusammen mit diesem Schreiben, sowohl die Kopie des
    Steuerbescheides über die Kraftfahrzeugsteuer von der Zulassungsstelle mit. Des
    Weiteren finden Sie anbei die Kopie meine Zulassungsbescheinigung Teil 1.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen bei der Überprüfung meines
    Steuerbescheides und weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und
    verbleibe bis auf weiteres.


    Mit freundlichen Grüßen
    Max Mustermann


    http://www.womotouren.de/kfz_steuer/Sys…g_Kfz_2005_.pdf

  • ist leider von bundesland zu bundesland unterschiedlich! die machen watt se wollen weil se sich nicht an die angaben im fahrzeugschein halten brauchen! es gibt eine richterspruch vom bundesfinanzhof in münchen von 2010 wonach alle quad und atv wie pkw zu versteuern sind. 2013 soll extra für diese fahrzeugklasse eine eigene steuertabelle kommen und dann wird man sehen wer nachzahlt oder wer watt zurückbekommt

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Hallo,

    genauso wie Maulwurf habe ich es gemacht!
    Hier bei mir in Rheinland-Pfalz wollten die Raubritter auch richtig Kohle!
    Habe wie angegeben Einspruch erhoben und 2 Wochen später kam für meine Suzuki King dann der neue Steuerbescheid mit nur 33€
    :)

  • 2013 soll extra für diese fahrzeugklasse eine eigene steuertabelle kommen und dann wird man sehen wer nachzahlt oder wer watt zurückbekommt

    Da bin ich mal gespannt, ob ich was von den 126 € wiederbekomme...bzw. weniger zahlen muss.
    Glaube es allerdings nicht.
    Das erste Jahr war schön, steuerbefreit, dann mal 10 € im Jahr, wofür ich dann ordentlich nachzahlen musste :blink_1_2:

    Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.
    Abraham Lincoln

  • Die steuerlich Bemessung ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sogar von Kreis zu Kreis gibt es schon Unterschiede.

    Ich bin mit dem Schreiben auch schon vor die Wand gelaufen. Ich hatte sogar zwei Kopien von Bescheiden aus einem benachbarten Kreis, wo die Steuer durch das Schreiben gesenkt worden ist. Das Finazamt hat es vom Straßenverkehrsamt abhängig gemacht wie mein Quad besteuert würde. Da bin ich bis zum Chef, Straßenverkehrsamt's gegangen, ohne Erfolg, mein Quad wurde als PKW eingestuft und fertig.

    Allerdings war der Oberverkerhsamtsjogi auch ein absolsuter Quad-Hasser. Von dem bekam ich zu hören,"Wo kämen wir denn da hin, wenn solche Krachmacher und Umweltverpesster, ohne geregelten Kat auch noch günstig besteuert würden". :angry_1: Für sein dafür halten gehörten die eh verboten...., das wars dann. :thumbdown_1_2:

    Gruß Udo

  • das ist echt mal ne gute nachricht!!!:-)))
    und morgen glüht das telefon im finanzamt tübingen. und wenn die des wieder net gehört haben werde ich in der oberfinanzdirektion karlsruhe anrufen. wir wollen doch mal sehen :biggrin_1_2:

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • damit müsste nun klarheit im gesamten bundesgebiet herrschen. kopiert euch den brief aus thüringen und ab damit zum finanzamt,das kann sich nun nicht mehr weigern. :thumbup_1_2:

  • Habe das Thema mal in den allgemeinen Bereich verschoben.
    Gruß Frank


    Dieser Beitrag war nicht für den öffendlichen Bereich gedacht, es ist eine Frechheit das hier nach Gutsherrenart Beiträge verschoben werden. Ich habe den Moderator Gott-Schwaabbel nicht ermächtigt mein Geistiges Eigentum in irgendeiner Weise zu bearbeiten oder Sonstiges damit zu machen. Ich alleine entscheide wo und wie ich hier Beiträge in welcher Rubrik einstelle. Sollte dies nochmals vorkommen werde ich rechtliche Schritte einleiten.
    So und nun ein Letztes der Beitrag wird wieder dahin verschoben wo er vorher war.