KFZ Steuer für LOF Fahrzeuge

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  • So, mal wieder was neues von der Steuerfront. LOOOL
    Heute hat mich die nette Dame vom Finanzamt angerufen, bei der
    ich letzte Woche persönlich vorgesprochen habe.
    Hat sich nochmal für das missverständnis entschuldigt und ich werde
    vom Tag der Erstzulassung 25.6.2010 als LOF nach Gewicht besteuert.
    Da ich jetzt schon drei mal 126,- Euro gezahlt habe, aber nur 3 mal 33,- Euro
    zahlen muss, gibt es eine schöne Rückzahlung aufs Konto.

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    Also, Einspruch vom ersten Tag an hat sich gelohnt.
    Glückwunsch an alle, die es auch getan haben und sich gewehrt haben.
    An alle anderen, vielleicht mal das persönliche Gespräch suchen.
    Eventuell ist ja bei dem ein oder anderen auch was falsch von der Zulassungsstelle
    übermittelt worden. Auf jeden Fall mal Einspruch einlegen und auf Steuersenkung
    ab Tag der Erstzulassung bestehen.

    Viel Glück

  • Zitat


    NRW ! Noch nie vom "Mond von Wanne-Eickel" gehört? :36_1_20[1]:

    Ne nicht wirklich. Sollte ich das kennen?

    Aber schön das es NRW ist. Dann kann ich ja jetzt auch mal nen Versuch starten.


    Sent from my iPhone using Tapatalk

  • @Der Peter:

    KFZ-Steuer wird geregelt durch das KraftStG - und ist eine bundeseinheitliche und keine regionale Steuersache..

    Bei Neuzulassung/Ummeldung ab 1. Januar 2013 dürfte es keine großen Probleme wegen des Steuersatzes mehr geben, denn die Daten die zur Steuererhebung genutzt werden, kommen von Deinem STVA und werden elektronisch übermittelt.
    Man sollte also direkt bei Aushändigung der Fahrzeugpapiere beim STVA kontrollieren wie das Fahrzeug eingestuft wurde und ob die Einstufung (VKP oder LOF) richtig ist.

    Die Fa`s haben ebenfalls ein Programmm welches automatisch die vom STVA erhaltenen Daten weiter verarbeitet und den Steuerbescheid auswirft.
    Da nicht alle Fa`s gleichzeitig die Softwareumstellung erhalten kann es natürlich noch zu "falschen" Steuerbescheiden kommen - dann hilft nur Widerspruch mit Hinweis auf die Neuregelung seit 05.12.2012.

    quadreiner

  • Schön wär's. Da FA St.Augustin hat davon wohl noch nichts gehört. Ich habe denen Ende Dez. geschrieben und als Antwort bekommen dass der alte Bescheid (für LTZ400/LOF)seine Gültigkeit behält :thumbdown: . Ich darf also weiterhin den hohen Steuersatz bezahlen. :~:

    CU
    Micha

  • Micha:

    Ich glaube ich habe da eine mögliche Erklärung: :P

    Mer sind us de Aldestadt,
    Us de Retematäng.

    Mer spreche richtig Platt

    On loope op de Häng.

    Ons Aldstadt es bekannt,

    Bes Korschenbroich on Norf.

    Mer blose jett op "Klein-Paris",

    Mer sind Jroß-Düsseldorf!
    :thumbup:

    quadreiner

  • So, nachdem ich jetzt hier schon die ganze Zeit aufmerksam gelesen hab dachte ich mir ich nütze mal meine ADAC Mitgliedschaft und mach eine Anfrage was das ganze Thema angeht.

    Sobald ich von denen eine Aussage habe gebe ich euch Bescheid.

    NO AIRBAGS! Ich sterbe noch wie ein Mann!


  • mal zu bekannt machung. das neue gesetz gilt seit dem 12.12. 2012!
    und es sind aus technischen gründen , wie , das eben einige fa andere computertechnik haben wie wieder andere fa , deswegen verzögert sich die ganze sache bei einigen. aussage von der ofd karlsruhe!
    wer allerdings jetzt oder vor einpaar wochen sein frzg zugelassen hatte und einen steuerbescheid nach altem recht bekommen hat sollte umgehen wiederspruch einlegen und auf das neue gesetz hinweisen

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Micha. Es gibt ein paar so "Hardcore Finanzämter" die immer noch meinen die KFZ-Steuer wäre ihre "Privatsache".

    Leg schriftlich dagegen Einspruch ein mit dem Hinweis darauf das die KFZ-Steuer eine bundeseinheitliche Regelung durch den Gesetzgeber erfahren hat (12.12.2012 - Kopie beilegen). Würde dann auch gleich den Hinweis draufsetzen das ich mein Recht notfalls dann auch anwaltlich durchsetzen würde.

    Ich bin mir sicher das auch das FA St. Augustin danach einlenken wird - außer die sind inzwischen aus der Bundesrepublik ausgetreten und machen jetzt ihr eigenes Land :D .

    Spaß muß sein. Es gibt übrigens FA`s die ohne Probleme die Steuerdifferenz bis zum Datum der Erstzulassung zurückerstatten. Habe die Woche gelesen das einer die Steuerdifferenz für drei Jahre zurückbekommt ... mir wurde auch die zuviel gezahlte Steuer für 2012 komplett erstattet :thumbup: .

    Dranbleiben und nur nicht klein beigeben - Gesetze gelten auch für Finanzämter.

  • Ich habe meinen Steuerbescheid schon im November bekommen und dann auch umgehend bezahlt. Die normale 4 wöchige Einspruchsfrist ist ja schon abgelaufen. Hat sich das Thema damit für mich für dieses Jahr erledigt, oder kann ich den Bescheid immer noch anfecht?

    Ist übrigens auch wie bei Micha, das FA St. Augustin.. ;)

    Gruß Udo