KFZ Steuer für LOF Fahrzeuge

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  • centhor:

    Dein komplerr überforderter Brieffreund beim Finanzamt beruft sich offenbar in Unkenntnis über die Neuregelung vom 12. Dez. 2012 auf eine Gestzesvorlage von 2010...

    Ich weiss nicht warum Dein Fa sich über geltendes Bundesrecht stellt - ich würde da mal vorbei gehen und persönlich vorsprechen!

    quadreiner

  • .....persönlich vorsprechen ,genau
    und ihm gleichzeitig das gesetzblatt vom 11.12.2012 unter die nase halten.....die sind nämlich auch ne art "götter".
    gruss oppa

    "da beklagte sich einer,daß er keine schuhe hätte,bis er einen traf der keine füße mehr hatte"

  • ha, haaaaaaaaaaa, :thumbup:

    ich hab mich köstlich amüsiert.
    " ihrer ausführung mit klasse89 und t und bla bla kann ich nicht folgen" und oben beruft er/sie sich auf l7e.
    echt klasse so viel ignoranz.

  • Tjaa Freunde....

    was soll ich Euch sagen....

    Ich habe mir dieses Thema komplett durchgelesen und mir gedacht, das probier ich auch mal.

    Gesagt tun getan, am 31.12.2012 hatte das FA Cuxhaven also mein Einspruch-Schreiben mit ner Kopie meines Steuerbescheides vom 08.03.2010 ( Festsetzung Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen CUX-.... festgesetzt: für die Zeit ab 08.03.2010 auf jährlich ......... 177,00 Euro....) im Briefkasten.

    Als ich Heute von der Arbeit kam lag ein Brief vom FA auf dem Küchentisch !!

    In dem stand :

    .....Der Bescheid ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert.

    Festsetzung

    Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen CUX-.... festgesetzt :

    für die Zeit ab 08.03.2010 auf jährlich...........22,00 Euro

    Der Differenzbetrag wird ihnen auf Ihr Konto Gutgeschrieben ..

    Jawollo ich liebe Cuxhaven !!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:

    MfG Quad-Harry, so fahr on my Sofa away :Zwinker:
    :D (Im "Gesichtsbuch" unter Ralf Harrer zu finden) :D
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    **Winnemark 2014/15/16/17..war Geil**

    Einmal editiert, zuletzt von Quad-Harry (11. Januar 2013 um 17:04)

  • So hatte auch mal, angeregt durch die vielen Komentare, versucht eine Überprüfung zu veranlassen.

    Das ist die Antwort darauf: http://s14.directupload.net/file/d/3132/s4folx2l_jpg.htm

    http://s14.directupload.net/file/d/3132/cby4mfpq_jpg.htm


    Genau das selbe Schreiben habe ich auch bekommen.
    Am besten persönlich vorbeigehen und sich das Datenblatt
    zeigen lassen, wo die Zulassungsart draufsteht.
    Da bei mir das Strassenverkehrsamt die Daten falsch übermittelt hat,
    stand bei mir im Datenblatt L7e anstatt LOF.
    Wenn LOF drinsteht, dann auf das neue Gesetz hinweisen und
    fragen ob sie ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. 8o
    Ich hatte Brief und Fahrzeugschein mit, das hat sie sich kopiert und gut war.

  • Ich habe heute mit dem FA Detmold telefoniert. Nachdem ich 5 in Worten fünf mal weiter verbunden, wurde hatte ich schlussendlich einen, im Gegensatz zu seinen voran gegangenen Kolleginnen, absolut freundlichen und gut informierten Sachbearbeiter am Apparat.

    Dieser wusste sofort wovon ich rede und sagte das die Bescheide im laufe der nächsten Woche alle automatisch vom System geändert und dann rausgeschickt werden. Sollte ich in 2 Wochen noch nichts gehört haben soll ich mich einfach nochmal direkt bei ihm melden.


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  • guten!
    geht das nur wenn unter punkt j ne 89 steht??
    ich zahle auch 177 euro steuern! würde die auch gerne senken!
    alle beschriebenen punkte passen! nur bei punkt j steht ne 87!
    ich habe ne lof zugelassene bombardier ds 650

  • Meiner bescheidenen Meinung hat das nichts mehr damit zu tun!
    Wenn in Deiner Zulassung "Zugmaschine" steht, dann muß m.M. nach Gewicht besteuert werden.
    Allein die verkehrsrechtliche Einstufung ist maßgebend! Wann war denn Erstzulassung? Früher war die 87 Zugmaschine und je nach Angabe in Ziffer 4 Ackerschlepper oder Geräteträger! Also mußt n.M. nach nix ändern lassen!
    Was steht denn bei Ziffer 4 und 5 in Deinem Fahrzeugschein?
    Gruß Micha