KFZ Steuer für LOF Fahrzeuge

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  • punkt 4 :2000 und punkt 5 ist zugm. geräteträger
    sie ist bj 2003 mit Erstzulassung 2005


    was kann ich machen? mal zur Zulassungsstelle fahren???

  • Dacht ich mir, damals war das noch die 87 Zugmaschine(LoF wurde nicht unterschieden), sollte also keine Rolle spielen. 2000 heißt Geräteträger.Alles i.O.Nein, Du solltest Dein Finanzamt kontaktieren und auf die neue Gesetzeslage hinweisen!
    Verkehrsteueränderungsgesetz vom 05.12.2012, gültig ab 12.12.2012, §2 Abs.2 Nr.2 KraftStg wurde dahingehend geändert, daß nun allein die verkehrsrechtliche Einstufung der Zulassungsstellen kraftfahrzeugsteuerlich verbindlich sind!
    KraftStg §2
    (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
    2.sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

    Dies geht aus der Gesetzesbegründung eindeutig hervor!
    Zitat: "Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuer­
    rechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage
    vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene
    Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrecht­
    lichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu
    Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie
    ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur
    Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraft­
    fahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Ab­
    weichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist
    für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zu­
    künftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche
    Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungs­
    zielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft."
    Quelle: Seite 18
    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pub…icationFile&v=4

  • Jau Niedersachsen / Lk Cuxhaven !!!!

    Da zahlt unser eins für den

    700er Turbo-Rappen Hammerharte 22,- Euronen :thumbup:

    MfG Quad-Harry, so fahr on my Sofa away :Zwinker:
    :D (Im "Gesichtsbuch" unter Ralf Harrer zu finden) :D
    >>>> http://www.moto-car-wiesmoor.de/ <<<<
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    **Winnemark 2014/15/16/17..war Geil**

  • ja leute vielen vielen dank für den tip!

    habe letzte woche montag 21.1.13 einspruch erhoben! heute 29.1 hatte ich schon post im kasten!

    ich zahle ab dem 11.12 rückwirkend anstatt 177 euro nur noch 22 euro im jahr

    ob wohl ich noch nichtmal bei punk "j" ne 89 stehen hatte! bei mir steht ne 87!

    fahrzeug bombardier ds 650 lof bj 2003

    finanzamt nrw / stadt höxter

  • Kreis Lippe und Kreis Höxter sind wohl zeitgleich in die Hufe gekommen. Bei uns hat's heute auch geänderte Bescheide gehagelt. Super!

    Ps: ich hatte auch keinen Einspruch eingelegt. Allerdings hatte ich vor 2 Wochen ja mal angerufen und er sagte ja das es in Arbeit wäre. Für alle.


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