punkt 4 :2000 und punkt 5 ist zugm. geräteträger
sie ist bj 2003 mit Erstzulassung 2005
was kann ich machen? mal zur Zulassungsstelle fahren???
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
punkt 4 :2000 und punkt 5 ist zugm. geräteträger
sie ist bj 2003 mit Erstzulassung 2005
was kann ich machen? mal zur Zulassungsstelle fahren???
so sieht das beim kba.
vllt mal bei deinem finanzamt anrufen
Dacht ich mir, damals war das noch die 87 Zugmaschine(LoF wurde nicht unterschieden), sollte also keine Rolle spielen. 2000 heißt Geräteträger.Alles i.O.Nein, Du solltest Dein Finanzamt kontaktieren und auf die neue Gesetzeslage hinweisen!
Verkehrsteueränderungsgesetz vom 05.12.2012, gültig ab 12.12.2012, §2 Abs.2 Nr.2 KraftStg wurde dahingehend geändert, daß nun allein die verkehrsrechtliche Einstufung der Zulassungsstellen kraftfahrzeugsteuerlich verbindlich sind!
KraftStg §2
(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
2.sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Dies geht aus der Gesetzesbegründung eindeutig hervor!
Zitat: "Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuer
rechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage
vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene
Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrecht
lichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu
Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie
ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur
Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraft
fahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Ab
weichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist
für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zu
künftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche
Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungs
zielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft."
Quelle: Seite 18
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pub…icationFile&v=4
Zahle ab 12.12.2012 nur noch 22,00Euro für meine 500er... ![]()
Hallö
habe heute Post bekommen und bin für meine 650 mit 33 € dabei ![]()
juhu habe heute auch Post bekommen und bin für meine 500 mit 22 € dabei
![]()
Hallo, welches Bundesland/Landkreis seit ihr? ich hier in NRW /Lippe warte auch schon sehnsüchtig ![]()
Hallo, welches Bundesland/Landkreis seit ihr? ich hier in NRW /Lippe warte auch schon sehnsüchtig
Na aus Niedersachsen ![]()
Jau Niedersachsen / Lk Cuxhaven !!!!
Da zahlt unser eins für den
700er Turbo-Rappen Hammerharte 22,- Euronen
ja leute vielen vielen dank für den tip!
habe letzte woche montag 21.1.13 einspruch erhoben! heute 29.1 hatte ich schon post im kasten!
ich zahle ab dem 11.12 rückwirkend anstatt 177 euro nur noch 22 euro im jahr
ob wohl ich noch nichtmal bei punk "j" ne 89 stehen hatte! bei mir steht ne 87!
fahrzeug bombardier ds 650 lof bj 2003
finanzamt nrw / stadt höxter
Habe auch meinen Bescheid heute bekommen, wat nen wirrwarr.
Aber ich entnehme ihm, dass ich demnächst 22 Euro bezahle.
Ohne irgend einen Einspruch.
Kreis Lippe und Kreis Höxter sind wohl zeitgleich in die Hufe gekommen. Bei uns hat's heute auch geänderte Bescheide gehagelt. Super!
Ps: ich hatte auch keinen Einspruch eingelegt. Allerdings hatte ich vor 2 Wochen ja mal angerufen und er sagte ja das es in Arbeit wäre. Für alle.
Sent from my iPhone using Tapatalk