Die Zukunft der LOF Quads ist angezählt!

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  • Ich weiss ja nich... aber gab es nicht für 2013 eine novelierung der führerscheine? Die besagte das für quads jetzt extra ne prüfung abgelegt werden muss...

    Zudem wurde LOF doch schon vor längerem nicht mehr vergeben. Das hing mit den grünen kennzeichen zusammen. ZM bleibt doch ganz normal erhalten...

  • Die Extraklasse für Quads, also die "Quad Führerscheinklasse" ist die S. Die ermöglicht es einem ab 16 Jahre zweispurige Fahrzeuge mit maximal 50ccm und ner Höchstgeschwindigkeit von 45km/h zu fahren.
    Ist also ähnlich wie der Mopedführerschein für 16 Jährige nur halt für Quads (Nur mit Versicherungskennzeichen).
    Ab 18 macht man die B und dann kann je nach Zulassung die offne Leistung/eingetragene Geschwindigkeit fahren ;)

    Ne extra FS-Klasse für Quads über 50ccm gibts wie gesagt nicht.

  • Auch in Holland gibt es den 19-1-2013 Führerschein Wechsel.

    Trikes und Quads sind schon lange bei uns eingestuft als " 3-rad Kraftwagen".

    Wer Führerschein B hatte, durfte bis 19-1-2013 mit diesen Fahrzeugen fahren.
    Wer nach 19-1-2013 Führerschein B bekommt, darf nicht mit Trike oder Quad fahren.
    Trike oder Quad maximal 15 kW..........muss Führerschein A1 haben.
    Trike oder Quad mit mehr als 15 kW Leistung........muss Führerschein A haben.

    Klartext: Wer jetzt B hat kann bis sein Lebensende Quad fahren, Neulinge die nach 19-1-2013 den B bekommen, müssen also Motorrad Führerschein haben um fahren zu können. Die Leistung 15 kW entscheidet A1 oder A .

    Uns wurde erklärt das diese Maßnahmen in ganz Europa genommen werden; also auch in Deutschland.

  • Hätte ich vor 8 Jahren ein LOF-ATV gehabt hätte ich auch eine "Grüne-Nr." beantragen können und auch bekommen, ABER dann hätte ich das ATV auch nur in der Landwirtschaft einsetzen dürfen !!!!!! z.B. für Bodenproben die ich immer noch mache, es wäre NICHT erlaubt an Sonntagsausfahrten teil zu nehmen. Mit dem Traktor-Führerschein T ist es erlaubt 2 Zugelassene Anhänger bis 40Km mit zu nehmen sonst nur 25 Km darüber hinaus bis zu 60 Km benötigt man die "Alte Klasse" 2 die ich aber nur einmal verlängert hatte und nicht mehr benötige. ( na ja 40 Jahre Bauer sein das reicht)
    :handshake: Gruß Hajo :thumbup:

    Gema, Machma, Holma, Fahrma, Hilfma & Spielma !

  • :hey: Nachtrag : 1959 Führerschein Klasse 4
    1963 Klasse 3
    1973 klasse 2 bis 2003 , im "Neuen Kärtchen" ist außer Pkw noch der T eingetragen
    :handshake: Mehr brauche ich nicht. Außerdem bin ich kein Fangofreund und auch kein Bademeister.

    Gema, Machma, Holma, Fahrma, Hilfma & Spielma !

  • ich habe mal den Fahrlehrerverband angeschrieben zur klärung der Angelegenheit, denn ich finde es seltsam, das die auf Ihrer Homepage beim Klasse B nun Kraftwagen drin stehen haben, da dies nach gesetzlicher definition eben etwas ganz anderes ist als ein Kraftfahrzeug, ein Ackerschlepper oder Zugmaschine ist nunmal auch anders definiert , der deutsche Verband der Bauern war ja froh das sie es durchsetzen konnten, das jemand mit Führerschein B die Fahrzeuge der Klasse L fahren dürfen unter die das Quad mit LOF ja nicht zählt da bbH ja schneller als 60 KM/h ist. In diesem Staat ist leider mitlerweile alles möglich durch die EU Knechtschaft
    Ich hoffe nur keine schlafenden Hunde geweckt zu haben

  • Darf ich mal fragen wo Du da geschaut hast? Beim Bundesverband finde ich nichts und bei den einzelnen Landesverbänden steht auch immer was anderes. Die einen schreiben von Kraftfahrzeugen und die anderen von Kraftwagen. Allerdings schreiben die, die von Kraftwagen schreiben auch bei CE nur Kraftwagen. Ich bin mir aber sehr sicher das ich mit meinem CE schein LKW fahren darf und nicht nur Auto.