Versicherung / Steuer für SMC 520 Supermoto

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  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne eine SMC 520 Supermoto kaufen. Das Quad ist bereits als LoF zugelassen. Nun habe ich bei meinem Versicherungsmakler ein Angebot eingeholt als Erstfahrzeug (hatte auf meinen Namen noch kein Fahrzeug zugelassen) bei 60%. Für Haftpflicht und TK 150 Euro SB sollen 270 Euro fällig werden. Eine spezielle Versicherungsklasse für Zugmaschinen gäbe es nicht.
    Das Quad kann ich ja anscheinend als Zugmaschine zulassen, denn so steht es ja schon im Schein. Kann ich es denn als Nicht-Zugmaschine versichern, wenn es als Zugmaschine zugelassen wurde.
    Ich blicke langsam nicht mehr durch. :(
    Die Versicherungskosten haben mich schon etwas geschockt, wenn ich teilweise so lese das andere nur 150 Euro zahlen. Wenn ich jetzt auch noch Steuern wie ein PKW bezahlen muss, wäre mir das zu teuer.
    Hilfe!

  • Würde ehrlich gesagt lieber mal etwas Klarheit in die Sache und meine ungeklärten Fragen bekommen. Und R+V Versicherungen bietet mein Makler leider nicht an. (Dem ich gerne treu bleiben würde)

  • steuern sind 11€ pro angefangene 200kg zulässiges gesamtgewicht! das heist bei zb 546kg zGG = 33€ steuern .

    wenn deine versicherung das so macht dann nimm das so , und 270€ sind ok

    Scheiss auf´s Pferd ! echte Prinzen kommen mit dem Quad :F3:

  • Hallo Leuts! Habe mir diese Woche mal tel. ein Angebot von der HUK zukommen lassen! 8o Online ging garnichts! ;(
    Ich habe ein KQ,50PS, 722cm³ LOF ZUlassung. Z.Zt. bei einer anderen versichert und will zum Jahresende wechseln. :)
    Habe mir der Mutti am Hörer alle Daten ausgetauscht und per Post das Angebot bekommen. :P 8o
    160,- inkl. 150,- TK bei 50% ,SF 3. Momentan bezahl ich 220,-.

    Werde also zum Jahresende wechseln!!

    Cu,Jan 8)

    Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt! :thumbup:

  • Eine Frage bleibt für mich noch ungeklärt: Wenn ich das Quad als LoF-Zugmaschine zulasse, muss ich es dann als etwas bestimmtes bei der Versicherung versichern? Oder könnte ich es auch als (mal überspitzt ausgedrückt) Fahrrad versichern, solange die Versicherung das mitmacht?
    Gibt es einen festen Zusammenhang zwischen LoF-Zulassung und Versicherungssparte X?
    Ich würde gerne auf jeden Fall das Angebot annehmen, was mir vom Makler gemacht wurde, weiß aber nicht ob das rechtlich möglich ist.

    Dieser Auszug aus Wikipedia macht mich stutzig:

    "Quad mit LOF-Zulassung versichern: Vor einigen Monaten war es
    noch möglich Quads mit LOF-Zulassung (LOF=Landwirtschaftliche
    Zugmaschine) über die WKZ 452 (Landwirtschaftliche Zugmaschine mit
    schwarzem Kennzeichen) zu versichern. Aber auch hier haben die Mehrzahl
    der KFZ-Versicherer einen Riegel vorgeschoben, indem Sie jetzt die
    Versicherung über die WKZ 031 verlangen. WICHTIG hierbei ist jedoch,
    dass bei der Zulassung des Quads bei der Zulassungsstelle eine eVB für
    eine landwirtschaftliche Zugmaschine vorgelegt wird, sonst gibt es in
    der Regel keine Zulassung. Quad mit LOF-Zulassung die ein grünes
    Kennzeichen besitzen und in der Landwirtschaft eingesetzt werden können
    jedoch nach wie vor bei einigen Versicherern über die WKZ 451
    (landwirtschaftliche Zugmaschine mit grünem Kennzeichen) versichert
    werden, was zu einem erheblichen Beitragsvorteil führt."

    Wie kann ich eine eVB für eine landwirtschaftliche Zugmaschine von der Versicherung bekommen, wennn sie mir das Quad so nicht versichern wollen?
    Fragen über Fragen... ?(

    Einmal editiert, zuletzt von sai (3. April 2014 um 07:07)

  • Ich weiß ja eben nicht, ob ich es dann noch als LoF zulassen kann oder nicht.
    Versteht man meine Frage nicht? Ich probiere es noch mal um zu formulieren.
    Kann ich ein LoF zugelassenes Quad bei der Versicherung als WKZ031 versichern?
    In Wikipedia steht man bräuchte eine eVB für eine Zugmaschine. Aber wie soll ich die eVB bekommen wenn mein Quad doch in WKZ031 versichert wird und ich die dementsprechende eVB vom Versicherer bekomme.

    Einmal editiert, zuletzt von sai (3. April 2014 um 10:22)