Relais für die Blinkerkontrolle des Anhängers

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  • Moin zusammen


    bei der Eintragung einer AHK wird doch eine Kontrollampe für die Blinker des Anhängers gefordert. Ich kenne nur die Relais von früher, die einen angeschlossenen Anhänger an der Last der zusätzlichen 21 Watt Birne erkennen. Das kann doch mit LED Beleuchtung am Anhänger niemals funzen.
    Den elektronischen Blinkrelais in den Kymcos ist es ja völlig egal was hinten dran hängt. Ob LED oder Normal, die Blinkfrequenz bleibt gleich.
    Kymco liefert im LOF Zubehör ein extra Relais mit Anschluß für eine Kontrolleuchte. Aber funzt das dann auch mit LED's am Anhänger?


    Gruß
    Stefan

  • Ich hab mal so eine Elektronik für ein anderes Fahrzeug gebaut, das funktioniert einwandfrei. Hast du denn am Hänger LED Blinker?

  • Moin RRichard,
    ein Anhängerkontrollmodul ist doch nichts anderes als ein elektonisches oder mechanisches Relais in einer kleinen schwarzen vergossenen "Black-Box".
    Meine Frage ist doch:
    Wie erkennt das Relais (oder auch Modul) den angehängten Anhänger mit LED Beleuchtung?
    Der Zusätzliche Stromverbrauch der Blinker LED am Anhänger liegt doch im Toleranzbereich einer Standard 21 Watt Birne.


    Moin Habbi,
    ich habe mehrere Anhänger zur Verfügung, teils mit LED teils Standard.
    Deine gebaute Elektronik erkennt die zusätzliche Last einer LED? Und das funzt dann auch mit 'nem Standard Anhänger?


    Gruß
    Stefan

  • Das was ich hab ist nicht nur ein Teil was erkennt ob der Hänger angesteckt ist und dann die Anhänger Kontrolle aufleuchten lässt. Es ist auch eine Blinker Ausfall Erkennung. Sobald ein Hänger Blinklicht defekt ist leuchtet auch keine Hänger Kontrolle mehr auf. Die Elektronik erkennt den Mehrverbrauch, das geht auch bei LED Blinkern. Es ist also alles andere als ein einfaches Relais.
    Bei mir hab ich zB so eine Überwachung für die LED Blinker am Fahrzeug gebaut ( einen Hänger benutz ich nie).
    Je nach dem was für Komponenten Verbaut sind (LED oder Glühlampen oder gemischt) gibt es eine entsprechende Lösung.
    Hier die Lösung für 4 LED Blinker an meinem Fahrzeug.
    Und eine einfachere Variante für eine Hänger Überwachung mit Glühlampen.

  • Ich glaube, wir reden etwas aneinander vorbei :-).


    - Früher, als es noch keine LEDs gab, gab es mechanische Relais, die an der Last der zusätzlichen 21 Watt Birne erkannt haben, ob der Blinker am Anhänger funzt oder eben nicht (Anzeige über Kontrollampe). Die minimale Last einer Blinker-LED hätte das Relais nie erkannt.
    - Nun sind aber beide Anhängerbeleuchtungen zugelassen und da bräuchte man eben ein Relais (egal welcher Bauart), daß BEIDE Beleuchtungsarten erkennt und den Ausfall des Anhängers durch Ausfall der Kontrolleuchte anzeigt.


    Unabhängig davon ist diese Kontrolleuchte Schwachsinn, da die Überwachung des Bremslichtes und aller anderen Signalgeber nicht stattfindet.
    Ich gehöre noch einer Generation an, die noch das Wort "Abfahrtkontrolle" nicht nur kennen, sondern diese auch durchführen.
    Naja bestimmt gibt's bald 'ne App, die mir per Bluetooth auf dem Smartphone anzeigt ob am Anhänger alles funzt. Nur dann muß ich mir ein Smartphone zulegen :-(.

  • es gibt Anhängersteuergeräte die vom Fahrzeugblinker angesteuert werden, von einer eigenen Stromversorgung die Anhängerblinker ansteuern und auch eine Kontrolleuchte versorgen, die sind speziell für den LOF-Umbau von Fahrzeugen mit Standard-Blinkgeber.

  • 1. Das du für gut befindest oder nicht interessiert die STVZO aber nicht.
    Diese schreibt vor, das der Ausfall eines Blinkers dem Fahrer angezeigt werden muss, sofern der Blinker nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt.
    Eine Überwachung des Brems oder Rücklicht ist nicht gefordert.
    2. Auch alte "Mechanische" Geber haben nicht nur ein Relais drin, auch sie haben eine Strom Überwachung die den Ausfall einer Leuchte erkennt. Allerdings ist die nicht so genau um den Ausfall eines LED Blinkers zu erkennen, die funktioniert nur bei Glühlampen.
    3. Gibt es Blinkgeber mit Überwachungsfunktion zu kaufen die LEDs, Glühlampen und selbst einen Mix aus beiden überwachen können. Du kannst also (fast) alles nach deinen Wünschen bekommen, zumindest das was die STVZO vorschreibt, ist halt alles eine Preisfrage.

  • @RRichard
    Danke für die Info. Werde mich dann mal umsehen.


    @Habbi
    Zu 1.:
    Danke für die Belehrung. Ich wußte leider noch nicht daß die STVZO nicht auf meine Einwände hört ;-).
    Die alleinige Überwachung der Blinker ist und bleibt Unsinn. Schon mal von einem Fahrzeug hinten angeschoben worden weil dein Bremslicht am Hänger nicht funzt? Das Bremslicht hat ja nur eine Zuleitung. Beim Blinker gibt's 'ne 50/50 Chance.
    Warum nicht gleich eine Vorschrift, daß bei zwei Personen auf dem Quad nur einer einen Helm tragen muß???
    Was habe ich früher als Fahrer im internationalen Fernverkehr geflucht als zwei Nebelschlußleuchten zugelassen wurden. Wie unterscheide ich nun die zwei Nebelschlußleuchten von einem Bremsvorgang? Erkläre es mir, aber nicht mit der STVZO!!!
    Hier wird Seitenlang über Sinn und Unsinn der Kuchenbleche an unseren Fahrzeugen geschrieben während große Motorräder mit kleinen Schildern in Bruchteilen einer Sekunde aus dem Blickwinkel eines Polizisten verschwinden.
    Zusammengefaßt sage ich nur:
    Ich schalte nicht meinen Verstand aus, weil es die STVZO gibt. Basta.


    Zu 2.:
    Das ist mir klar, ist aber, da sie nur große Lasten detektieren können, für die Unterscheidung nicht wichtig.


    Zu 3.:
    Danke für die Info.


    Gruß an euch Beide und die schwachsinnigen Bürokraten, die irgendwo im zweiten Untergeschoß ohne Fenster einer Behörde sich aus lauter Langeweile solchen Unsinn ausdenken und natürlich die Praxisfernen Politiker, die das dann auch noch abnicken.


    Ich habe fertig...
    Stefan

  • Ok,
    wenn das Wetter morgen nicht zu schlecht ist, kommt die Kuh wieder auf den Anhänger und dann geht es samt aller Unterlagen zum KÜS. Einfach mal über das Thema schnacken. Dann hoffe ich zu wissen, was ich machen muß.


    P.S.: Eine Antwort von atv-teile.de habe ich noch nicht erhalten.

  • bei der Eintragung einer AHK wird doch eine Kontrollampe für die Blinker des Anhängers gefordert.


    Hmm, entspricht das den aktuellen Anforderungen?

    Ich habe mir im Mai eine AHK hochoffiziell an mein Auto gebaut, damit ich das Quad spazieren fahren kann.

    Keine zusätzlichen Blinkerkontrollleuchten.

    An meinem Grizzly finden sich auch keine zusätzlichen Blinkerkontrollleuchten für den Anhänger.

    Ggf. wird eine Fehlfunktion über die vorhanden Blinkerkontrollleuchten angezeigt.

    Ich konnte aber in keiner Anleitung dazu einen Hinweis finden.

  • Gefordert wird es schon das die Hänger Blinker angezeigt und auch ein Ausfall erkannt wird, allerdings ist nicht immer eine Kontrolle verbaut. Wenn der TÜV da mal nicht hin guckt dann merkt das auch keiner.

  • Zusätzliche Lampe ist nicht erforderlich, es reicht wenn sich die Blinkfrequenz bei der Blinkleuchtenanzeige ändert. § STVZO 54. :

    Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

  • Ob Kontrolle oder anders wie ist doch Latte. Es geht doch darum, ob so eine Einrichtung vorgeschrieben ist oder nicht. Es muss eine Einrichtung verbaut sein die dem Fahrer auch einen Blinker Ausfall am Hänger anzeigt.

    Ob das ein Lämpchen ist, oder schneller blinkt, oder ob es über ein Bus System auf einen Monitor gemeldet wird ist egal.

    Es muss eine Elektronik verbaut sein die den Ausfall erkennt und es dem Fahrer anzeigt. Diese Einrichtung muss auch vorhanden sein wenn das Fahrzeug zum ziehen eines Hängers ausgerüstet ist, auch dann wenn grad kein Häger benutzt wird.

    Guckst du hier:

    Seite 40 - ECE-R48 § 6.5.8

    https://www.hella.com/hella-co…n_Broschuere_HELLA_DE.pdf

  • Zurück zum Thema:

    Ich habe mir ja die AHK von Kymco gekauft, jetzt aber festgestellt, daß der zusätzlich verbaute E-Satz meinen Hänger mit LED Beleuchtung nicht erkennt. Keinerlei Änderung der Blinkfrequenz. Dementsprechend wird ein Ausfall eines Blinkers am Anhänger nicht angezeigt.

    Ich habe den Händler angeschrieben und warte auf Antwort.

  • Das ist es ja beben, viele verbauen bzw verkaufen Einbausätze die nicht TÜV konform sind.

    Guckst du hier: Erkennunghttps://www.dasquadforum.de/forum/thread/44655-elektronische-blinker-%C3%BCberwachung/

    Fehlt dir denn nur die Ausfall Erkennung bei Defekt, oder auch die Kontrolle die dir anzeigt ob überhaupt ein Hänger eingesteckt ist.

  • Es ist eine original Kymco AHK mit E-Satz und Gutachten.

    Soweit ich weiß, ist eine Kontrolle, ob ein Hänger drann ist oder nicht, nicht vorgeschrieben.

    Es funktioniert alles, nur ändert sich die Blinkfrequenz nicht, wenn ich den Hänger ab- oder anschließe. Damit simuliere ich ja den Defekt eines Blinkers am Anhänger.

    Ich warte mal ab, was der Vertragshändler dazu sagt. Leider ist die Kommunikation eher schleppend :-(.