Fragen zum Bremsen - 450SM :)

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  • Danke dir, kenne mich da leider nicht so aus!

    Oh weia - da muss ich mal zu meiner Werkstatt.

    In der Spalte "ABE/EG" steht bei meinem Modell EBE - also quasi Einzelabnahme.

    Also folgerichtig zum TÜV?!

    Aber das kann ich ja nur mit der "Erweiterung 4".

    In der 5. Erweiterung ist die Adly gar nicht mehr aufgeführt...

    Am liebsten würde ich denen ihren ganzen Mist zurückschicken!

    Problem ist nur, dass diese Hebel einfach IDEAL sind! Andere Hersteller haben wieder Hebel die sich nicht ordentlich einstellen lassen und wieder weiter weg vom Griff sind.

    Das ist halt irgendwie ein größeres Sicherheitsrisiko für meine Freundin als ne ABE, da sie ansonsten nur mit dem Fuß bremsen kann...

    Edit:

    Bei Quad-Company kann man sie noch bestellen für Adly 450 / 500 S/SM

    https://www.quad-company.de/quad/zubehoer/…-bce-adly-500_1

  • da kann ich verstehen.

    kann man die abe irgendwo online finden?

    wäre schön wenn die hersteller das halt irgendwo hinschreiben würden. die haben ja öfter mit zu tun.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Ja, hier -> https://mtp-racing.de/mediafiles/PDF…lineversion.pdf

    Und das wäre sogar noch die Erweiterung 4 (auf S.13 stehen unsere Adlys).

    Da steht halt überall "Onlinemuster" - ist das o.k. für den TÜV?

    Meine originale ABE kann mir ja abhanden gekommen sein... ;)

    Danke dir nochmals für deine tolle Hilfe!!! :)

    Edit:

    Hab gerade nochmal dort angerufen und ein Techniker will sich heute mit mir in Verbindung setzen!

    Ich halte euch auf dem laufenden...

  • schick doch mal deinen schein, die online abe und nen paar bilder mit der nummer auf den hebeln mit ner freundlichen mail zu den prüforganisationen.

    denke dann haste das schnell geklärt und werden auch helfen. das schöne du hast dann auch was von denen schriftlich

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!

  • Servus,

    ich war jetzt eine Woche nicht da - habe auch nichts mehr von denen gehört.

    Aber ich habe soeben nochmal angerufen!

    Angeblich hätten sie mir per Post und per E-Mail die ABE Erweiterung 4 geschickt - habe aber weder auf dem einen noch auf dem anderen Weg etwas erhalten!

    Die E-Mail im Ausgang konnte sie komischerweise auch nicht mehr finden - sorry, wers glaubt... :rolleyes:

    Jetzt will sie nochmal was an mich versenden.

    Bin ja gespannt - die Hoffnung stirbt zuletzt...

    Meint ihr, man kann mit dem ausgedruckten PDF der ABE Erweiterung 4 mit "Online-Muster"-Schriftzug auf jeder Seite auch beim Prüfer bestehen? Oder will der irgendwas Originales?

  • Das ist ja alles sehr ärgerlich, hast du die Papiere denn jetzt noch einmal bekommen?

    Mit den Papieren und den Prüfern ist das immer etwas anders. Wichtig ist das es Jand und Fuß hat was drin steht. Allerdings hatte ich bis jetzt nur den Fall das dann ein Wasserzeichen auftauchte mit "Duplikat". Dies war glaube bei meinen Rädern.

    gruß Matthias

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  • Ja, eine E-Mail haben Sie mir am letzten Freitag dann noch geschickt mit dem Text:

    "Wir haben das soeben mit unserem Techniker im Haus besprochen. Wir senden Ihnen eine ABE zu in dem Ihr Fahrzeug aufgeführt ist.

    Da aber Ihr Fahrzeug keine Homologation hat, müssen Sie die Hebel eintragen lassen.

    An Fahrzeugen im Verwendungsbereich EBE muss nach der §19 der StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden.

    In diese Kategorie fällt ihr Fahrzeug auch, deswegen wurde es in der Erweiterung nicht mehr aufgeführt.

    Auf Seite 12 in der ABE können Sie dies noch einmal nach lesen.

    Derzeit fahren sie ohne ABE ihre Hebel sind somit nicht zugelassen bitte aufpassen.

    Sonst kann ich ihnen nur anbieten dass wir die Hebel natürlich zurücknehmen und ihnen erstatten werden da man diese eigentlich nicht mehr auswählen hätte sollen. Dieser Fehler tut uns wirklich leid bitte geben sie mir noch einmal Rückmeldung wie sie verbleiben möchten."


    Auf das Original-ABE-Heftchen per Post warte ich allerdings heute noch.

    Naja, hilft nichts - dann muss ich halt mit dem Duplikat zum TÜV...

  • Hallo Leute!

    Komme gerade vom TÜV - es wurde ohne Probleme abgenommen! Auch mit dem PDF-Duplikat. :)

    Man bekommt eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO" und diese muss man mitführen.

    Eine Eintragung im Schein ist zwar notwendig, kann aber "irgendwann" erfolgen - also auch in 5 Jahren, oder wenn man sie verkauft, oder... 8)

    Man muss nur diese Bestätigung dabei haben! :squad2:

  • Hallo Leute!

    Komme gerade vom TÜV - es wurde ohne Probleme abgenommen! Auch mit dem PDF-Duplikat. :)

    Man bekommt eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO" und diese muss man mitführen.

    Eine Eintragung im Schein ist zwar notwendig, kann aber "irgendwann" erfolgen - also auch in 5 Jahren, oder wenn man sie verkauft, oder... 8)

    Man muss nur diese Bestätigung dabei haben! :squad2:

    ja ist doch super!

    es kommt immer auf die eintragung an und da steht auch wann es im schein eingetragen werden muss, bei dir ist das ja so super.

    gruß Matthias

    "Lieber 50 Jahre brennen als 100 Jahre lodern."

    Freunde zu finden die die selbe "psychische störung" haben wie du..... UNBEZAHLBAR!!!