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  • Hallo Leute!

    Ich habe eine Frage, aber leider nicht das richtige Unterforum dafür gefunden.
    Also folgendes:

    Habe vor ca. einem Monat meine SMC RAM 250 gekauft.
    Habe das Mopped von Privat gekauft und habs mir vor dem Kauf auch angeschaut.
    Mängel waren: Abgebrochener Spiegel und Tacho gebrochen, aber funktionsfähig und einige Kratzer.
    Laut Verkäufer, war einem Kollegen beim Abladen eine Holzplatte das Ding auf den Tacho gefallen und somit brach es.

    Letztens bemerkte ich eher zufällig folgendes:

    Auf dem hinteren linken Flügel ist ne Schramme und zwar verläuft diese von hinten nach vorne (da wo der Blinker drauf ist). Nun fiel mir auch eine Schramme am linken Nerfbar auf, die auch von hinten nach vorne verläuft. Also dachte ich mir... Moment mal.
    Der abgebrochene Spiegel ist zufällig auch der linke und der Tacho hat auch Schrammen... Ich habe das Gefühlt, dass der Typ sich mit dem Ding lang gelegt hat. Und zwar auf die linke Seite, sodass diese Schrammen entstehen konnten und der Spiegel abbrach.

    Allerdings steht im Vertrag, dass das Mopped unfallfrei ist!!!
    Was kann ich nun tun? Zeugen hatte ich bei der Besichtigung und beim Kauf dabei, die gesehen haben, dass diese Schrammen schon vor dem Kauf vorhanden waren.

    Wie gehe ich am Besten vor?

    Mfg
    pacino

    SMC RAM 250 pacino edition


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  • Gute Frage,
    ob das Umkippen "juristisch" gleich ein Unfall ist, oder ob da auch erst bestimmte Faktoren bei sein müssen?!?!??! Wie ist im Gelände passiert, oder so ....
    Zählen Sturmschäden auch als Unfall, oder wenn z.B. mein Roller bei starken Wind/Sturm umkippt?!??!

    Liebe Grüße, Ralle
    schwarz ist geil :00020069: !!

  • Wegen ein paar Kratzern würde ich nicht gleich zum Anwalt rennen.
    Ein Umfaller macht noch lange kein Unfallfahrzeug, da müßte schon der Rahmen beschädigt sein.

  • Zitat von pacino;41762

    Zeugen hatte ich bei der Besichtigung und beim Kauf dabei, die gesehen haben, dass diese Schrammen schon vor dem Kauf vorhanden waren.

    und wenn du dagegen vor gehst und der polizei dann sagst, dass die schrammen schon vorher drin waren werden die die doof gucken und dich fragen wieso du die kiste dann überhaupt gekauft hast... wenn ich skeptisch bin bei sowas lasse ich dir finger ganz weg.

  • Das hätte ich auch gesagt, laß den Rahmen vermessen und wenn die Kiste nicht vier spuren zieht ist alles io. Glaub mir es werden nicht die letzten Kratzer sein. Meine ist auch schon aufm "Dach" aus der Kurve gekommen.

    Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das untersteuern.
    Wenn du ihn nur hören und fühlen kannst wars übersteuern." Walter Röhrl

  • hab an meinem atv auch nen dickeren kratzer vorne rechts am kotflügel weil ich mich damals als ich es bekam schonmal gelegt habe aber kratzer sind halb sowild solange nix am motor, getriebe oder rahmen ist is des doch alles egal

    kratzer kann man beseitigen ;)

  • Zitat von cold-cin;41775

    Steht in dem Kaufvertrag Fahrzeug Gekauft wie Gesehen dann hast du keine Chance!
    Ansonsten würde ich mich mal bei einem Anwalt schlau machen!:smile:


    Das ist nicht richtig!

    Der BgH hat den privaten Ausschluss der Sachmängelhaftung gekippt - gekauft wie gesehen, bzw. Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung sind demnach nicht mehr rechtsverbindlich!

    Diese Erfahrung haben wir vor ca. 4 Wochen machen müssen - wir waren Verkäufer und der Käufer hat Mängel geltend gemacht, die er zwar gesehen hat und über die gesprochen worden ist, die aber nicht im Kaufvertrag aufgeführt waren!

    Nach Anwaltspost und Info durch unseren Anwalt haben wir das Fahrzeuge zurückgenommen, denn sich auf einen Prozess einzulassen war es uns nicht wert!

    Zur Not also: Zum Anwalt, der sollte wissen was oben steht, auch wenn die Entscheidung recht frisch ist....dann dem Verkäufer das Fahrzeug zurück geben gegen Erstattung des Kaufpreises.

    Allerdings: vielleicht doch ersmal gucken ob es so schlimm ist, denn auch der Anwalt will sein Geld!

    Gruß Marisa

    Allen einen schönen Tag und immer unfallfreie Fahrt!
    Eure Marisa




  • stimmt

    dieses satz "gekauft wie gesehen" könnt ihr so oft wie ihr wollt reinschreiben. es hilft nichts mehr beim verkaufen!

  • Hi Marissa is so auch wieder nicht ganz korrekt, in den alten Verträgen bezeichnete Gewährleistungsauschluss is nicht mehr zulässig, hier der aktuelle wasserdichte Text:

    Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der
    Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für
    Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten
    beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer
    noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängel-Haftung abgetreten.

    damit sollte alles in Butter sein!

    grüsse
    vom
    wein-michl
    :Dwer später bremst, ist länger schnell:D