Er hat einen Brief bzw. ZB Teil 2, da steht zumindest das letzte Kennzeichen drin.
kein TÜV und anmeldung
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- Sonstiges
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pello26 -
25. Juni 2022 um 07:34 -
Unerledigt
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Er hat einen Brief bzw. ZB Teil 2, da steht zumindest das letzte Kennzeichen drin.
dann ist die Zulassung ein Kinderspiel !!
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Anscheinend ja nicht.
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Anscheinend ja nicht.
dann würde ich da mal reinrauschen und ganz freundlich nach dem Amtsleiter fragen
meistens erwachen die dann aus ihrer Lethargie !!
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Du hast aber schon gelesen, dass ihm die Zulassungsstelle geschrieben hat und dann doch keinen Schein ausstellen konnte? Irgendwas passt hier nicht zusammen und ob hier tatsächlich ein Fehler der Behörde vorliegt verrät zumindest meine Glaskugel nicht.
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ja
in tat habe ich das genau gelesen
und ich hatte mal absolut das gleiche problem mit den exakt gleichen Aussagen
Und dann hab ich mal nach dem Chef von dem Laden gefragt und mit dem ein privates Wort geredet
und zack gabs Papiere.
Also würde ich sowas nicht schreiben wenn ich es nicht genau wüsste.
es sei denn die letzten 4-5 Jahre hat sich da was geändert....
dann behaupte ich das Gegenteil und nehme alles zurück.
nur mal Hypothetisch.........
Du verlierst deinen Schein und beantragst einen neuen.
Na nach was wird wohl gefragt ??
Deinem Namen, Die Sozialversicherungsnummer.... oder nach dem Kennzeichen ??

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und ich hatte mal absolut das gleiche problem mit den exakt gleichen Aussagen
Nö, hattest du anscheinend nicht. Wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, brauchtest du einen neuen Schein für ein Fahrzeug das auf deinen Namen angemeldet war, das ist hier nicht der Fall, die Karre war noch nie auf ihn angemeldet.
In der Regel sind für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass (dann mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über die gült,,,,ö!,öö!ööö6heinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief
- Eidesstattliche Versicherung bei Verlust
- Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl
Quelle: ADAC
Interessant wäre, wie die Zulassungsstelle das Nichtvorhandensein der Daten begründet.
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Sehr geehrter Herr xxx
ich danke für Ihre Mail, die mir zur Beantwortung zugeleitet wurde.
Mit den von Ihnen gemachten Angaben kann ich leider keinen Datensatz finden.
Sie sollten sich hier an den entsprechenden Hersteller bzw. an den entsprechenden
Importeur zwecks eines CoC-Papier wenden.
Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
......
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typgenehmigung
24932 Flensburg
Tel.: +49 (0)461 316 10 27
Fax.: +49 (0)461 316 28 03
mail: ......@kba.de
web: http://www.kba.de/
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Und noch einer zum lächeln 😃
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Du hast sicherlich die Briefkopie beigefügt. Ich würde beide Stellen nochmal anschreiben und fragen warum keine Daten vorhanden sind bzw. wo die geblieben sind.
Was sagt der letzte Halter zum Verbleib der Dokumente?
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Und deine Angabe war das Nummernschild und vlt. Daten des Vorbesitzers?
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Behält denn das Straßenverkehrsamt die COC Papiere bei der Zulassung ein?
Nein, ich habe meine COC Papiere zu Hause
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