quad point breisgau Online kaufen?

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  • Naja, einen Ersatz muss ich nicht unbedingt haben. Ich hatte den Koffer dazubestellt weil es praktisch was, zur Zeit brauche ich den aber nicht dringend. Ich wäre durchaus in der Lage auf ein günstiges Angebot zu warten...

  • Du widerrufst ja nicht, du reklamierst bzw. verlangst Nacherfüllung.


    Ich würde den Händler auffordern die Angelegenheit unverzüglich zu regeln und eine Frist setzen, ER ist dein Vertragspartner und du hast nichts mit seiner Versicherung zu tun. Er ist auch der Auftraggeber des Spediteurs, daher muss er klären ob er den in Regress nehmen kann. Das spielt aber für dich keine Rolle, als Händler trägt er das Transportrisiko und hat dafür zu sorgen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand bei dir ankommt. Falls die Ware beschädigt ankommt hast du einen Anspruch auf Nacherfüllung, d.h. der Händler muss die Ware abholen, reparieren und zurückbringen oder bei dir vor Ort reparieren. Da eine Reparatur des Koffers m.E. nicht möglich ist ohne sichtbare Spuren zu hinterlassen bleibt nur die Lieferung eines neuen Koffers. Falls er seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommt könntest du den Koffer auch bei einem anderen Händler kaufen und er wäre verpflichtet dir deinen Schaden (Zahlung eines höheren Kaufpreises) zu ersetzen, aber das führt hier jetzt zu weit.


    Montag wurde geliefert, heute ist Freitag, er hatte also gute 4 Werktage Zeit die Angelegenheit mit seiner Versicherung abzusprechen. Ich würde ihn noch heute per Mail auffordern bis Mittwoch verbindlich zu erklären wie die Schadensregulierung erfolgen wird. Als Hinweis würde ich hinzufügen, dass meine Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Mangelbeseitigung ein zeitlich bis zum xxxx begrenztes freiwilliges Entgegenkommen meinerseits ist und die unverzügliche Klärung der Angelegenheit voraussetzt.


    Bei Online-Käufen haben Verbraucher:innen in der Regel zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tage nach Erhalt der Ware. Trotzdem sollten sie bei defekten oder beschädigten Artikeln gegenüber dem Händler deutlich machen, dass die von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag nicht widerrufen wollen. „Bei einem Widerruf ist der Käufer gesetzlich zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet“, erklärt Mathias Hufländer. Allerdings muss er darauf vom Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein, denn ohne entsprechenden Hinweis muss der Händler die Kosten tragen.

    Quelle: Verbraucherzentrale




    Wohnort - Nähe Biggesee

    Einmal editiert, zuletzt von Frido ()

  • Bei dem Koffer ist es mir egal, ich weiß eh nicht ob mir nicht ein anderer besser gefällt... hatte halt den genommen weil er vorrätig war...


    Verkäufer hat sich gemeldet, er möchte gerne auf die Antwort der Versicherung warten...

    Ich weiß das ich das nicht akzeptieren muss, aber ein paar Tage kann ich ja noch warten. Jedoch werde ich die 14 Tage-Grenze nicht verstreichen lassen....

  • Bei Online-Käufen haben Verbraucher:innen in der Regel zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tage nach Erhalt der Ware. Trotzdem sollten sie bei defekten oder beschädigten Artikeln gegenüber dem Händler deutlich machen, dass die von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag nicht widerrufen wollen. „Bei einem Widerruf ist der Käufer gesetzlich zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet“, erklärt Mathias Hufländer. Allerdings muss er darauf vom Verkäufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss hingewiesen worden sein, denn ohne entsprechenden Hinweis muss der Händler die Kosten tragen.

    Quelle: Verbraucherzentrale




    Aber nicht beim ATV/Quad. Da trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. 😘

  • Warum soll das bei einem Quad nicht so sein?


    Ich frage ganz allgemein unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, kann natürlich auch Verträge geben in denen das anders vereinbart ist.


    :* zurück auf die kleine Zuckerschnute. ;)

  • Hast Recht!


    § 357 Abs. 7 BGB

    Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.

  • So,

    hab jetzt nochmal mit dem Verkäufer gesprochen, wir haben uns darauf geeinigt das er Ersatzteile schickt und ich den Koffer dann mit den beschädigten Teilen zurücksende. Für mich ist vdas in Ordnung wenn es denn alles so klappt...

  • Bei mir war die ganze Aktion etwas einfacher, da ich bei einem Autohaus gekauft habe.


    Habe auch den vollen Kaufpreis überwiesen, dann die Papiere bekommen, angemeldet und fertig.


    Mein ehemaliger Nachbar war dann so freundlich mit mir zusammen die Möhre dort abzuholen.


    Das waren dann mal eben so 600KM für die An- und Abreise zu dem Händler.


    Auf dem Anhänger.jpg Endlich zu Hause und abgeladen.jpg


    Die Maschine war ein Vorführer mit circa 600KM auf der Uhr.


    Bis jetzt bin ich zufrieden, ich muss mich nur noch um das gelegentliche Schlagen des Lenkers (Lenkerflattern) kümmern.


    Wo aus dem Oberbergischen kommst du weg :?:


    Ich habe ja bis 2019 im Outback bei Radevormwald gewohnt. :D

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  • Ich bin aus dem Umland von Gummersbach (Reichshof)

    Falls du dazu Lust hast, können wir für die nächste Saison mal was ausmachen.


    Einer unserer Treffpunkte ist der Parkplatz vor dem Märchenwald in Altenberg.

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