Hallo, ich würde meine Polaris Sportsman 450 gerne mit Zusatz-Fernscheinwerfern austatten. Die Lampen sollen mit dem Orginal Fernlicht leuchten und beim Abblendlicht ausgehen. Gibt es da Vorschriften wo ich die anbringen muß? Mindesthöhe, höchster Befestigungspunkt, Abstand zu den Orginalscheinwerfern u.s.w. In Deutschland gibt es doch eigentlich für alles Vorschriften. Vielleicht kann mir ja jemand helfen! ![]()
Zusatz-Fernscheinwerfer anbringen
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dieter01 -
28. Juni 2023 um 20:20 -
Unerledigt
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Danke für den Link.
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Also zum Thema Zusatzscheinwerfer,
ganz einfach, um das abzukürzen.
Sind die Scheinwerfer verbaut müssen sie gehen und gehen sie sind sie verboten.
Andere Möglichkeit, extra schalten und abdecken sozusagen als Arbeitsscheinwerfer.
Ich spreche aus Erfahrung hatte auf meinem LKW Dach 4 Zusatzscheinwerfer Fernlicht für Winterdienst weil durch den Pflug 3,6m die anderen verdeckt werden und nur kleinere am FH verbaut waren. Bei starkem Schneefall sehr hilfreich und durch Sonderregelung Komunalfahrzeug erlaubt. TÜV und ABE vorhanden.
Aaaaber im Sommer Betrieb, verboten.
Kostete 300€ Strafe und sogar die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Mir wurde vorgeschlagen die Birnen zu entfernen und die Kabel durchzutrennen, dann darf ich weiter fahren. Bei der Gerichtsverhandlung bekam die Rennleitung auch noch recht und dann wurden es ca. 900€.
Also Vorsicht es besteht eine Grauzone.
Viele Polizisten nutzen ihren Ermessensspielraum und übersehen vieles andere Arbeitsgeilen dreckschw.... aber nicht.
Da kann ein kluger Gesetzes Text viel erzählen, wenn korupzion herrscht.
Danke.
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Also zum Thema Zusatzscheinwerfer,
ganz einfach, um das abzukürzen.
Sind die Scheinwerfer verbaut müssen sie gehen und gehen sie sind sie verboten.
Andere Möglichkeit, extra schalten und abdecken sozusagen als Arbeitsscheinwerfer.
Ich spreche aus Erfahrung hatte auf meinem LKW Dach 4 Zusatzscheinwerfer Fernlicht für Winterdienst weil durch den Pflug 3,6m die anderen verdeckt werden und nur kleinere am FH verbaut waren. Bei starkem Schneefall sehr hilfreich und durch Sonderregelung Komunalfahrzeug erlaubt. TÜV und ABE vorhanden.
Aaaaber im Sommer Betrieb, verboten.
Kostete 300€ Strafe und sogar die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Mir wurde vorgeschlagen die Birnen zu entfernen und die Kabel durchzutrennen, dann darf ich weiter fahren. Bei der Gerichtsverhandlung bekam die Rennleitung auch noch recht und dann wurden es ca. 900€.
Also Vorsicht es besteht eine Grauzone.
Viele Polizisten nutzen ihren Ermessensspielraum und übersehen vieles andere Arbeitsgeilen dreckschw.... aber nicht.
Da kann ein kluger Gesetzes Text viel erzählen, wenn korupzion herrscht.
Danke.
da kann man nur mit dem Kopf schütteln , was die an Gesetze hier machen , dass gibt es nirgends auf dieser Welt . Hauptsache die Bürger abzocken
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da kann man nur mit dem Kopf schütteln , was die an Gesetze hier machen , dass gibt es nirgends auf dieser Welt . Hauptsache die Bürger abzocken
Nicht nur Bürger auch Unternehmen.
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Wenn man eine LoF-Zulassung hat darf man sich beliebig viele Arbeitsscheinwerfer anbauen die getrennt zu schalten sind und nicht abgedeckt werden müssen., ansonsten sh. #2.