Kann mir jemand sagen was die TGB 1000 für eine zuladung hat ?? Stimmen die ca.140 kilo oder ist da ein Fahrer mit 75kg mit eingerechnet?
Gruß Lothar
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Kann mir jemand sagen was die TGB 1000 für eine zuladung hat ?? Stimmen die ca.140 kilo oder ist da ein Fahrer mit 75kg mit eingerechnet?
Gruß Lothar
Da ist ein Fahrer mit 75KG eingerechnet.
Ich habe meine CF 625 nachgewogen.
Im Schein steht unter G = 500KG
F1. = 615KG
Also wäre die Zuladung nur 115KG, das ist Blödsinn.
Wie auf dem Foto ersichtlich beträgt das tatsächliche Gewicht inklusive Koffer 440KG
Also ist die tatsächliche Zuladung 175KG, was für 2 Personen mit Motorradklamotten
auch nicht wirklich viel ist.
Ich werde auch mal bei uns auf die Waage fahren. Denke aber bei einer Kontrolle nimmt der Polizist das angegebene im Fahrzeugschein. Da langen die 140 kg für 2 Personen, Kleidung und Helme nicht. Vielleich können ja die Fahrer der 1000er Tgb mal ein Blick in ihren Fahrzeugschein werfen was da steht. In meiner steht noch nichts, bekomme meine erst nächste Woche. Ich lasse mich mal überraschen
Gruß Lothar
Denke aber bei einer Kontrolle nimmt der Polizist das angegebene im Fahrzeugschein. Da langen die 140 kg für 2 Personen, Kleidung und Helme nicht.
Beim Leergewicht sind 75kg für den Fahrer eingerechnet.
Zuladung = Zul.Gesamtgewicht - (Leergewicht - 75kg),
das sollten bei dir 215 kg sein.
Ist aber nicht verkehrt mal auf eine Waage zu fahren.
Beim Leergewicht sind 75kg für den Fahrer eingerechnet.
Zuladung = Zul.Gesamtgewicht - (Leergewicht - 75kg),
das sollten bei dir 215 kg sein.
Ist aber nicht verkehrt mal auf eine Waage zu fahren.
Der Fahrer (75 kg) wird nur eingerechnet, wenn es sich um ein straßenzugelassenes Fahrzeug nach EU-Norm handelt. Bei manchen Zulassungen (z. B. LoF – land- oder forstwirtschaftliche Zulassung) kann das abweichen.
Ein LoF-Fahrzeug ist nicht für die Strasse zugelassen?
Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in den bis zum Jahr 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheinen (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefen nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.
Quelle wikipedia
Frido Ja, aber nicht nach EU-Norm
Ich denke, wir wissen, dass er das "deutsche LoF" meint, was es ja bekannterweise nicht mehr bei Neufahrzeugen, ausgenommen Tageszulassungen, seit 01.11.2024 gibt.
Streng genommen ist das EU-konforme T3b-Fahrzeug ein EU LoF, zumindest steht diese Bezeichnung in den deutschen Übersetzungen der EU-Verodnungen.
Ein Fahrzeug mit LoF-Zulassung ist eindeutig ein zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug.
Da steht eindeutig was die Leermasse in der Zulassungsbescheinigung der zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge beinhaltet, wenn du mir eine Quelle zeigst die belegt, dass das für LoF-Zulassungen nicht gilt lasse ich mich gerne überzeugen.
Abgesehen davon ist es unlogisch, dass ein für 2 Personen zugelassenes Fahrzeug nur 140kg zuladen darf.
Letztendlich ist die Leermasse aber nur ein grober Anhaltspunkt, dazu kommen ja noch Anbauten, evtl. ein Koffer + Inhalt, ein Reservekanister usw., da kann man die eingetragene Leermasse eh vergessen, entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse und die tatsächliche Gesamtmasse, um da eine ungefähre Vorstellung zu bekommen hilft die Fahrt auf eine Waage.
... wenn es sich um ein straßenzugelassenes Fahrzeug nach EU-Norm handelt...
Bestreitet niemand. Nur klemmst Du beharrlich den Rest des Satzes aus. Die "alten" LoF sind straßenzugelassen nach StVZO, besser so.
Grau ist mein ATV und die Theorie. Seltsamerweise wurde mein ATV von den Angaben im CoC zu denen im LoF-Gutachten leichter. Habe jetzt keinen Bock alles rauszusuchen, hatte ich hier im Forum auch schonmal erwähnt, als diese Thematik vor einiger Zeit auvh schonmal aufploppte. Ausgebaut wurde nichts.
Das heisst, dass seine These nicht ganz unrichtig ist.
Ich denke mal das mein Fahrzeug die nächste Woche irgendwann fertig ist und ich es abholen kann. Dann geht der erste weg zur Waage und der Blick in die Zulassung. Der Händler konnte mir auch nicht so richtig das mit der Zuladung erklären oder Auskunft geben
Gruß Lothar
Habe jetzt keinen Bock alles rauszusuchen,
Ist ja auch nicht nötig, wichtig ist ja das tatsächliche Gesamtgewicht.