AU Plakette beim Quad ja / nein Pflicht??

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  • Hallo liebe Quadgemeinde,

    seit 2 Wochen beschäfftigt mich nun schon die Frage, brauche ich ne AU Plakette am Quad vorne ja oder nein ?

    Da wir uns bei Scheppen mit ein paar Leuten getroffen haben, machte mich einer aufmerksam das ich da vorne was am Quad habe was da nicht hingehört!
    Wir haben mal rumgeschaut und ich war dort vor Ort das einzige Quad was ne AU Plakette vorne draufbappen hat.

    Wir haben uns darüber gewundert und jeder hat irgendwie ne andere Meinung dazu, die einen sagen abmachen sonst bekommst du Ärger beim nächsten Tüv, die anderen sagen egal, oder, oder, oder.

    Wie gesagt ichkann nichts dafür das ich sie habe, denn ich habe sie nicht zugelassen, sondern der Händler.
    Ob der nun was vermurkst hat oder der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle kann ich nicht sagen.

    Ich achte mir, wozu gibt es denn das Inet und bin mal losgegoogelt um was dazu zu finden. ber Pustekuchen, da gab´s nicht dazu zu finden was Aussage kräftig wäre.
    Also bin ich ans Telefon und habe mich mal beim Tüv und auch bei der Dekra durchgefragt.
    Nun bin ich genauso schlau wie vorher !
    Der eine sagt strafbar ist das nicht und lassen sie sich beim nächsten Tüv mal Überraschen was passiert, der andere sagt keine Ahnung brauchen sie denn überhaupt ein Kennzeichen vorne.
    Die Polizei habe ich auch dazu befragt die sagt wenn Kennzeichen vorne Pflicht ist muß auch ne AU Plakette dran, ein anderer Polizist sagte ohne ist auch O.K.

    WAS DENN NUN .................... BAHNHOF !! ??

    Wer weiß mehr dazu ???

    ach ja hier das Bild vom ordren Kennzeichen:

    au.jpg

    Fahr nicht schneller als dein Schutzengel fliegen kann !

  • der eine war ich! :p ..und nein eine asu-plakette brauchste nicht!

    to sell one´s soul to the devil

    BIG - BAD - BOMBARDIER

  • Hallo Budowelt,
    wir hatten ja schon vor einem Vierteljahr dieses Thema durchdiskutiert. Da ich vorn keine Plakette habe war ich bis vor einer Stunde der Meinung, keine zu benötigen. Nachdem du in einem anderen Zusammenhang (Feinstaubplakette) eine völlig andere Sichtweise vertreten hast und ich deine Meinung eigentlich schätze, hab auch ich recherchiert und meinen händler aufgesucht (leider hat der Urlaub). Seine Angestellte hat dir recht gegeben und ich habe einen Beitrag des LRA Zollern-Albkreis gefunden der dies ebenfalls bestätigt (siehe unten), leider gab es auch einige Beiträge, die das Thema etwas anders interpretieren.

    2.b) Quads
     1) Quads, die nach der Fahrzeugart als lof. Zugmaschine beschrieben sind, unterliegen nach § 47a Abs.1 Nr.2 nicht der AU-Pflicht.
     2) Quads, die als 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung eingestuft sind:
     Quads mit mehr als 50 km/h unterliegen nach § 47a Abs.1 Nr.1a StVZO der AU-Pflicht. Bei Quads ist die AU im HU-Bereicht einzutragen. Geht der Halter zuerst in eine Werkstatt, erhält er dort eine Bescheinigung zur Vorlage bei der HU-Prüfung. Das vordere Kennzeichen wird mit einer AU-Plakette versehen.


    Meinem Quad wurde laut HU-Bericht der GTÜ die Plakette nicht zugeteilt, da das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet war (...die Prüfplakette wird durch die Zulassungsstelle vergeben).

    Gruß Hank

  • Die Plaktte vorne ist nur notwendig, wenn das Quad ein bestimmtes Leergewicht überschreitet.
    Wieviel das ist kann ich leider nicht sagen.

    Aber mein Händler sagte mir das so und die Dame beim Stva bestätigte das.

    » Ich bin wie ich bin. Die Einen kennen mich, die Anderen können mich.
    - Konrad Adenauer -

  • Schlagt mich tot. Waren das nicht 400 kg zul. Gesamtgewicht oder so? Drunter brauch man keine.


    Edit: Habe mal in die Suchfunktion hier:"400kg" eingegeben, da kommen einige Beiträge zu dem Thema. Scheint also so zu sein.

  • Nachtrag

    Die Chefin meines Händlers hat vor ein paar Minuten zurückgerufen und mir folgendes erzählt: Die AU muß gemeinsam mit der HU gemacht werden, stimmen die Werte der AU nicht gibts auch keine Plakette für die HU. Das gilt allerdings nur für unsere "kleinen" Quads, ab 400 ccm (oder hat sie 400 kg gemeint???) gibt es andere Regeln, da habe ich aber nicht nachgehakt. Ich habe unter meinen Papieren noch ein Formular "AUK" als "Nachweis über die Untersuchung der Abgase an Krafträdern nach Nr....", das ich mitführen soll.

    Gruß Hank

  • Nachtrag

    Die Chefin meines Händlers hat vor ein paar Minuten zurückgerufen und mir folgendes erzählt: Die AU muß gemeinsam mit der HU gemacht werden, stimmen die Werte der AU nicht gibts auch keine Plakette für die HU. Das gilt allerdings nur für unsere "kleinen" Quads, ab 400 ccm (oder hat sie 400 kg gemeint???) gibt es andere Regeln, da habe ich aber nicht nachgehakt. Ich habe unter meinen Papieren noch ein Formular "AUK" als "Nachweis über die Untersuchung der Abgase an Krafträdern nach Nr....", das ich mitführen soll.

    Gruß Hank

    Ich bin mir zu 100% sicher, dass es KG waren.
    Deswegen kommt es wohl hin.

    Jedes Quad unter 400KG braucht KEINE Plakette!

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    - Konrad Adenauer -

  • Na Klasse bei mir steht zu Punkt 5 (Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus) 4rädr.Fz.b. 400 o. 550 KG ??
    Also bei mir steht G (Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in KG (Leermasse) 262
    F1 (Technisch zulässige Gesamtmasse in Kg) 442

    Heißt das nun das mein Quad leer 263 KG wiegt und ich mit allem drauf nicht mehr als 442 Kg auf die Waag bringen darf und ich weil es leer also weniger als 400 KG Gewicht aufbringe keine AU Plakette brauche ?

    OH Mann Deutscheland echt KLasse!


    Gruß Frank

    Fahr nicht schneller als dein Schutzengel fliegen kann !

  • alles mumpiz

    ne Au Plakette braucht man nicht.

    es wurde nur nicht ordentlich Informiert. Auch die 400kg sind veraltert.

    Ohne Bestandene AU gibt es KEINE HU Plakette, somit erübrigt sich die AU Plakette, da es nach dem neuem Gesetz veralgemeinert worden ist für ALLE Fahrzeuge egal ob ein oder mehrspurige Fahrzeuge und somit die Anzahl der Kennzeichen EGAL ist.

    Keine AU geschafft, also keine HU bekommen. Da in der HU für ca. 19 € die AU im Preis beinhaltet ist. HU alleine ca. 40 €

    Warum das Chaos.....Deutschland ändert gerne Gesetze ohne die Leute zu Schulen. Somit auch das Problem 1 oder 2 Kennzeichen. oder Parken WO erlaubt...


    em.... das Gesetz gilt für alle Fahrzeuge ab dem Baujahr 1989, da vorher noch Motoren unterwegs waren die Verbleit getankt haben und ne Au NIE bestehen würden.


    gruß


  • es wurde nur nicht ordentlich Informiert. Auch die 400kg sind veraltert.

    Bist du dir da sicher?
    Als ich mein Quad vor einem Monat angemeldet habe, war es noch brand aktuell.

    :chatterbox:

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