Beiträge von Nero

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    Vielleicht hilft das hier

    http://de.wikipedia.org/wiki/Quad#Deutschland

    das mit der LOF und VKP bei Quads hat mit der Erstzulassung zutun.
    z.B. Yamaha baut nicht für den deutschen Markt. Deswegen müssen sie für Straße umgebaut und eine komplett Abnahme gemacht werden. Es kommt dann auf das Mustergutachten an. Eine VKP Zulassung bekommt man nur sehr schwer bis garnicht in eine LOF gewandelt.

    und die Klasse T ist wie schon mal erwähnt nur für Landwirtschaft, da sind die Zugfahrzeuge auf grüner Nummer und dürfen auch nur für Landwirtschaft verwendet werden.

    In Deutschland ist zum Führen eines Traktors zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken eine nationale Fahrerlaubnis der Klasse L (bis 40 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis 25 km/h) oder Klasse T
    (bis 60 km/h, auch mit Anhänger) erforderlich. Zu beachten ist, dass
    die oben genannten Fahrerlaubnisklassen nur zum Führen von
    entsprechenden Fahrzeugen gelten, wenn die Fahrt zu land- oder
    forstwirtschaftlichen Zwecken durchgeführt wird. Dies gilt für
    Fahrerlaubnisse, die seit dem 1. Januar 1999 erteilt wurden. Wurde eine
    vor diesem Datum erteilte Fahrerlaubnis umgeschrieben, so ist die
    Zweckbindung der Klasse L in der Regel durch Eintrag der Schlüsselzahl 174 aufgehoben.

    Sollen mit Traktoren Fahrten durchgeführt werden, die nicht einem
    land- oder forstwirtschaftlichen Zweck dienen (z.B. zu Ausstellungen),
    so ist dafür die der zulässigen Gesamtmasse des Traktors entsprechende Fahrerlaubnisklasse
    B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t) oder C (über 7,5 t) erforderlich. Bei
    Anhängerbetrieb wird gegebenenfalls die entsprechende
    Anhängerfahrerlaubnisklasse BE, C1E oder CE benötigt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Traktor
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
    da steht Kraftfahrzeuge

    So mein Freund
    wer lesen kann


    • Klasse T:

      Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten
      Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende
      Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch
      die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
      die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für landoder
      forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
      eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

    Was für eine Höchstgeschwindigkeit steht bei dir ?


    • Klasse B:

      Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der
      Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
      mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
      außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger
      mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit
      Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige
      Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).


    Da steht Kraftfahrzeuge und nicht PKW

    nach deiner Aussage dürfte man mit Klasse B auch kein Auto fahren weil im Schein Personenkraftwagen steht und nicht Kraftfahrzeug