So sieht es aus,
das Schreiben sagt nicht mehr und nicht weniger aus, als dass Fahrzeuge nun so besteuert werden, wie sie zugelassen sind!
D.h. LoF Zugmaschine bspw. als Zugmaschine, also nach Gewicht, PKW wie gehabt, nach Hubraum und Emissionsklasse usw.
Es kommt also darauf an, was in den Zulassungspapieren steht. Welcher Steuersatz nun für jeden Einzelnen zutrifft, bitte selbst rausfinden!
KraftStg-§8 Bemessunsgrundlagen + §9 Steuersätze!
Desweiteren ist, wie von Frank schon gesagt, KFZ-Steuer seit 2009 Bundessache! D.h. nichts Anderes als Essig mit "Jeder kocht sein eigenes Süppchen" Das ging, zumindest bei den Quads und ATV nur deshalb, weil es entsprechende Urteile gab, die es den FÄ erlaubten, diese Fahrzeuge als "hauptsächlich zur personenbeförderung" , oder vernünftigerweise eben als das, was sie wirklich sind, einzustufen". In der Begründung zum neuen Verkehrssteueränderungsgesetz bzw. dessen Entwurf, ist u.a. genau deswegen angegeben, Ich zitiere:
"Die derzeit maßgeblichen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien hinsichtlich
der Fahrzeugklassen und Aufbauarten führen regelmäßig zu Schwierigkeiten
bei der abschließenden Beurteilung der Fahrzeuge, da sie von der verkehrsrechtli
chen Einstufung mitunter abweichen. Hier soll eine Vereinfachung vorgenommen
werden unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Lenkungswirkung der Kraft
fahrzeugsteuer." (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pub…icationFile&v=4 )
Gruß Micha
Edit sagt,: Rechtschreibfehler! :xmas: