Beiträge von newyorker

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    Leg Widerspruch ein oder ruf erst mal an, hat sich sicher nur überschnitten Ist es als LoF Zugmaschine zugelassen, wird es nach neuem §2 Kraftstg (12.12.2012) nach Gewicht besteuert! Kein Spielraum für das Finanzamt! (siehe Schreiben, was auch hier schon gepostet wurde)

    Gruß Micha

    Hallo,
    ich heiße Micha, bin noch 43 und wohne in Unterrohn in Thüringen.
    Ich hab `ne Polaris Sportsman X2 800 EFI und nutze diese haupsächlich zum Holzmachen und für gelegentliche Kurzausflüge mit meinem kleinem Stöpsel. Der fährt da voll drauf ab... :biggrin_1_2:
    Beruflich arbeite ich unter Tage als Großgeräte-Schlosser.
    Von mir stammt das, aus einigen Foren bekannte Schreiben aus Thüringen, worin es um die neue Besteuerung geht.
    Ich hoffe auf einen regen Austausch in allen Themen und grüße erstmal alle an dieser Stelle!

    Gruß Micha

    Edit sagt: Alter vergessen....!

    So sieht es aus,
    das Schreiben sagt nicht mehr und nicht weniger aus, als dass Fahrzeuge nun so besteuert werden, wie sie zugelassen sind!
    D.h. LoF Zugmaschine bspw. als Zugmaschine, also nach Gewicht, PKW wie gehabt, nach Hubraum und Emissionsklasse usw.
    Es kommt also darauf an, was in den Zulassungspapieren steht. Welcher Steuersatz nun für jeden Einzelnen zutrifft, bitte selbst rausfinden!
    KraftStg-§8 Bemessunsgrundlagen + §9 Steuersätze!

    Desweiteren ist, wie von Frank schon gesagt, KFZ-Steuer seit 2009 Bundessache! D.h. nichts Anderes als Essig mit "Jeder kocht sein eigenes Süppchen" Das ging, zumindest bei den Quads und ATV nur deshalb, weil es entsprechende Urteile gab, die es den FÄ erlaubten, diese Fahrzeuge als "hauptsächlich zur personenbeförderung" , oder vernünftigerweise eben als das, was sie wirklich sind, einzustufen". In der Begründung zum neuen Verkehrssteueränderungsgesetz bzw. dessen Entwurf, ist u.a. genau deswegen angegeben, Ich zitiere:
    "Die derzeit maßgeblichen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien hin­sichtlich
    der Fahrzeugklassen und Aufbauarten führen regelmäßig zu Schwierigkeiten
    bei der abschließenden Beurteilung der Fahrzeuge, da sie von der verkehrsrechtli­
    chen Einstufung mitunter abweichen. Hier soll eine Vereinfachung vorgenommen
    werden unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Lenkungswirkung der Kraft­
    fahrzeugsteuer." (Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pub…icationFile&v=4 )
    Gruß Micha

    Edit sagt,: Rechtschreibfehler! :xmas:

    Hi zusammen,
    Vorstellung mach ich in den nächsten Tagen mal, aber erstmal muß ich hier mal was klarstellen!
    Das Schreiben, welches hier und in anderen Foren kursiert, stammt von mir, auf Anfrage an die Landesfinanzdirektion Thüringen! Ich habe die Original Mail mit entspr. Anhang! Mich haben auch die Wenigsten Leute gefragt, ob sie das veröffentlichen dürfen, schließlich ist es ja mein "Bild". Soviel zum Thema geistiges Eigentum oder Recht am Bild!
    Ich habe aber kein Problem damit, wenn es veröffentlicht wird, weil es allen hilft und deshalb sollte es aber auch im öffentlichen Bereich bleiben! :attention_1:

    Gruß newyorker