Keine Anzeige wegen Diebstahl, sondern wie weiter oben schon erwähnt, wegen Unterschlagung und gleichzeitig wegen Betrug!
Bei uns sind dann wirklich nach der Anzeige der Unterschlagung die Kennzeichen zur Fahndung ausgesetzt und von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.
Ich hoffe, das dann derjenige auf den richtigen Richter und Staatsanwalt trifft!!!!
Und vergess nicht, Deinen Schadensersatz dann zivilrechtlich geltend zu machen, den in dem Strafprozeß wg. Betrug und Unterschlagung bekommst Du Dein Geld und Deinen Schaden nicht ersetzt, den es dient lediglich dazu, ihn für seine Straftaten zu verurteilen.
LG
Daniela