Alles anzeigenrene und ich hoffe das ist gedrosselt? Und Du fährst damit nur auf dem eigenen Acker?
Klasse T
Zugmaschinen (nationale Klasse)
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: -
Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen L und AM
Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersche…-und-t-8738.htm
Cu Jan
ich fahre damit auch auf der straßße es ist nicht gedrosselt,war es aber mal aber die polizei hat mich noch nie angehalten