Beiträge von Bundestagskantine
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@ hikker: Ist leider nicht online abrufbar, aber den wesentlichen Inhalt habe ich wiedergegeben, ausser das ein Lenkradschloss vorhanden war und es nicht eingerastet war und das bei einem längeren unbeaufsichtigtetem Abstellen des Fahrzeugs mit einem erhöhten Diebstahlrisiko zu rechnen ist.
@ Harry: Leider zu spät
Definitiv war mein Verhalten fahrlässig, aber grob fahrlässig?
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Zum Thema Sicherung:
* Lenkradschloss gibt es nicht.
* Bremshebelschloss wegen Handguard nicht möglich
* Felgenschloss passt nicht
* ein "verketten" des ATV in sich zur Verhinderung des Wegschiebens geht nicht
* angekettet wurde nicht, da kein Ankettpunkt vorhanden und eine unverhältnismäßig lange Kette notwending gewesen wärenDie Sicherung erfolgte durch blockieren mit einem PKW.
Mein ATV stand auf unserem Grundstück in einem Bereich, der durch das Parken unseres Zweitwagens so abgesperrt werden kann, das ein Vorbeischieben nicht möglich ist. Leider hat meine holde Gattin an dem Tag etwas Platz gelassen (wollte nochmals weg, hatte sich dann aber doch erledigt), so dass durch das Herumwuchten mit 2 Personen (das dauerte übrigens 5 Minuten) dann doch eine Position erreicht werden konnte, die das wegschieben ermöglichte. -
Hallo Leute,
meine Versicherung verweigert die Regulierung eines Diebstahls und beruft sich dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2004,
wonach es als grobe Fahrlässigkeit angesehen wurde, ein ungesichertes Quad zwei Wochen unbeaufsichtigt in einer Tiefgarage
abzustellen.Es wundert mich nun sehr, dass ich zu Thema Quaddiebstahl kein anderes Urteil finden konnte. Sicherlich ist es schon öfters vorgekommen,
dass ein ungesichertes Quad gestohlen wurde. Kam es nun nie zu einem Urteil, weil die Versicherungen voll reguliert hat oder weil
die Eigentümer die Kürzung akzeptiert haben ??Ich suche daher Betroffene, denen ebenfalls ihr ungesichters Quad gestohlen wurde und mir Auskunft über die Schadensabwicklung
geben können (gerne per PN). Für eure Mithilfe wäre ich dankbar.Gruß
Bundestagskantine -
Hi Patrick,
wohne ca 10 km (Richtung KH) von dir entfernt. Können gerne im Sommer mal ne kleine Tour machen.
Gruß
Kantine -
Willkommen !
Rheinhessen liegt bei mir um die Ecke
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Herzlich Willkommen.
Durch Bl bin ich mal durchgefahren
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Gibt es einen besonderen Grund deiner King einen Seilzug verpassen zu wollen?
Startet sie ev. nicht mehr richtig ? Dafür gibt es andere Lösungen. -
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Witzig, noch ein Axel mit nem Audi.
Dann mal herzlich Willkommen zurück.Gruß
Axel -
Zum Thema Versicherung:
Ich habe heute meine King Quad 750 bei der VHV für 105 € für den Rest des Jahres inkl. 150 € TK als Zweitfahrzeug versichert. HUK24 wollte schon 135 € und die DEVK 300 €. LOF oder nicht war allen egal.
Gruß
Kantine -
Hi Kai,
zu deiner Frage mit dem Handgas. Ich habe mir auch diese Frage gestellt und bin bei der Suche im Netz auf die folgende Erklärung gestoßen. Hört sich für mich als Laie sehr schlüssig an.
Auszug aus https://www.dasquadforum.de/www.atv-quad.org (hoffe das ist hier zulässig):
Fast ausschließlich ist der Gashebel beim Quad ein Daumenhebel. Sitzt man als routinierter
Motorradfahrer erstmals auf dem Quad, ist der erste Wunsch der Umbau auf
einen Drehgasgriff. In der Realität ist das Daumengas aber die perfekte
Lösung, denn das Fahren und Lenken erfordert hohen Körpereinsatz. Beim Drehgasgriff verkrampft man sich viel zu sehr
und bei gleichzeitig kraftaufwendigen Lenkbewegungen ist das Drehdas
voll hinderlich und sorgt für einen tauben Daumen.
Beim Daumengas ist der Finger im Fall der Fälle
schnell weg vom Gashebel, beim Drehgasgriff geht das nicht so abrupt, da
ich ja gleichzeitig mit der verkrampften Gashand den Lenker bewegen
muß. Bei reinem Straßenbetrieb mag das Drehgas für den ein oder anderen
nützlich sein, im Gelände ist Drehgas meiner Ansicht nach ein „no go“.
Gruß
Kantine