Alles anzeigenAb dem 1. Januar 2025 gelten neue, strengere Regeln für die Reifenbindung bei Motorrädern, die auch 2026 von zentraler Bedeutung sind
. Die Übergangsfrist für alte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen.
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Hier sind die wichtigsten Punkte zur Reifenbindung und den gesetzlichen Regelungen ab 2025/2026:
- Ende der Herstellerbescheinigungen:Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Freigaben) von Reifenherstellern sind nicht mehr ausreichend, wenn die Reifen nicht den exakten Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem COC-Papier entsprechen.
- Reifenbindung austragen: Ist in den Fahrzeugpapieren eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen (oft bei älteren Modellen), dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die den Papieren entsprechen. Abweichende Reifen müssen von einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
- E-Nummer als Indikator: Fahrzeuge mit einer EU-Typengenehmigung (erkennbar an der E-Nummer in den Papieren) sind meist weniger stark von der Bindung betroffen als Fahrzeuge mit nationaler Betriebserlaubnis.
- Reifenbindung löschen: Es besteht die Möglichkeit, die Reifenbindung komplett aus den Papieren austragen zu lassen, wofür ein technisches Gutachten erforderlich ist.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Das Fahren mit nicht mehr zulässigen Reifen kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
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Zusätzliche Entwicklungen 2026:
Ab Ende 2026 gelten in der EU neue Grenzwerte für Reifenabrieb, um Mikroplastik zu reduzieren.Frankfurter Rundschau
Hinweis: Es wird empfohlen, vor dem Reifenwechsel mit dem Sachverständigen oder der Zulassungsstelle zu klären, welche Reifen für das spezifische Fahrzeug zulässig sind.
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Das kann ich bestätigen,bin 14 Jahre mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung in de Tasche umhergefahren.beim letzten Tüv mit der ETZ musste ich ein ,,zweites mal,, zum Tüv weil der ,,erste Prüfer,, nicht die Befähigung hatte den Reifen ,,zuzuorden und freizugeben,, .das kam dann 160 Euro nur für den Reifen plus 50 Euro eintrag in die Papiere / neue Papiere.