Okay ich habe jetzt mich noch ein bisschen schlau gelesen. Um eine Ausnahmegenehmigung in meinen Fahrzeugschein tragen zu lassen muss das über meine Zulassungstelle gemacht werden, soweit verstanden.
Dafür benötige ich ein Gutachten nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den KFZ-Verkehr (TÜV), in dem die Abweichungen von den Bauvorschriften genannt und begründet sind.
Jetzt frage ich mich nur mit welcher Begründung ich diese beim TÜV bekommen kann? Hat da jemand ideen?
im Forum und liebe Grüße aus Göttingen