AHK ist eingetragen,Anhängelast nicht.Wieso da nichts eingetragen ist weiß ich nicht.Läuft als Ackerschlepper,vieleicht deshalb. Das Quad vom Sohn wiegt 100kg. Gruß Ralf . . EDIT by system: (autom. Beitragszusammenführung) : . . Danke für den Link Saarländer.
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So isses! Das liegt an der ZM-Zulassung!
Bei Zugmaschinen werden normalerweise keine Angaben in den Feldern O.1 und O.2 der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Laut der Begriffsbestimmung einer ZM ist die Anhängezugvorrichtung, im Gegensatz zu PKW und LKW, eine Mindestanforderung um überhaupt als solche zugelassen zu werden. (Zitat: TÜV Rheinland, Mainz vom 11.09.2007)
Der Gesetzgeber fordert nicht die Angabe einer Höchstlast! Beschränkt wird die Höhe der Anhängelast durch die Einhaltung der eingetragenen Hinterachslast!