Beiträge von Herby1

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    Ja genau und so wie es in der Beschreibung oben steht hebt er auch nur die Begrenzung beim Rückwärtsfahren auf und nichtdie Begrenzung bei eingelegter 4 WD-Sperre.

    Ok mit dem Rückwärtsgang ist mir jetzt klar.

    Aber es steht in der Anleitung im 4-WD Modus ist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt, was aber nicht der Fall ist. Es gibt keine Begrenzung, man kann im 4-WD Modus so schnell fahren wie man möchte...das ist nicht gut, wenn man mal vergessen hat den Allrad auszuschalten.

    Update:

    Mein Händler hat heute eine Kopie vom Fahrzeugschein meiner CForce 1000 an den Tüv geschickt um prüfen zu lassen was Fakt ist.

    Ergebnis:

    Mein Quad hat keine EG-Typengenehmigung sondern eine Einzelbetriebserlaubnis. So ist die Beleuchtung im Gutachten vom Tüv genehmigt worden.

    Das bedeutet, da wir in Deutschland wohnen, gelten für die Beleuchtung (das Fahrzeug) die deutschen Vorschriften und nicht die EU-Richtlinien.

    Man kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was da abgeht

    Jetzt bleibt es abzuwarten ob KSR endlich einlenkt und die Beleuchtung nachgebessert wird.

    Ansonsten verlange ich die Wandlung vom Kaufvertrag, obwohl der Händler ja nichts dafür kann.

    Hallo,
    wir haben zu Hause eine Access Shade 850 und Aeon Crossland 600, beide Fahrzeuge dieses Jahr gekauft und da ich dieses Thema hier mit verfolge, habe ich das mit der Warnblinkanlage bei uns auch getestet. Bei beiden Fahrzeugen muss die WBA bei Zündung an eingeschaltet werden, danach kann man die Zündung ausschalten und den Schlüssel abziehen und die Blinker funktionieren weiter, bei ausgeschalteter Zündung lässt sich nichts einschalten, noch nicht einmal das Stand- bzw Parklicht. Das nur mal so am Rande wie es bei anderen Herstellern ist.

    MfG Andreas

    Hi Andreas,

    so ist es doch OK, ist bei meinem Motorrad auch so.

    Hi, gibt es schon was neues?

    Mein Händler hat mich gestern angerufen, er hat mit seinem Prüfer vom Tüv in Thüringen telefoniert und der sagt, das mit dem TFL ist ok in Deutschland. TFL kann gedimmt werden und Rücklichter dürfen ausgehen beim blinken.....

    Hab ihm klar gemacht, so nicht.

    KSR hat angeblich auf das Thema noch garn nicht reagiert.

    Es geht nicht darum was Sinn macht, sondern was Vorschrift ist.

    Hi Ghost, im §53a ist es nicht definiert (vll. gibt es noch eine EU Verordung). Die Schaltung der Warnblinkanlage scheint im ermessen der Herstellers zu liegen.

    Bin mir aber sicher, dass es in Deutschland nur eine geringe Anzahl von zugelassenen Fahrzeugen gibt,

    wo die Warnblickeanlage nur mit Zündung geht.

    In meinem Bekannten und Freundeskreis fährt keiner ein Auto, Motorrad,Taktor ect, wo der Warnblinker nicht auch ohne Zündung geht.

    Nehmen wir mal fiktiv an, wir kommen in eine Situation in der man laut Gesetz oder Vorschrift die Warnblinkanlage einschalten muss, diese

    funktioniert aber nur mit Zündung. Nun entwendet jemand das Fahrzeug, weil man den Schlüssel stecken gelassen hat.

    Somit handelt man grob fährlässig, Verleitung zum Diebstahl und alles was dazu gehört. Wenn man den Warnblinker nicht einschaltet, handelt man auch nicht rechtes.

    Aber egal wie, bei meinem ATV bleibt die Schaltung der Warnblinkanlage nicht so.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge
    III. Bau- und Betriebsvorschriften
    §53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

    Auf welche gesetzliche Grundlage berufen sich also die Herren vom TÜV ? Frag halt bitte mal und teile es uns mit. Ich wurde zumindest noch nie danach geprüft ob mit oder ohne Zündung.


    Sinn macht die Warnblinkanlage eigentlich nur, wenn sie auch bei ausgeschalteter Zündung funktioniert.
    Angenommen, Du sicherst mit Deinem Quad eine Unfallstelle ab und leistest Erste Hilfe. Wäre doch schlecht, wenn Du Dein Fahrzeug jetzt für jedermann zugänglich mit Schlüssel im Schloss stehen lassen müsstest.

    Was für ein Aufriss ...

    Hab nix definitives gefunden zwecks Warnblinker. Das findet man mit und ohne Zündung. Je nachdem wen du fragst, und die gesetzliche Regelung ist wohl nicht eindeutig.

    Warst du schon mal mit einem Traktor beim Tüv?

    Ich habe selbst einen und hier prüft der Tüv immer ob die Warnblinkanlage auch ohne Zündung geht.

    Und was hat das mir Aufriss zu tun. Wir wollen nur vermeiden, dass wir irgendwann keinen Tüv bekommen, nur weil die Beleuchtung nicht so funktioniert, wie es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Soll doch KSR seinen Kunden eine schriftliche Bestätigung geben, falls es Probleme diesbezüglich gibt, übernehmen sie die Haftung und Kosten (Rücknahme vom ATV und Erstattung des Kaufpreises).

    such Leute mit dem selben Problem am selben Fahrzeugtyp, verfasse einen Musterbrief und sende ihn an den Händler und mit dem Hinweis darauf an den Importeur.
    Viel Erfolg
    Hank

    Hallo Hank,

    danke für dein Statement.

    Deswegen sind wir hier um möglichst viele Leute anzusprechen und ich hoffe auf noch mehr Feedback betroffener CF Fahrer.

    Ich habe meinem Händler schon alles geschrieben, mal schauen was passiert.
    Aber ich denke nicht viel, solange KSR nicht einlenkt sind dem Händler auch die Hände gebunden. Man kann sicherlich soweit gehen, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss, da er der Vertragspartner ist.
    Gute Händler werden natürlich bis zu einem gewissen Punkt versuchen zu helfen, die anderen Händler texten dich voll, alles Ok, fahr mit Abblendlicht ect....


    Was bedenktlich ist, dass auch ein Tüv Gutachten nicht die gewünschte Wirkung beim Hersteller zeigt.....was nutzt dann erst ein Musterbrief.

    Gruß
    Herby1


    @affteva01
    Finde es super, dein Vorgehen hat gezeigt, du lässt dir das nicht gefallen und dein Gutachten gibt vielleicht einigen den Anstoss auch dagegen vorzugehen. :respekt2:
    P.S. Ich habe es ganz gut verstanden, was du geschrieben hast. :Good:

    Interessant wäre es mal zu wissen, an welche Behörde (Institution) man sich wenden kann, wenn KSR nicht einlenkt und der Händler nicht mehr helfen kann oder will.

    Der Stein sollte schnell ins rollen kommen, damit die betroffenen Kunden ein Fahrzeug haben, was rechtlich in Deutschland save ist.

    Vorschläge erwünscht.

    Kraftfahrzeugbundesamt, Zeitung ATV & Quad ???????????? ?(