Beiträge von jerzysz

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    Ich war so lange (mit Pausen) mit dem Schreiben beschäftigt dass ATVROOKIE inzischen auf meine Frage geantwortet hat. Es gibt Quads bei denen ohne Schlüssel nichts läuft.

    Einen PkW bei dem die Beleuchtung und Warnblinkanlage nur mit Schlüssel funktioniert, würde ich eigentlich für verkehrsunsicher halten. Auf jeden Fall weil es bei PkWs ganz anders ist, war ich bis jetzt fast sicher dass der Warnblinker und Licht auch ohne Schlüssel funktionieren muß, und man kriegt keine TÜV wenn es anders ist.

    Es ist klar daß ein Fahrzeug mit Fußstarter und ohne Batterie nur beim laufenden Motor leuchten kann.

    Noch eine Woche her könnte ich wetten daß es keine Fahrzeuge gibt die über eine Batterie verfügen und nur mit dem Schlüssel im Schloß leuchten können.

    Weil das sinnlos ist.

    Die Beleuchtung eines PkWs funktioniert auch wann der Motor nicht läuft, Standlicht sogar ohne Schlüssel.

    Ich verstehe nicht warum es nicht genauso oder ähnlich bei Quads funktionieren kann?

    Damit keiner beim offenemn Fahrzeug fummeln kann Z.B: Den Schlüssel könnte man in 2 verschiedenen Positionen ausziehen: 1 - alles aus, 2 - Warnblinker läuft.

    Teurer wäre die Produktion dadurch eher nicht. Einfache Lösung und so ein Fahrzeug wäre mir bestimmt etwas mehr wert.

    Potentielle Probleme die dadurch entstehen können daß man ein unbeleuchtetes Fahrzeug stehenlässt, oder ein beleuchtetes mit Schlüssel und weggeht, können, wenn man Pech hat, sehr teuer sein.

    An wuestenquad

    Auf einer normallen Landstrasse würde ich auch am Tag lieber mit Licht fahren. Mit dem PkW fahre ich so.

    Das Quad wird überwiegend am Tag auf Feldwegen und schmalen Straßen benutzt. So schmallen dass einer stehen bleiben muss damit der andere Vorbeifahren kann. Mit dem PkW fahre ich dort mit ca 50km/h.

    Oft gibt es ein paar Hundert Meter kein Fahrzeug in Sicht, öfter fahrt ein Traktor als ein PkW.

    Ich habe gemeint dass auf solchen Straßen beim geringen und langsamen Verkehr erhöht das Licht die Sicherheit nicht. Normalerweise sieht man den anderen Verkehrsteilnehmer ca 20 Sek bevor man vorbeifahrt. Dann hat ein PkW-Fahrer noch ca 15 Sek Zeit um den Fuß vom Gas zu nehmen.

    Eher gesehen werden hat keinen Einfluß auf die Sicherheit.

    Solche Strassen und Feldwege machen zur Zeit ca 80-90% aller gefahrenen Strecken.

    Auf einer etwas kurvigen Landstraße mit schnellerem Verkehr würde ich das Licht einschalten, wen es nicht dauerhaft gebrannt hätte.

    An MXU-550i

    Ohne dich angreifen zu wollen...

    Ich zum Beispiel fahre grundsätzlich MIT Licht - egal ob mitten in der Nacht, bei Regen oder bei strahlendem Sonnenschein...

    Und das, seit ich den Führerschein habe und egal, mit welchem Fahrzeug...

    Ich fahre auch grundsätzlich mit Licht. Mit dem PkW immer, was für mich bis jetzt hieß egal mit welchem Fahrzeug.

    Ein Benzinfahrzeug erzeugt Strom beim Fahren. Dann ist das Licht quasi umsonst. Mein Elektroquad verbraucht Strom beim Fahren. Wenn dazu das Licht Strom verbraucht, würde ich es gerne ausschalten überall wo es nicht notwendig ist. Vielleicht übertreibe ich etwas, weil die Birnen im Vergleich mit dem Motor winzige Menge vom Strom verbrauchen.

    Schlimmer als das Licht beim Fahren finde ich kein Licht ohne Schlüssel im Schloß.

    Als ich das erste Mal das geschrieben habe, kam ich nicht auf die Idee zu schreiben das mein Quad auch keinen Warnblinker hat. Fahrzeuge bis 45km/h müssen keinen haben.

    Deshalb gab es vermutlich ein großes Mißverständnis.:(

    Eine Antwort von RRichard "Mußt schon froh sein wenn die Warnblinkanlage ohne Zündschlüssel funktioniert" weist darauf hin das viele oder sogar alle mein Problem mißverstanden haben.

    Weitere Zitate "Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?" und "Standlicht nur mit Zündschlüssel, Warnblinker geht dauernd" bestätigen diese Vermutung, daß man mein Problem so verstanden hat, daß ich den Warnblinker habe und nur kein Standlicht ohne Schlüssel im Schloß mein Problem ist.

    Wenn ich den Warnblinker gehabt hätte, hätte das größte Problem nicht existiert.

    Deshalb noch ein Mal:

    Ich habe keinen Warnblinker.

    Das Licht leuchtet nur wann der Schlüssel sich im Zündschloss befindet. Man kann zwischen dem Fern- und Abblendlicht umschalten.

    Ohne Schlüssel leuchtet gar nichts.

    Damit das Quad nicht ohne Licht (und ohne Warnblinker steht) muß der Schlüssel im Schloß stecken. Dann kann nach Wahl das Abblend- oder Fernlicht leuchten. Mit diesem Licht brennen gleichzeitig die Birnen vom Standlicht, aber das Standlicht alleine gibt es nicht.

    Folge:

    Das Quad kann ich nur völlig dunkel stehenlassen wenn ich den Schlüssel ausziehe, oder mit dem Licht, wenn der Schlüssel im Schloß steckt und umgedreht ist, und dadurch der Motor aktiv ist.

    D.h. Wenn man den Gasgriff dreht, fängt das Quad an zu fahren.

    Wenn ich das Quad mit Licht schieben will dann nur mit dem Risiko daß bei einer zufälligen Drehung des Gasgriffs, das Quad wegfährt.

    Das ist eine Besonderheit des Elektroantriebs.

    Jetzt würde mich auf eine Info freuen ob es bei anderen Quads auch so ist.

    Ich weiß schon dass es bei vielen Fahrzeugen kein Licht gibt beim ausgezogenem Schlüssel. Funktioniert dann auch der Warnblinker nicht:?:

    Beim Mangel an Warnblinker finde ich das Standlicht notwendig.

    Und das ist mein größtes Problem.

    Danke für alle Antworte

    Mein Problem liegt teilweise daran dass es ärgerlich ist.

    Das Quad wird überwiegend am Tag auf Feldwegen und schmalen Straßen benutzt. 2 Fahrzeuge können vorbeifahren nur wenn eins auf einer kleinen Standflächen stehenbleibt, die sich jede paar Hundert Meter befinden - machen die Straße etwas breiter.

    Das Fahren mit Licht am Tag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und erhöht die Sicherheit nicht. Traktoren und PkWs, die dort normalerweise nicht schneller als Mofas fahren, überfahren mich nicht auch wenn ich ohne Licht fahre. Das Licht ist in dem Fall völlig nutzlos und verbraucht nur Strom. Beim Benzinfahrzeug kann das keine Rolle spielen. Beim Elerktroantrieb der völlig unnötiger Stromverbrauch (obwohl sehr klein im Vergleich mit dem Stromverbrauch vom Antrieb) geht mir auf die Nerven.
    Kurz gesagt: das Licht beim Fahren ist mit seltenen Ausnahmen absolut nutzlos und hat einen negativen (auch wenn sehr kleinen) Einfluss auf die Reichweite.

    Das Quad soll auch als Gartentraktor manchmal einen Anhänger ziehen. Dann bin ich gezwungen am sonnigen Tag meinen Garten zu beleuchten:(

    Auf jeden Fall, wenn das üblich ist, ist das kein Sachmangel.

    Die Kabel durch den Lichtschalter ziehen, soll nicht schwierig sein. Diese Änderung möchte ich auf jeden Fall vornehmen.

    Das Problem mit dem Standlicht:

    Ich kann dir versichern, bei meinem quad (Trition 450 LOF) leuchtet das Standlicht auch nur in Verbindung mit eingeschalteter Zündung. Ein schalten ohne Zündung oder ausschalten bei eingeschalteter Zündung ist nicht möglich. Das ist bei vielen Fahrzeugen so. Wo ist dein Problem?

    Ich sehe das so:

    Aus dem Auto kann man mit dem eingeschalteten Standlicht aussteigen. Wann es vorgeschrieben ist, kann man das tun.

    Es hat mich eigentlich überrascht daß es bei vielen Quads so ist.

    Dann heißt es, wo ein PkW nur mit Standlicht stehen darf, darf kein Quad stehen.

    Ist das kein Problem? Wozu haben die PkWs das Standlicht?

    RRichard schreib: "...Warnblinker geht dauernd..."

    Fahrzeuge bis 45km/h mußen keinen Warnblinker haben, und mein Quad hat keinen.

    Ohne den Schlüssel im Schloß leuchtet bei meinem Quad gar nichts.

    Auf das Standlicht könnte ich leicht verzichten wenn ich den Warnblinker hätte.

    Das Quad ist aber nicht so groß und kann deshalb auch im Straßengraben geparkt werden. Und was wenn es Planken zwischen der Strasse und dem tiefen Graben gibt?

    Voraussichtlich werde ich das Standlicht sehr selten brauchen, vielleicht jahrelang gar nicht. Aber wenn man Pech hat...

    Den Warnblinker im Auto benutze ich seltener als 1 Mal pro 5 Jahre, aber benutze.

    Ich weis schon dass es bei den meisten Quads so ist. Bin noch gespannt ob es Quads ohne Standlicht und ohne Warnblinker gibt.

    Und selbstverständlich geht es um Quads die auf der öffentlichen Straßen fahren dürfen.

    Im Fiat126 konnte man den Schlüssel in 2 Positionen ausziehen: In einer war alles aus, in der zweiten konnte das Standlicht brennen. Eine solche oder ähnliche Lösung beim offenen Fahrzeug kann vorbeugen, dass jemand was ein oder ausschaltet. Licht könnte ohne Schlüssel im Schloß brennen. Mit etwas dieser Art habe ich eigentlich gerechnet. Einfach und praktisch.

    Hallo Alle

    Vor kurzem habe ich ein Elektroquad mit Strassenzulassung gekauft.

    Klasse L6e - bis 45km/h

    Eine böse Überraschung war daß man nur zwischen dem Abblend- und Fernlicht umschalten kann, aber nicht ausschalten. Auf der Suche nach dem Lichtschalter habe ich einen Schalter auf dem Lenker gefunden aber der ist nicht angeschlossen.

    Laut Bedienungsanleitung (übersetzt) hat der Lichtschalter keine Funktion. Als Grund wurde genannt dass Standlicht beim starten des Motors leuchten muß und die Funktion des Abblend- und Standlichts wurde verknüpft.

    Gerade habe ich noch ein Mal geprüft - Am Tag mit Licht müssen nur Krafträder fahren.

    Ich halte es für einen Sachmangel, daß mit dem Schlüssel im Zündschloss brennt das Licht immer, ohne den Schlüssel - nie.

    Am Tag muß ich nicht mit Licht fahren.

    Dafür auf einer Landstraße darf ich nur mit Licht stehen.

    Im §17 Punkt 4 StVO steht:

    "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten..." Das verstehe ich - immer, unabhängig von der Helligkeit.

    Wenn man auf einer dunklen Strasse das Fahrzeug stehen lassen muß, hat man 2 Möglichkeiten:

    1. Der Schlüssel bleibt im Schloß damit das Abblenlicht leuchtet. Dann kann jeder mit dem Quad wegfahren.

    2. Das Quad steht im dunklem ohne Beleuchtung.

    Jede Variante ist eine Ordnungwidrigkeit.

    Laut §434 BGB

    ist die Sache frei von Sachmängeln,

    1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

    2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Bei einem PkW wäre das ein zweifelloses Sachmangel. Nach meiner Meinung sollte es auch bei Quads üblich sein, dass das Standlicht auch mit dem ausgezogenen Schlüssel brennen kann.

    Aber weil ich bis jetzt mit Quads nichts zu tun hatte, wäre ich dankbar für Äußerungen, und Infos wie es insbesondere bei den Leichtquads (bei Sachen der gleichen Art) aussieht.

    Bevor ich mich mit der Reklamation wende möchte ich meine Überzeugung mit anderen Meinungen bestätigen.

    Weil wenn ich Recht habe sind alle Exemplare von diesem Quad mangelhaft.

    Es handelt sich nicht um ein defektes Teil das man austauschen kann, eher um einen Baufehler. Dann würde sich voraussichtlich der Händler stark vor Anerkennung der Reklamation währen.

    Gruß

    Jerzysz