Beiträge von Frido

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

    Ist "weil man es möchte" nicht Grund genug?

    Weiß man schon vorher wie sich das Wetter entwickeln wird?

    Wenn ich bei schlechten Sichtverhältnissen unterwegs bin schalte ich die NSL auch unerlaubt ein wenn ich langsamer als die Autos unterwegs bin. Als "Gesetzesbrecher" unterwegs zu sein ist mir lieber als übersehen und umgefahren zu werden.

    Schließt du eine Versicherung ab ohne vorher die Preise zu vergleichen?

    Erkundige dich doch erstmal wieviel das kostet und entscheide dann. Die Quadversicherung ist nicht teuer, TK kostet nur ein paar Euro im Jahr.

    Frido

    Und das heißt eben so wenig das du alle rechtlichen Gegebenheiten kennst.

    Habe ich irgendwo behauptet, dass ich alle Vorschriften kenne? Ich habe doch gefragt

    Wo steht, dass es bei T3b diese Ausnahme von § 53 StVZO gibt?

    Dir reicht es, dass dir dein Händler gesagt hat, dass keine NSL erforderlich ist, dass du auf Fotos keine siehst und Fahrzeuge ohne NSL ausgeliefert werden, kein Problem, mir fehlt jeglicher Missionierungswille, es gibt aber auch Leute die sowas gerne schwarz auf weiß sehen.


    Hier ist ein ganz interessanter Artikel.

    Er schreibt:

    Weggefallen ist seit dem September 2023 die Nebelschlußleuchte, so die mir erteilte Auskunft, da an meinem 2023er T3b Outlander, der noch vor Erstzulassung im Oktober 2023 LoF wurde, genau diese fehlte und jetzt die HU anstand.


    Leider schreibt er nicht wer ihm diese Auskunft erteilt hat und er nennt auch keine Rechtsgrundlage obwohl er Vorschriften zu anderen Themen in dem Artikel klar benennt. Warum? Ich weiß es nicht, Spekulationen bringen nix.


    Holledau Cruiser - Wer möchte darf eine NSL nachrüsten.


    § 53d StVZO sagt:

    ...

    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr

    als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte, ausgerüstet sein.


    Schlammperle -

    "Sollen das Fahrzeuge sein die keine 60 Km/h erreichen,oder Motorräder, ??"

    Um ganz genau zu sein Kfz unter 60 kmh und Motorräder.

    Du hast ein Problem und ich schlage die Lösung vor :)

    Ich hab gar kein Problem (mehr) da ich ja die Lösung mit dem hochoktanigen Benzin schon ne Weile kenne. ;)

    Völlig egal. Bei mir steht irgendwas schonmal ein Jahr rum - starten und wegfahren war nie ein Problem.

    Da du zuvor E5 erwähnt hast hörte sich das für mich an, als hättest DU keine Probleme damit, das bezweifle ich nicht, habe aber andere Erfahrungen mit E5 gemacht...mehr hab ich nicht gesagt.


    E5

    • Oktanzahl: Mindestens 95 Oktan.
    • Ethanolgehalt: Bis zu 5 Volumenprozent.
    • Verwendung: Für die meisten Benzinmotoren geeignet.

    Super Plus

    • Oktanzahl: Mindestens 98 Oktan.
    • Ethanolgehalt: Kann ebenfalls E5-kompatibel sein (bis zu 5 % Ethanol), hat aber den Fokus auf die höhere Oktanzahl.
    • Verwendung: Empfohlen für leistungsstärkere, moderne Motoren, die eine höhere Klopffestigkeit erfordern.
    • Zusätze: Enthält oft zusätzliche Additive zur Motorreinigung und zum Schutz vor Ablagerungen.

    Ja klar gibts was Neues - T3b.

    LoF gibts seit Oktober nicht mehr, ergo gibts keine neuen Fahrzeuge mehr mit NSL.

    Wo steht, dass es bei T3b diese Ausnahme von § 53 StVZO gibt?

    Ich bin auch erstaunt das du die Tatsachen ignorierst die mir aufgefallen sind.

    Ich bestreite gar nicht, dass du Fahrzeuge ohne NSL gesehen hast, das sagt aber absolut nichts über die rechtlichen Gegebenheiten aus.

    Also könnte man sagen, dass du Geld gespart hast weil du keins gespart hast. ;)

    Hab vorhin mal etwas bei Kleinanzeigen gestöbert - bin ja nicht neugierig :saint: - auf die Schnelle betrachtet geht der Preis i.O..

    Ob einzelne ATV eine NSL haben oder nicht ist doch unerheblich, die Frage ist doch ob die vorgeschrieben ist.

    Was sagt ihr denn wenn bei einer Kontrolle auf §53 d StVZO verwiesen wird? "Da ist keine dran" und "mein Händler hat gesagt" sind keine überzeugenden Argumente.