Das kann ich Dir noch nicht sagen. Aber ich werde es nicht unversucht lassen dies zu ändern.
Ich würde mich an Deiner Stelle an CanAM wenden und mich darüber erst einmal beschweren, dass die beim Kauf des ATV zugesagte Anhängelast von 590 kg nicht vom TÜV anerkannt wurde. Da würde ich mich auch nicht unter den Tisch reden lassen. Die Bewerbung des ATV geschieht mit 590kg Anhängelast und unter der Maßgabe hast Du Dich für den Kauf entschieden. Sind keine 590kg möglich ist das für mich eine Abweichung vom Vertrag und eine Wertminderung des ATV zu Deinen Lasten; insbesondere da das ATV offiziell als Ackerschlepper zugelassen wurde und hier die Anhängelast ein entscheidendes Kaufkriterium ist.
Solltest Du das ATV neu gekauft haben, solltest Du das Gutachten zu Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO besitzen. Was steht da unter dem Punkt Q.1? Stehen da 350kg oder 590 kg?
Wenn 590 kg dann hat der TÜV Angestellte einen Fehler gemacht und evtl. das Leergewicht oder Achslast eingetragen anstatt die Zuglast.
Wenn 350 kg dann würde ich unter der Unterstützung von CanAm die Begründung einfordern, warum die vom Hersteller qualifizierte Anhängelast von 590 kg nicht übernommen wurde. (Von dem zulassenden TÜV)
So würde ich vorgehen... ohne Gewähr. Aber wer nicht versucht....![]()
