So am Rand da es nicht direkt mit der HU was zu tun hat:
ich hatte 09.2023 Besuch von zwei blauen Amtpersonen, die sich nach dem Verbleib meiner 03.23 abgemeldeten Ténéré erkundigen wollten. Da dem Landratsamt auch sechs Monate nach dem Abmelden keine Altfahrzeugentsorgungsbescheinigung über den Verbleib/ Entsorgung des Mororrades vorlag, hatten die beiden "Blauen" den Auftrag den "umweltgerechten Verbleib" des abgemeldeten Kfz zu überprüfen. Nachdem ich glaubhaft versichern konnte dass das Motorrad als Ersatzteilträger zerlegt im Keller liegt, erzählten sie mir, dass sie seit Wochen im Auftrag des Landratsamtes den Verbleib abgemeldeter Kfz zu kontrollieren hätten. Es gehe in erster Linie darum, dass abgemeldete Kfz nicht auf irgend welchen Flächen abgestellt werden und austretende Flüssigkeiten die Umwelt verschmutzen.
Ich habe dann mal die Rechtsabteilung des ADAC kontaktiert und bekam aus dieser eine gleichlautende Antwort wie von den beiden Beamten. Lt. dt. Zulassungs- und Straßenverkehrsrecht muss ich als Besitzer und Eigentümer eines abgemeldeten Kfz dafür Sorge tragen, dass dieses die Umwelt nicht durch austretende Flüssigkeiten etc. (dazu zählt auch " Rostwasser") belastet. Dies kann dazu führen, dass selbst in Garagen abgestellte Kfz fachgerecht entsorgt werden müssen wenn sie die gestzlichen Bedingungen nicht erfüllen und eine Gefahrt für Umwelt, Leib und Leben darstellen.
Soweit die Auskunft der ADAC- Rechtsabteilung.