Beiträge von Tenere-Joerg

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    Blaubär, ich muss mich deiner Aussage anschließen; jetzt geistert der "dumme" Gedanke im Kopf herum, 2024 mit Frau und Kind auf Tiger und Outlander auf die Insel zu fahren. 2017 mussten wir die Reise leider wegen einem med. Notfall abbrechen.

    Das ich nix Legales finde, dass meine "Anforderungen" erfüllt, hab ich befürchtet. Dann werde ich mal einen alten Motorradauspuff nehmen und damit zu nem kompetenten Prüfer gehen um abzuklären was wie machbar ist.

    Alternativ baue ich den Original ab, trenne ihn auf und schau was da geht. Korrosionsschutz kann ich dann auch gleich mit auftragen.

    Danke für eure Infos.

    @ Matthias: was verstehst du unter einem 3D-Scanner?

    Im Büro arbeite ich mit einem GOM/ Zeiss Optischen 3D- Vermessungssystem. Allerdings ist da mal mit auf die Schnelle abscannen nix zu machen da je nach BT- Größe die Objektive getauscht, kallibriert etc werden müssen; Vorarbeiten ca. 1h. Dann kommt noch der Scan selbst, der je nach BT-Geo auch mal zw. 1h und 2h dauern kann. Anschließend kommt die Flächenaufbereitung und -rückführung und das Wandeln dieser Daten in brauchbare Daten für ein CAD-System.

    Ich selbst arbeite im Büro mit Vatia V5 und NX, zu Hause nur noch mit Catia V5.

    Als Anbieter für Druck-/ sls- Modelle bin ich bisher bei prexels GmbH und Xometry sowohl preislich als auch qualitativ gut gefahren.

    Ist der Ori ein Reflexions- oder Absorptionsdämpfer?

    Evtl. kann man einen Motorrad-ESD anpassen? Gibt es gebraucht oft für kleines Geld und mit E-Nr.. Ist zwar trotzdem illegal da die nicht zum Fahrzeug passt, aber wer wird die überprüfen wenn der Auspuff leise ist? Wenn man Bedenken hat kann man den Ori einlagern und bei Bedarf umbauen, z.B. wenn der Prüfer bei der HU den Ersatz-ESD bemängelt.

    Ehrlich gesagt weiß ich es nicht ob Absorb oder Reflex.

    An ´nen Motorraddämper hab ich auch schon gedacht, es liegt noch ein schöner Lazer ProDuro im Keller. Die Rohre müssen dann allerdings neu gefertigt bzw angepasst werden. ´Nen alten Stahldämper will ich nicht nehmen, der muss in 3-4 Jahren dann auch überholt werden. Will ja ne dauerhafte Lösung ohne schrauben danach.

    Hm, schaut somit schlecht aus mit Ersatz.

    An Nachstopfen wie bei den Töpfen der Motorräder hab ich auch schon gedacht. Trennschleifer und Schweißgerät müssen dann wohl herhalten. Und ja, abmontieren, schliefen und neu bepinseln wird dann wohl notwendig sein.

    Leiser war nicht unbedingt ein "Muss", nur ein "Nice to have".

    Ich werde trotzdem mal bei ABP nachfragen, die haben mir die Anlage für die Rallye gebaut; würde teuer werden. ;(

    Danke für eure Infos.

    Hallo,

    gibt´s für die Outlander 570 Max 2018 mit dem 650ccm 2-Zyl. einen brauchbaren und bezahlbaren Ersatzauspuff, der nicht schon nach kurzer Zeit am weggammeln ist. Im Netz finde ich immer nur Teile, die parallel zur Fahrtrichtung verbaut werden, aber keinen der quer wie beim Original montiert wird. Leistungssteigerung etc. brauch ich nicht und will ich auch nicht unbedingt erreichen, etwas leiser als der Originaltopf könnte der Ersatz aber sein (bin auch auf Feld und und im Forst damit unterwegs).

    Über Infos wäre ich froh.

    Jörg

    Klasse Video, macht Lust auf mehr.

    Das Thema Griffheizung hab ich bei einer Africa- Motorradtour auch mal mit "brauch' ich net" abgetan; in der Wüste sind uns dann sogar die nassen Strümpfe in den Stiefeln an der Innensohle festgefroren.

    da hast du was falsch verstanden . Folgekennzeichen gelten für Fahrzeuge welche in Land oder Forstwirtschaftlichen Betriebe gefahren werden und diese im Rahmen der betrieblichen Arbeiten genutzt werden . Trifft dieses für dich nicht zu muss der Anhänger separat zugelassen und versichert werden , schließlich will der Staat ja nicht auf seine Steuereinnahmen verzichten .

    Beim Erstellen der BE waren sowohl der TÜV, die zuständige Zulassungsstelle, die zuständige PI wie auch die Versicherung des Zugfahrzeuges involviert. Übereinstimmende Aussage ist dass die Verwendung eines "Nachlaufkennzeichens" auch im privaten Betrieb möglich ist sofern der Anhänger als zweckgebundener Anhänger oder Arbeitsmaschine in der BE deklariert wird. Dass alle vier involvierten Einrichtungen unrecht haben ist daher unwahrscheinlich. Bisherige Kontrollen verliefen nach Vorzeigen der BE ebenfalls problemlos. Das "aber" ist, dass der Anhänger auch nur zweckgebunden verwendet werden darf, eine Bierzeltgarnitur mal schnell wo hin fahren ist nicht.

    Nachtrag: das 750kg- Anhängerfahrgestell mit Auflaufbremse, auf dem der motorisierte Holzspalter montiert ist, hat eine ebensolche BE mit Nachlaufkennzeichen.

    N'abend, ich habe mir 2019 den Forsttrailer mit Wanne von P.Lindemann aus DK geholt. Der Trailer wird in Sverige gefertigt (war direkt beim Hersteller in Sverige) und hab mir selbst einen Lichtbalken und ne Winde rangebaut. Somit war eine BE für den Anhänger beim TÜV kein Problem, zweckgebundener Forstanhänger mit 25km/h Freigabe, da Randabdeckungen fehlen. Der Anhänger darf lt. TÜV und Zulassungsstelle mit einem umgangssprachlichen Nachlaufkennzeichen auf allen öffentlichen Straßen, außer denen mit Mindestgesch. 60km/h, an LoF oder T3b Zulassungen gezogen werden. Zusätzlich hab ich noch eine Rundumleuchte montiert wenn ich auf Straßen unterwegs bin. Mit der Qualität bin ich bisher zufrieden, normale Abnutzungserscheinungen, aber ich schohne das Teil auch nicht.