Servus Johannes,
ich denke mit dem Spalter verhält es sich wie mit meinem Holrückeanhänger fürs ATV; mein Anhänger hat vom TÜV ne BE bekommen, das Landratsamt hat auf Grund der Rückewinde am Anhänger diesen als "zweckgebunden Anhänger" deklariert und darf mit einem sog. Nachlaufkennzeichen, gleiches Kennzeichen wie das ATV, mit 25km/h Kennzeichnung und lichttechnischer Einrichtung im öffentl. Verkehr gefahren werden. Kein extra Kennzeichen, kiene extra Versicherung wegen der Zweckbindung. Allerdings darf der Anhänger nur mit diesem einen ATV mit gleichem Kennzeichen gefahren werden.
Übrigens keine LOF- Zulassung, keine "grünen" Kennzeichen oder gewerbliche Zwecke. Man kann eine Land-/ Forstwirtschaft besitzen ohne dass man "grüne Kennzeichen" bekommt sondern die "schwarzen", hängt u.a. von der zu bewirtschaftenden Fläche ab.
Meinen Anhänger mit Spalter werde ich diesen Winter auf dem gleichen Wege für den öff. Straßenverkehr legalisieren, TÜV und Landratsamt haben bereits "grünes Licht" gegeben.
Gruß,
Jörg