Hallo,
wollte eigentlich nicht so ein großes Fass aufmachen, wollte eigentlich nur informieren was einem in Hessen bei der Zulassungsstelle so passieren kann wenn man offensichtlich nicht die nötigen Papiere für die Zulasssung eines Neufahrzeuges aus China hat. Ich bin mit folgenden Papieren bei der Zulassungsstelle aufgeschlagen: Kaufvertrag , Einzugsermächtigung für die Steuer , evb Nummer der Versicherung, DEKRA Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21, EU Certificate of Conformity des Herstellers, Rechtsverbindliche Erklärung des Importeurs (Österreich). Hat in meinem Fall für die Zulassung nicht gereicht. Also beim Landkreis FULDA die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO i.V.m. § 21 StVZO beantragt. LOF.ZUGM.Ackerschlepper
Gruß MODER