Nein der Anhänger selbst erfüllt die 100Kmh Zulassung mit alten Reifen nicht.
Die 100km/h Zulassung ist eine reine Geschichte der StVO. Den Prüfer gehen aber nur Dinge der StVzO etwas an.
Für die Einhaltung der Voraussetzungen (Leergewicht Zugfahrzeug, Reifenalter, deutsche Autobahn usw) 100km/h fahren zu dürfen ist alleine der Fahrer zum Zeitpunkt der Fahrt zuständig.
Ich habe selber schon mehrere Anhänger mit 100km/h Zulassung gehabt und habe. Noch nie hat ein Prüfer mich ein Schild runter kratzen lassen, nur weil die Reifen älter als 6 Jahre waren. Man hat mich nur darauf hingewiesen, die Reifen zu erneuern oder halt keine 100km/h mehr zu fahren. Aussage vom Prüfer, "Das ist nicht meine Sache, ist Sache des Fahrers darauf zu achten"
Wenn ein 750kg (zul GesGew) eine 100km/h Zulassung hat und das Zugfahrzeug unter 2500kg Leergewicht hat, verliert der Anhänger ja auch nicht seine 100km/h Zulassung, nein, der Fahrer ist verantwortlich damit keine 100km/h zu fahren.