Beiträge von Ralphi

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    Falls du die Batterie nicht aus Versehen falsch herum angeschlossen hast , wird es wohl ein blöder Zufall sein.

    Das solche Ereignisse nach dem Tausch von irgendwelchem Komponenten auftreten , ist aber sehr oft.
    Kaltes Wetter , darum ist auch die Batterie im popo , neue eingebaut und dann bricht das Kabel an der Lenksäule bei der Probefahrt , auch wegen der Kälte.

    Grüße

    Die V Max Beschränkung bei der EU LOF Zulassung liegt aber nur an den viel strengeren Vorschriften zu den Geräuschemissionen.
    Wären die Fahrzeuge bei den Geräuschemissionen , Fahrgeräusch Reifen und Motor leiser ,

    Dann dürfen sie auch schneller fahren .

    Auch mit starrem Durchtrieb auf der Hinterachse.

    Die T3 und die T3B Zulassung ist aber auch eine LOF Zulassung, als EU Traktor .

    Zugmaschine auf Räder bis 600 kg dann bis 60 km/h als T3

    Und ,oder größer 40 km/h als T3B Zulassung

    Und als letztes steht dann unter Schlüsselnummer 14 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Nationale Emissions Klasse

    LOF;STV;AT1

    Die Daten sind aus einer COC Bescheinigung die Europaweit gültig ist .

    Grüße

    Frage dazu :

    Hast du für das Fahrzeug eine C O C Bescheinigung - EG Übereinstimmungs Erklärung .

    Wenn Ja , ist das kein Problem das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen


    Wenn die nicht vorhanden ist dringend VORHER beim Straßenverkehrsamt mit der polnischen Zulassung vorbeifahren und es abklären .

    Grüße

    Peckfitz ist aber bis März zu so wie ich das im Hinterkopf habe.

    Zum Glück liegt ja ein bisschen Schnee.
    Kann ich ein bisschen bei mir im Wald rumgurken und die Nachbarskinder mit dem Schlitten durch die Gegend ziehen.

    Grüße zurück 😃

    Die Lichtmaschine und die Kabel können das ab.

    ABER ob die Scheinwerfer die erhöhte hitzebelastug aushalten , das müsstest du selber probieren.

    Bei einer SMC von mir ist mir mal der Reflektor geschmolzen als es dann in den Sommer über ging.
    Das nur so am Rande.
    Da das eine 55-60 Watt genauso ILLEGAL ist wie LED Leuchtmittel , würde ich es mit LED leuchtmitteln versuchen . Weniger Hitze , weniger Stromverbrauch und auch noch mehr Licht.
    Dann die Scheinwerfer eher etwas zu niedrig einstellen , damit sie nicht blenden .

    Die Konsequenzen mit der Rennleitung sind ja bekannt da illegal.
    Erlöschen der Betriebserlaubnis , Stillegung , Einschränkung bei versicherungs Leistungen…..usw .

    Grüße

    Mal eine Frage zu dem Thema.
    Was möchtest du denn mit der kleinen , an Anhängern ziehen ?

    Bei der 300 MXU sind das so 150 kg ungebremst und gebremst so knapp 300 kg anhängelast .

    Da lohnt der Aufwand für die Eintragung doch gar nicht . Ist aber nur meine Meinung

    Wenn du es nur auf Privatgrundstück nutzen möchtest , Bau sie einfach an , und wenn dann einer fragt . Rennleitung oder TÜV .

    Ist es nur eine Rangierhilfe , die wäre eintragungsfrei.Aber nicht auf öffentlichen Straßen.

    Grüße

    War heute Mittag mal bei unseren Gärtnern auf dem Hof.
    Die haben 2 Niegelnagelneue Fendt Traktoren bekommen. Typ hab ich vergessen.

    Die habe ich mir mal aus der Nähe angeschaut.
    Und siehe da : KEINE Nebelschlussleuchte vorhanden.

    Desweiteren keine Rückwärtsgang Leuchte.
    Nur Arbeitsscheinwerfer nach hinten und rechts links , manuell zu schalten.
    Fahrzeugschein war leider nicht verfügbar.


    Da ja alle Hersteller ob Sportiva CFMoto Can Am Kymco etc . die neuen Fahrzeuge nur noch als T3B Zulassung auf den Markt bringen können und ALLE keine NSL und RWG Leuchte haben,wird es wohl auch keine Pflicht mehr sein.

    Grüße