Es gibt Neues. Antwort von der Zulassungsstelle:
leider hatte ich noch keine Zeit mich ausführlich mit Ihrer Angelegenheit zu beschäftigen.
Die Kreisverwaltung und die Zulassungsstellen des Kreises sind vom 24.12. bis 31.12.2019 geschlossen, deshalb war das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Tagen etwas höher als üblich und das wird es auch in den ersten Wochen des neuen Jahres sein.
Eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung werden wir für Ihr Fahrzeug sicherlich nicht erteilen können, wir prüfen aber, ob eine auf Ihre Person bezogene Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug möglich ist. Dafür werden wir noch einmal Rücksprache mit unserer Fachaufsicht halten. Mein Kollege Herr XXXXX oder ich werden uns Anfang Januar 2020 wieder bei Ihnen melden. Sie dürfen mich auch gerne noch einmal erinnern, wenn Sie bis zum 10 Januar noch keine Antwort von mir erhalten haben.
Ich wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Mit freundlichen Grüßen
So langsam denke ich, mein Wunsch nach der Anhängelasterhöhung auf 250kg wird annähernd so kompliziert gehandhabt, wie Atomphysik.
Also, wer hier 'ne 250er oder 300er mit einer eingetragenen Anhängelast von 250kg hat, möchte sich bitte bei mir melden. Vielleicht bekomme ich mit Hilfe von Briefkopien endlich die Ausnahmegenehmigung auch ohne Auflagen. Scheint wirklich mal wieder so ein Scheiß von "Bundesland zu Bundesland verschieden" zu sein 
Im Gutachten steht ausdrücklich, daß die erforderliche Abbremsung bis zu einer Anhängelast von 250kg erreicht wurde.