Beiträge von Hamburger

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    Leider liest Hamburger nur die Hälfte und die versteht er leider nicht. Ghost hat das Problem genau auf den Punkt gebracht. Vielleicht fährt Hamburger nur alleine oder mit einem Rad auf den Grün. Mit mehr 1000er fahre ich mittig auf meiner Spur. Genau wie es Ghost beschreibt haben wir es bei jeder Gruppenausfahrt. Selbst wenn ich nur mit meiner Frau fahre wird mehrmals während der Tour seitens Autofahrer kenne Rücksicht genommen. Und ehrlich, mir ist meine Gesundheit und die meiner Frau am wichtigsten.

    Tja, wenn man jemandem sein anscheinendes Fehlverhalten vor Augen führt, gibt es außer Unterstellungen und Mutmaßungen wohl leider keine Argumente mehr.

    Vielleicht sollte man nicht immer den Fehler auf die Anderen schieben, sondern die eigene Fahrweise überdenken.

    Eure tagtäglichen Gefahrensituationen kann ich nicht nachvollziehen. Ich fahre seit 10 Jahren schwach motorisierte Quads in Großstädten und auf dem Land und kann die wirklich brenzeligen Situationen an einer Hand abzählen. Wer von uns macht da einen Fehler?

    Wenn man in einer Gruppe fährt, muss man sich auch an die Abstandsregeln halten und da sollte es kein Problem sein, wenn ein PKW mal dazwischen fährt.


    Wenn wir in der Gruppe fahren, achten wir auf ausreichend Abstand, damit wir risikolos überholt werden können.

    Punkt.

    hast du denen schon erklärt das das Leergewicht der meisten kleinen Anhänger schon über 100Kg liegt und etwas Nutzlast vorhanden sein sollte. Die 120Kg stammen aus der VKP-Zulassung, da haben auch viel größere Fahrzeuge nicht viel mehr da mit den 15kW auch nicht mehr zu bewegen war.

    Ja, das war ein Teil meiner Begründung.

    Wenn die sich querstellen, geht's eben Richtung LOF. Aber so wie die sich hier anstellen, gibt's dann garantiert auch Auflagen wie z.B. Geschwindigkeit o.ä.

    RRichard

    in dem Gutachten steht eben auch, daß einer Erhöhung der Anhängelast auf 250kg technisch nichts im Wege steht.

    Der aaS hat sich ja schon alles angesehen. 120kg hätte er ohne weiteres eingetragen. ABER, die Erhöhung der Anhängelast wäre eine Ausnahme nach §70 STVZO und die muß die Zulassungsstelle genehmigen. Technisch ist alles geprüft und ok nur wollen die wissen, warum ich ausgerechnet mit dem Fahrzeug schwerere Lasten ziehen will. Begründet habe ich es, aber es läuft wohl auf die Auflage hinaus, daß dann nur ich fahren darf.

    Es gibt Neues. Antwort von der Zulassungsstelle:

    leider hatte ich noch keine Zeit mich ausführlich mit Ihrer Angelegenheit zu beschäftigen.

    Die Kreisverwaltung und die Zulassungsstellen des Kreises sind vom 24.12. bis 31.12.2019 geschlossen, deshalb war das Arbeitsaufkommen in den vergangenen Tagen etwas höher als üblich und das wird es auch in den ersten Wochen des neuen Jahres sein.

    Eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung werden wir für Ihr Fahrzeug sicherlich nicht erteilen können, wir prüfen aber, ob eine auf Ihre Person bezogene Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug möglich ist. Dafür werden wir noch einmal Rücksprache mit unserer Fachaufsicht halten. Mein Kollege Herr XXXXX oder ich werden uns Anfang Januar 2020 wieder bei Ihnen melden. Sie dürfen mich auch gerne noch einmal erinnern, wenn Sie bis zum 10 Januar noch keine Antwort von mir erhalten haben.

    Ich wünschen Ihnen schöne Feiertage.

    Mit freundlichen Grüßen

    So langsam denke ich, mein Wunsch nach der Anhängelasterhöhung auf 250kg wird annähernd so kompliziert gehandhabt, wie Atomphysik.

    Also, wer hier 'ne 250er oder 300er mit einer eingetragenen Anhängelast von 250kg hat, möchte sich bitte bei mir melden. Vielleicht bekomme ich mit Hilfe von Briefkopien endlich die Ausnahmegenehmigung auch ohne Auflagen. Scheint wirklich mal wieder so ein Scheiß von "Bundesland zu Bundesland verschieden" zu sein :~:

    Im Gutachten steht ausdrücklich, daß die erforderliche Abbremsung bis zu einer Anhängelast von 250kg erreicht wurde.