Hallo,
Ich habe ein Suzuki King Quad 750 AXI Baujahr 2010 Neufahrzeug bei meinem Händler gekauft (Vertragshändler). Nun stehen wir vor dem Problem, dass es wohl eine neue Richtlinie vom TÜV Nord gibt, welche besagt, dass man (wenn ich es richtig verstanden habe) die LOF Zulassung für diese Fahrzeuge nur noch bekommt, wenn die Anhängelast nicht mehr wie bisher das 1,2 fache des Leergewichtes des ATV beträgt, sondern das 1,5 fache!!!
Die Begründung vom TüV laut meines Händlers:
Damit soll vermieden werden, dass weiterhin Schlupflöcher für Fahrzeuge wie Raptor oder LTZ´s bestehen. So wie ich das sehe, habe ich somit ein Problem
Mein ATV ist in dem Falle ja genau so ein Fahrzeug, für das die LOF Zulassung ja auch gedacht ist. Mein Händler meinte, dass man mein Fahrzeug versuchen könnte 50 Kg leichter zu machen, damit es mit den Richtwerten hinkommen würde. Diese Idee erscheint mir wohl aber als abwegig.
Da das ATV im Kaufvertrag mit LOF Zulassung eingetragen ist, bestehe ich natürlich darauf!!! Denn ich sehe es nicht ein, ein Fahrzeug mit fast 50 PS auf 20 PS zu drosseln und mit max 80 km/h durch die Heide zu ziehen. Dann hätte ich mir auch einen Rasenmäher von Kymco kaufen können 
Von daher meine Bitte:
Vielleicht ist jemand unter euch, der sich in dem Falle gut auskennt und mir da rechtlich weiterhelfen kann. Denn mein Händler und auch ich sehen in diesem Falle etwas schwarz. Ich werde dennoch versuchen, das Teil nächste Woche bei meiner zuständigen Zulassungsstelle zu zu lassen.