Bei nicht verschuldetem Motorschaden keine Garantie?!

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  • Hallo liebe Quadfreunde,


    ich bin am verzweifeln. Meine Yamaha YFZ450 steht mehr in der Werkstatt als dass ich darauf sitze.


    Um das volle Ausmaß verstehen zu können erzähle ich euch die Vorgeschichte in Kurzfassung. Ich hatte mein Quad damals gebraucht gekauft. Es lief wunderbar bis ich festgestellt hatte dass die Zylinderfußdichtung undicht war. Ich hab mein Quad also zum KFZ-Mechaniker meines Vertrauens gebracht und hab den Wechsel der Dichtung in Auftrag gegeben. Alles schön und gut. Die Dichtung wurde gewechselt aber als ich mein Quad geholt habe bin ich vielleicht 200m gefahren da tat es einen Schlag und das Quad war aus. Es stellte sich heraus dass der Mechaniker der die Dichtung getauscht hatte den Motor nach dem Zusammenbau falsch eingestellt hatte und deswegen der Kolben an die Ventile angeschlagen ist. Es gab eine "Kettenreaktion" und der ganze Motor war hinüber. Nach langem hin und her wurde der Motor schließlich wieder aufbereitet und lief gute 700 km. Mein Quad ist mir im Juni wieder stehen geblieben. Es hat sich nun herausgestellt dass der Mechaniker der Firma die meinen Motor aufbereitet hat das Pleuellager nicht getauscht hat obwohl er es hätte tauschen müssen. Meines erachtens ist das hier klar ein Garantiefall. Jedoch sagte der Mechaniker dass es sich hier um einen Crossmotor handle und es hier keine Garantie gibt. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...


    Meine Frage ist jetzt, stimmt es dass es auf Crossmotoren keine Garantie bzw Recht auf Nachbesserung gibt?

  • Hallo Delvis ,
    es tut mir leid für das Pech mit deiner 450 er Yamaha - aber gerade die 450er Motoren egal welche ob Suzuki Yamaha o.a. sind bekannt für Ihre Schwäche bei Straßenfahrten. Sie sind in der Regel für den Geländeeinsatz konzipiert und Wartungsintensiver als die 350er bzw. 400 er Motoren.
    Dein Quad liebt die Lastwechsel im Gelände und keine Fahrten bei konstantem Gas bzw Vollgas über eine längere Strecke.
    Nach deiner letzeten Reparatur bist du 700 Km gefahren - da kann ich es durchaus nachvollziehen das die Werkstatt bzw. der Mechaiker jegliche Garantieansprüche ablehnt. Er kann ja nicht wissen wie Du diese 700 Km gefahren bist. ( Soll jetzt keine Unterstellung sein ). Kannst du es Ihm evtl beweisen das er nach dem ersten Defekt nicht das Pleuellager gewechselt hat?
    Problem ist du bist in der Beweispflicht.
    Also ich würde an deiner Stelle bei der Werkstatt kleine Brötchen backen und an deren Kulanz appelieren.
    Vielleicht kommen die dir so preislich entgegen .
    Das ist meine Meinung zu deinem Problem - Die genaue rechtliche Grundlage kenn ich leider auch nicht.


    Wünsche dir viel Erfolg -

    Gruß
    Michael


    Jetzt stinkts nicht mehr hinter mir!!
    Der ehemalige "Niederkubikfahrer" jetzt mit seiner
    GasGas Wild450

    Ich geb GasGas ich will SpaßSpaß.


    Q.U.I.T. - Quad User Interessengemeinschaft Teamlos

  • Ich meld mich mal dazu. Meine Aussagen basieren auf meinen Erfahrungen und müssen nicht auf Richtigkeit oder Rechtlicher unantastbarkeit basieren. Nur wer das akzeptiert möge weiterlesen. Alle anderen bitte nicht.


    Das Quad wird von der Firma Yamaha als Motorsportgerät beworben. Die "Garanie" bei den Quads von Yamaha gibt in diesem Fall übrigends der Generalimporteur Yamaha Deutschland. Ausserdem Handelt es sich bei genauerem Hinsehen um eine Gewährleistung und nicht um eine Garantie. Das Problem bei Motorsport Fahrzeugen und Ersatzteilen, wie z.B. Sport Nockenwellen usw. ist, das diese ohne Garantie/Gewährleistung verkauft werden dürfen. Der Käufer hat in diesem Fall immer die Beweislast.


    Aber nun zu deinem Problem : Fall A : Die inst. des Motors ist weniger als 6 Monate her und man hat dich nicht darauf Aufmerksam gemacht das es sich um eine Motorsport gerechte Instandsetzung handelt und du bist bereit für einen Rechtsstreit, hast du aus meiner Sicht ganz gute Changen zu gewinnen.


    Fall B : Es ist länger als 6 Monate her und du findest keinen Gutachter der der Werkstatt grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann ist es aus meiner Sicht eher aussichtslos.


    Fall C : Man hat dich darauf aufmerksam gemacht das es sich um eine Motorsport gerechte instandsetzung handelt, dann ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn du kannst grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Das fällt aber eher aus, weil das Quad 700 km gelaufen ist.


    Folgende Fragen fallen mir ein : Woher weist du, das das Pleullager das Schaden verursachende Teil war ? Woher weist du das es nicht getauscht wurde ? Wer hat den ersten Schaden begutachtet und die zu erneuernden Teile festgelegt ? Steuerzeiten falsch eingestellt und der Motor läuft 200 km ? Irgendwie klingt die ganze Sache ziemlich komisch. Aus meiner Sicht ist da schon beim ersten Motorschaden alles irwie falsch gelaufen.

  • Also ich fahre auch eine 450er zwar keine Yamaha oder Suzuki oder Kfx 450 aber
    und ich bin mit meiner Hyosung TE 450 in 26 Monaten knapp 29 000 km gefahren
    und bei 10 000 Pleu Lager schaden der war aber in der Garantie Zeit und brauchte ich nicht zahlen.
    Seitdem habe ich keine Motorprobleme mehr.Ich bin zufrieden und werde bestimmt nochmal soviel km fahren wie
    ich jetzt schon habe.



    Mfg Sandro

    Iron-Man nur die harten kommen in den Garten :D


    Fahre nur so schnell dein Schutzengel springen und fahren kann :D
    Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.

  • Zitat

    ..........das es sich um eine Motorsport gerechte Instandsetzung handelt ..........


    Was soll das sein, wie sieht das aus ?
    Eine Instandsetzung , die nach einem Rennen auseinander fällt ? :D


    Auch die Yamaha Garantie Geschichten sind vollkommen unwichtig..... zumindest für die Rechtslage. Der Händler steht in der Pflicht!
    Und zwar immer! Das ist nun mal Gesetz.


    Gruß Frank

  • Erst mal vielen Dank für die Vielen Antworten.


    Ich wurde nicht darauf hingewiesen dass es eine Motorsport gerechte Instandsetzung ist. Es sind jetzt 5 Monate vergangen seit ich mein Quad wieder bekommen habe. Natürlich habe ich den Motor eingefahren (nie Vollgas, warmlaufen lassen) und nach 500 km Ölwechsel mit Filter. Ich weiß dass das Pleuellager Schuld hat weil der Mechaniker der meinen Motor repariert hat mir das gesagt hat. Er hat mir auch gesagt dass es deswegen zum Schaden gekommen ist und dass es nicht getauscht wurde. Außerdem hat der KFZ-Mechaniker meines Vertrauens eine Rechnung auf der die Teile stehen die gewechselt wurden und da steht das Lager nicht mit drauf.


    Aufgrund der Aussage des Mechanikers der meinen Motor repariert hat habe ich mich bei einem Yamahahändler erkundigt der mir sagte dass das Pleuel immer im Set gewechselt werden MUSS. Weil die Teile (Pleuelstange, Lager und Bolzen) aufeinander abgestimmt sind. Ich hab ihn auch wegen der Garantiesache gefragt. Er sagte dass Yamaha diese Quads als reine Sport bzw Crossmaschinen ausliefert und deswegen nur 3 Monate Garantie gibt weil die Motoren bei Rennen stärker belastet werden. Das ist bei mir aber nicht der Fall ich habe ja Recht auf Nachbesserung wenn sowas passiert. Die Beweislage ist ja klar. Ich habe heute auch einen Anwalt dazu befragt und er sagte ich soll auf jeden Fall noch schriftlich Rügen, eine Nachfrist setzen und die Werkstatt darauf hinweisen dass ich rechtliche Schritte einleiten werde wenn die Frist nicht eingehalten wird.


    Ich sag euch da kann einem der Spaß am Quad vergehen.


    Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten...

  • Zitat

    Ich wurde nicht darauf hingewiesen dass es eine Motorsport gerechte Instandsetzung ist.


    Lass uns den Punkt mal ganz schnell streichen..... sowas gibt es nicht!! Ist Humbug!
    Entweder der Motor läuft vernünftig, oder er läuft nicht.... es werden für Motorsport in der Regel nicht anders repariert, als für den Strassenverkehr. Es sei denn es geht um Siege/ WM Punkte.... dann wird im Motorsport noch genauer und sensibler gearbeitet, also eigentlich haltbarer.... so zumindest in der Theorie ;)


    Gruß Frank

  • Ich hatte mit enstprechenden Posts gerechnet. Zwar hatte ich darauf gehofft das es ausreicht permanent von MEINER !!!! Meinung und Erfahrung zu sprechen aber offensichtlich nicht. Eine, von mir so lapidar ausgedrückte " Motorsport gerechte Instandsetzung " ist keines Falls eine Instandsetzung die anders ist als eine normale. Bis auf die Tatsache das der Instandsetzer nur haftet wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Siehe Garantieausschluss bei Sport und Rennwagenteilen. Egal ob das Fzg. wirklich zu solchen zwecken eingesetzt wird oder nicht. AIn diesem Fall scheint MIR !!!!! die grobe fahrlässigkeit aber gegeben, da offensichtlich das Tauschen " im verbund " nicht erfolgt ist.


    Eine Rechtsberatung ist allerdings, auch wieder aus MEINER !!!!!! Sicht immer die richtige Wahl.

  • Zitat

    Bis auf die Tatsache das der Instandsetzer nur haftet wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Siehe Garantieausschluss bei Sport und Rennwagenteilen.


    Ich glaube nicht, das ein ausschliessen unserer Rechte und Gesetze so ohne weiteres möglich ist. Gehe ich zu einem Fachbetrieb, so haftet dieser innerhalb von 6 Monaten für die fachgerechte Reparatur! Das ist erstmal Gesetz!
    Möchte ich das Risiko als Fachbetrieb nicht eingehen, so kann ich den Auftrag ja ablehnen.


    Das Problem in diesem Fall sehe ich eh noch etwas differenzierter:
    1) Fahrweise/ Anwendung des bekannterweise recht empfindlichen Motors?
    Wurde z.B. die Übersetzung geändert, damit er für Strassenbetrieb tauglicher ist ?
    2) Zum Zeitpunkt der ersten Instandsetzung, kann das Pleuel durchaus noch intakt gewesen sein, da das Gegenteil vom Kunden zu beweisen dürfte schwer/ bis unmöglich sein.
    3) Es gibt durchaus Kunden, die es schaffen, Motoren innerhalb weniger 100km so dermassen platt zu fahren.....


    Gruß frank

  • Hallo Leute,


    also der Sieg ist mein, mein Quad wurde wieder repariert und zwar kostenlos. Wäre ja noch schöner wenn ich für die Fehler anderer blechen müsste. Auf jeden bekomm ich es Anfang dieser Woche wieder.


    Gruß

  • moin,


    schlisse mich hank und schwabbel an.


    endlich mal etwas ohne anwalt und gericht 8o . und das in deutschland,das kann mann ja fast garnicht glauben! :0002014B: :0002014B: :0002014B:

    Scheiß die Wand an ,

    Ist dat schnuckelig hier!

    Gruß Benny