Auspuff was darf ich

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  • Hallo ihr alle da Draußen




    Ich hatte mal vor längere zeit überlegt an meinem Quad (Adly Hurricane 280)
    einen anderen Auspuff dran zu Basteln


    aber leider gibt es nichts für mein Quad.




    Nun meine Frage kann ich einen anderen Auspuff von einem Quad oder Motorrad
    nehmen und mir selber einen krümmer machen lassen oder steht mir da irgendein
    Gesetz im wege?




    Und wie ist das dann mit der ABE die dabei ist die gilt dann nur in Verbindung
    mit dem anderen Quad oder Motorrad?


    Dann muss ich den Auspuff für mein Quad eintragen lassen?

  • Nabend,


    also soweit ich, was eine ABE angeht, informiert bin, gilt die nur für das in der ABE beschriebene Fahrzeug. Rein theoretisch kannst du dir nen Krümmer aber durchaus selber bauen, und einen Pott von nem anderen Fahrzeug anbauen. Das musst du dann aber definitiv einem TÜV- oder Dekra-Prüfer zur Abnahme vorstellen. Alles andere ist, wie bei allen Sachen, die nicht eingetragen sind, vorm Gesetz "Fahren ohne Zulassung/Betriebserlaubnis".


    Mfg Bonus

  • Bonus hat genau so geantwortet, wie ich es auch getan hätte...


    das Problem ist halt die ABE bzw die Zulassung....Frag doch einfach mal unverbindlich beim TÜV nach was du da machen könntest

    :flatto-hallo:Dieses ist :meinemeinung: ,es muss nicht deine sein, aber bitte :respect1:


    Maxxer 300

  • Hallo!!!!
    Mal aus meiner Sicht wie Ich das Handhaben würde. Krümmer bauen sich heute schon viele selber aus Edelstahl, muss du am Berg schon gesehen haben,hab noch nix gesehen im Schein von P1,2,3 wie bei den Mofas das war ;) ,also hat sich das schon mal Erledigt.


    Würde es für mein Quad kein Auspuff geben, würde ich mir ein von Motorrad nehmen und drunter Bauen, sollte aber auch schon so aussehen als müsste das so sein, also keine geprutschten Schweißnähte, Auspuff sollte zumindest ein E Prüfzeichen haben ;) .
    Den alten schön weg legen falls doch mal jemand zweifel hat, und bei einer Mängelkarte den alten drunter und fertig.


    Gruß Toni :D

  • Es ist kein großes Problem einen Auspuff mit ABE bzw. E-Nummer für ein anderes Modell per Einzellabnahme eingetragen zu bekommen, solange die Lautstärke stimmt, und das Teil ordentlich befestigt ist.

  • ja
    Toni so was hatte ich mir auch schon gedacht ;)


    nur wenn sie es merken kann ich nach hause laufen :thumbdown:





    Weiß denn vielleicht jemand was das ca kostet einen Auspuff mit ABE an einem
    Quad eintragen zu lassen?


    muss dann noch abgass geprüft werden? oder nur Lautstärke gemessen werden und
    Tüv schaut es sich an ob es anständig fest ist oder? ist es alles oder noch was

  • Hallo!!!
    Wen du eine ABE hast brauchst den gar nicht einzutragen, sondern hast die ABE am Mann.Es sei den du hast eine ABE wo dein Quad nicht drin aufgeführt ist, dann muss du es Eintragen,
    meine kostet um die 50 euro.




    Gruß Toni :)

  • Ich meine es gibt mehrere, hier auch schon richtig genannte Möglichkeiten.


    Du hast einen Auspuff oder eine Auspuffanlage mit einer gültigen ABE (speziell für dein Fahrzeug) = alles gut. ABE ist mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen


    Du hast Hardware mit einer entsprechenden EU-Zulassung = ist wie ne ABE alt nur ohne dass dein Fahrzeug explizit genannt wird. Sozusagen eine echte allgemeine Betriebserlaubnis - funtioniert zumindest bei LOF ATV so. dann reicht der Stempel auf den Teilen. Papiere dabei zu haben wäre trotzdem schlau.


    Du baust Teile an, für die es zwar Gutachten aber keine ABE/EU-Bescheinigung gibt = dafür brauchst du vom Tüv ne Einzelabnahme und Eintrag in den Fahrzeugschein.


    Selbstgebaute Auspuffrohre gehören mit zur zulassungspflichtigen Abgasanlage und sind zulassungspflichtig.
    Wenn du dir also ein eigenes Auspuffrohr bastelst und selbst wenn das die genauen Maße des originals nur mit z.B. Edelstahl hat, wird das ohne Eintrag und Tüv-Abnahme zum Erlöschung dder allgemeinen Betriebserlaubnis führen, sprich Fahren ohne Zulassung.


    Ist Kacke, aber ist leider so...


    Hatte letztens beim TÜV-tTermin mit nem Gutachter darüber gesprochen und meine, dass der mir das so erklärt hat. Alles ohne gewähr! :D

  • ...hoffentlich lebt der OP noch, der Beitrag ist 9 Jahre alt :D

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

  • Du hast Hardware mit einer entsprechenden EU-Zulassung = ist wie ne ABE alt nur ohne dass dein Fahrzeug explizit genannt wird. Sozusagen eine echte allgemeine Betriebserlaubnis - funtioniert zumindest bei LOF ATV so. dann reicht der Stempel auf den Teilen. Papiere dabei zu haben wäre trotzdem schlau.

    So was gibt es meines Wissens nach bei Auspuffanlagen nicht.
    Das Fahrzeug muss in der ABE aufgeführt sein.
    Nur bei Anbauteilen wie z.B. Spiegel und Blinker gibt es eine E-Nummer die man als allgemeine Betriebserlaubnis bezeichnen könnte.


    Viele Grüße
    Michael

  • @michaelrodx


    Ist so nicht richtig! Ich hab an meiner KFX einen Leovince X3... Der hat eine gültige E-Nummer.
    Es gibt da keine ABE und es ist auch keine nötig.


    E-Nummern gibt es für so gut wie alle Anbauteile.


    Beim Hersteller gibt es meist ein Zertifikat (keine ABE!) für die Zulässigkeit, aber die ist nur im Zweifelsfall nötig...

  • Es wäre schön wenn es so wäre aber ich habe da erhebliche Zweifel.
    Hast Du diese Info vom TÜV oder einer anderen offiziellen Stelle?


    Viele Grüße
    Michael

  • Deine Zweifel in allen Ehren, aber das ist einfach die Gesetzeslage!


    Wenn ein Teil eine E-Nummer hat braucht man weder eine ABE noch ein Gutachten.
    Dabei wird nicht zwischen Auspuff und Spiegeln o. ä. unterschieden!


    Sollten Zweifel an der E-Nummer bestehen kann derjenige der zweifelt sich das entsprechende Zertifikat vom Hersteller zukommen lassen...


    Es gibt Dutzende Auspuffanlagen bei denen das so ist... Sowohl im Quad- Motorrad als auch im Autobereich.

  • Das ist falsch.

    Das ist auch falsch.


    Wenn der Auspuff legal sein soll muss er eine ABE haben.
    Das ist nicht das gleiche wie bei Spiegeln oder Scheinwerfern.
    Der Auspuff muss für genau das Fahrzeug zugelassen sein das in der ABE steht.
    Wenn dem nicht so ist muss der Auspuff in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Mag sein dass es nur selten genau geprüft wird aber es ist so.


    Viele Grüße
    Michael

  • genau so ist es !!!

    lg
    Commander Lucky :srider:

    Keep calm and take a Photo :ziggi:

    In a world where you can be anything - be kind  :Streicheln:

  • Genau so kenne ich das auch. Bei verschiedenen Bauteilen, wie zum Beispiel Teile der Abgasanlage muß neben der E-Nummer auch der genaue Fahrzeugtyp in der Homologation beinhaltet sein. Ansonsten illegal. Bei einer.normal en Kontrolle kommt man damit vielleicht noch durch. Bei einer Schwerpunktkontrolle schauen die nach und dann stehst blöd rum.