Was habt ihr heute an bzw. mit Euren ATV/Quad gemacht?

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  • LoF sagt, das man damit im Wald sein sollte und nicht Sonntags hochglanzpoliert vor der Eisdiele

    Fuck, erwischt. Sorry :whistling:


    Das Lächerliche an dem deutschen Zulassungs-Schwachsinn ist, daß mein Bock LoF-Fahrzeug ist und als "Ackerschlepper" bezeichnet wird,

    ich aber weder im Wald noch durchs Feld damit fahren darf.

    Kannste Dir gar nicht ausdenken sowas...


    Die "Viper EVO"-Spiegel sehn ganz cool aus, hab ich mir auch gedacht, als ich die im Video gesehn habe :thumbup:

    "1984" wasn't supposed to be an instruction manual

  • DerIngo

    Toleranz hin oder her, wenn dein Auspuff keine E Kennung besitzt, dann fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis umher.

    Das beantwortet aber noch nicht meine zweite Frage mit der generell geltenden DB Festlegung.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Na die Eintragung dB!

    Hast du da mal bitte eine Quelle?

    Meines Wissens nach ist die Eintragung im Schein das was zählt, ein Bundesland kann sich da ja nicht einfach drüber hinwegsetzen.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • DerIngo

    Toleranz hin oder her, wenn dein Auspuff keine E Kennung besitzt, dann fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis umher.

    Was heisst das genau? Bitte als Antwort nicht so einen Hörensagen-Müll wie "beim Unfall kein Versicherungsschutz". Eine Auspuffanlage steht in keinem Verhältnis zu einem Unfallhergang egal welcher Art. Hatten wir Alles schon. Ausser einem Bußgeld passiert da gar nix

  • Doch dir kann die Weiterfahrt untersagt werden und im allerschlimmsten Fall kassieren sie das Fahrzeug auf deine Kosten ein, das kommt aber eher selten vor und ist alles abhängig vom Kontrollierenden.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Was heisst das genau? Bitte als Antwort nicht so einen Hörensagen-Müll wie "beim Unfall kein Versicherungsschutz". Eine Auspuffanlage steht in keinem Verhältnis zu einem Unfallhergang egal welcher Art. Hatten wir Alles schon. Ausser einem Bußgeld passiert da gar nix

    Veränderungen am Fahrzeug, welche einen Eingriff u.a. in das Fahrwerk (z.B. Spurverbreiterung), Motor (Leistungssteigerung) Abgasanlage (Auspuff) darstellen sind entweder mit einer ABE, E-Prüfzeichen oder Gutachten mit dazugehöriger Einzeleintragung zu dokumentieren. Sollte das nicht gegeben sein, erlöscht der Versicherungsschutz, daraus ergibt sich Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne gültige Betriebserlaubnis, da die tatsächlichen Fahrzeugdaten nicht mehr mit den Daten im Fahrzeugschein identisch sind. Das hat entsprechende Anzeigen, Punkte, ggf. Führerscheinentzug und Regressnahme der Versicherung im Schadensfall zur Folge.

    Das ist so, weil es so in der StVZO steht und im Bußgeldkatalog und in den versicherungsbedingungen

  • Das hatte ich noch nicht - und das weiss ich daher nicht.


    Eine E-Kennung sagt ja aus, das die Anlage eine Lautstärke nicht überschreitet, über Abgasreinigung verfügt und keine scharfen Teile Verletzungen hervorrufen können.


    Lautstärke passt, Emissionsklasse gibts nicht - und bevor sich an dem Auspuff ein Fussgänger verletzt, muss ich da erstmal drüberblasen.

    Alle Kriterien sind erfüllt. Ich frag mal meinen TÜV-Ingenieur Kumpel, was der von meinem unqualifizierten Auswurf hält :facepalm:😆

  • Eine E-Kennung sagt ja aus, das die Anlage eine Lautstärke nicht überschreitet, über Abgasreinigung verfügt

    Also meine Akrapovic hat keine Abgasreinigung, aber eine E-Nummer ;)

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Wenn dein TÜVer dir wohl gesonnen ist, dann kannst du das über eine Einzelabnahme versuchen und die eintragen lassen, ist aber selten heutzutage weil es bei einer Nachprüfung den TÜVer die Zulassung kosten kann.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Veränderungen am Fahrzeug, welche einen Eingriff u.a. in das Fahrwerk (z.B. Spurverbreiterung), Motor (Leistungssteigerung) Abgasanlage (Auspuff) darstellen sind entweder mit einer ABE, E-Prüfzeichen oder Gutachten mit dazugehöriger Einzeleintragung zu dokumentieren. Sollte das nicht gegeben sein, erlöscht der Versicherungsschutz, daraus ergibt sich Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne gültige Betriebserlaubnis, da die tatsächlichen Fahrzeugdaten nicht mehr mit den Daten im Fahrzeugschein identisch sind. Das hat entsprechende Anzeigen, Punkte, ggf. Führerscheinentzug und Regressnahme der Versicherung im Schadensfall zur Folge.

    Das ist so, weil es so in der StVZO steht und im Bußgeldkatalog und in den versicherungsbedingungen

    Leistungssteigerungen, Fahrwerksänderungen, Bremsenmanipulation - eindeutig JA.


    Lautstärkeänderung durch Abgasanlage - im Schadenfall NEIN. Gibts einige Gerichtsurteile - die Veränderung muss im direktenZusammenhang mit dem Unfallhergang stehen.

  • Die Auspuffanlage steigert ja die Leistung, das ist vermutlich immer eine Einzelentscheidung.

    Fakt ist aber, ohne E-Nummer oder abe fährst du ohne Betriebserlaubnis umher und das kann in einer Kontrolle echt schlecht enden.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Glaub mir, ich würd es nicht drauf ankommen lassen. Wenn sich durch den Auspuff eine geänderte Leistung ergibt oder was weiß ich...die Versicherer schlafen auch nicht und wenn sie Geld bei Schadenregulierungen sparen können, klagen die. Dann gibt es Gutachten und Gegengutachten und Gerichtsgutachten und Kosten und Kosten und Kosten...

  • Und ein nicht zugelassener Auspuff ist gerade in der aktuellen Zeit ein gefundenes Fressen für die Beamten und wird meist hart geahndet.

    Gruß Eric


    Wahnsinn, wenn man bei dem Wort "Mama" vier Buchstaben tauscht, erhält man auf einmal das Wort "Bier" ist das nicht verrückt?

  • Beim Auspuff brauchst du zur E-Kennung noch ein Gutachten. Dieses solltest du mit dir führen für die Rennleitung. Dann ist eine Einzeleintragung nicht erforderlich

    Das ist falsch ! Das gutachten mitzuführen kann er machen, bringt aber nichts. Er muss für das angebaute Teil eine ABE vorweisen können, da steht dann meisten was von " Nicht Eintragsungspflichtig " dann wäre es in Ordnung, und alles Gut.

    Hat er aber ein E Prüfzeichen und keine ABE, nur ein Gutachten, dann muss er zum Tüv und eine 21ziger Abnahme machen, kostet um die 120€ jedenfalls in NRW.

  • Das ist falsch ! Das gutachten mitzuführen kann er machen, bringt aber nichts. Er muss für das angebaute Teil eine ABE vorweisen können, da steht dann meisten was von " Nicht Eintragsungspflichtig " dann wäre es in Ordnung, und alles Gut.

    Hat er aber ein E Prüfzeichen und keine ABE, nur ein Gutachten, dann muss er zum Tüv und eine 21ziger Abnahme machen, kostet um die 120€ jedenfalls in NRW.

    Du hast Recht, so hätte ich es auch formulieren sollen, sorry

  • Glaub mir, ich würd es nicht drauf ankommen lassen. Wenn sich durch den Auspuff eine geänderte Leistung ergibt oder was weiß ich...die Versicherer schlafen auch nicht und wenn sie Geld bei Schadenregulierungen sparen können, klagen die. Dann gibt es Gutachten und Gegengutachten und Gerichtsgutachten und Kosten und Kosten und Kosten...

    Natürlich hast Du Recht - aber es muss doch einen Unterschied zwischen normalen Fahrzeugen und einem Ackerschlepper geben. Zumal für die heutige Zeit völlig weltfremde Geräuschwerte sowie EMISSIONSKLASSE NICHT BEKANNT im Schein steht. Da muss doch irgendwas anders sein

  • Natürlich hast Du Recht - aber es muss doch einen Unterschied zwischen normalen Fahrzeugen und einem Ackerschlepper geben. Zumal für die heutige Zeit völlig weltfremde Geräuschwerte sowie EMISSIONSKLASSE NICHT BEKANNT im Schein steht. Da muss doch irgendwas anders sein

    Frag nicht nach Sinn oder Unsinn in der Zulassungsordnung, das ist ein Thema, da bekommt man einen Bart. Glaube mir das ich mit solchen Sachen schon viel mitgemacht habe, was das Thema angeht. Mach es dir ganz einfach, fahr mit dem gerät und dem verbauten Teil zu einem Prüfer der auch eine §21 ziger Abnahme machen darf, und frag ihn ganz freundlich, eher etwas dümmlich, wie sich deine Sache verhält. Und dann hör dir an was er sagt und was du machen sollst. Aber, ich rate dir, komm nicht schlaumeier mäßig rüber, dann hast du bei dem verloren.

  • Legal ist es nicht,deine Kiste ist ja im Endeffekt getunt,da gibt es kein wenn und aber!


    meine Erfahrung auf dem Land juckt es keinen,in der Stadt würde ich das nicht riskieren...am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich!


    du schreibst ja das du im Motorrad Bereich mit yoshimura Erfahrungen gemacht hast,dann bist du auch kein Lambamba Weißes Häschen:) solltest also wissen das es eine Grauzone ist.

  • meine Erfahrung auf dem Land juckt es keinen,in der Stadt würde ich das nicht riskieren...am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich!



    vor der Straßenverkehrsordnung sind alle gleich, egal ob Stadt oder Land.