Hier möchte ich die Infos die ich in den letzten Wochen gesammelt habe unter die Handicap Kollegen bringen
1. Persönliche Situation
Ich habe 1996 meinen KFZ Führerschein gemacht in Klasse B (Automatik), ich schreibe bewusst nur Klasse B da das ganze gewisse Auflagen mit sich bringt.
Wenn man eine Führerscheinprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert bekommt man automatisch in den Führerschein folgende Auflagen eingetragen.
Auflage Klasse B:
Kraftwagen bis 3,5 t mit vollautomatischer Kraftübertragung
Ich habe mir nun eine YFZ 450 gekauft, natürlich als Schalter denn mit Automatik gibt’s das Modell ja nicht und nen Panzer will ich nicht fahren aber das ist ja Geschmackssache.
Umbauten:
Die Schaltung wird mit einem Umlenkgestänge von links nach rechts verlegt.
Die Fußbremse wird verkürzt und als Fersenbremse umgebaut.
So der Stand der Dinge
Nun aber das größere Problem…
Auch durch den Behindertengerechten Umbau darf ich das Quad nicht fahren da es ja keine vollautomatischer Kraftübertragung hat sondern nach wie vor manuell gekuppelt und geschalten wird.
Nach ewigen Diskusionen, Telefonaten, Emails habe ich nun endlich eine verwertbare Info bekommen die meiner Meinung nach Sinn macht und auch „kostengünstig“ umzusetzen ist.
1. Bei der Führerscheinstelle melden und den Antrag für ein „Kraftfahrtechnisches Eignungsgutachten“ beantragen.
Kosten: UNBEKANNT
Dazu wird noch vom behandelten Arzt ein Rezept benötigt das bestätigt welche Behinderung man hat damit die Mitarbeiter vom TÜV wissen worum es geht.
(Ob das ganze Sinn macht oder nicht lasse ich jetzt mal dahin gestellt…)
2. Die Führerscheinstelle gibt den Antrag für das „Kraftfahrtechnisches Eignungsgutachten“ an die gewünschte oder ansässige TÜV Station weiter damit ein Termin zur Begutachtung gemacht werden kann.
3. Sollte das Quad schon fertig umgebaut und vom TÜV vorab entsprechend abgenommen sein, muss man damit zu einer Fahrschule seines Vertrauens. Hier wird eine Probefahrt gemacht, evtl. muss man noch ein paar Stunden Fahrpraxis über sich ergehen lassen bis der Fahrlehrer sein OK gibt und man einen Termin für das Gutachten ausmachen kann.
4. In meinem Fall habe ich das Glück einen TÜV-Prüfer gefunden zu haben der das ganze ordentlich aber auch unbürokratisch abwickeln möchte. Bedeutet ich fahre mit der Fahrschule zum Gutachten Termin, der TÜV-Prüfer fährt bei dem Fahrlehrer mit und ich vorne weg. Die Fahrprobe wird sicherlich in der Innenstadt ablaufen und nicht nur 20min. auf dem Parkplatz.
5. Sollte das geschafft sein und der Gutachter gibt sein OK muss entsprechend geklärt werden ob es Zusätze im Führerschein gibt (was auf dem Scheckführerschein ziemlich schwer fallen dürfte) oder ob man ein Gutachten immer bei sich führen muss mit dem entsprechenden Vermerkt das die „vollautomatischer Kraftübertragung“ nach wie vor für PKWs gilt, aber aufgehoben wird wenn es sich wie im jetzigen Fall um ein Umgebautes Quad handelt.
Ich hoffe das ganze klappt bei mir so und vielleicht hilft es auch dem einen oder anderen weiter.
Über Kosten werde ich berichten wenn das ganze über die Bühne gegangen ist.