Nerfbar eintragen lassen?

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  • Da es keine Bars mit ABE oder Gutachten gibt, gehe ich mal davon aus dass die eintragungsfrei sind.
    Ebenso wie Bumper, Gepäckträger oder Protektoren.


    Gibt ja auch orginale Nerfbars ab Werk, die sind auch nicht in die Fahrzeugpapieren eingetragen.
    Die dürfen nur nicht breiter als das Fahrzeug sein, dann würde der TÜV wohl meckern.

  • Ja eigentlich sind die Nervbars eintragungsfrei...


    Aber als ich meine Kymco 250KXR noch hatte, behauptete eine Polizistin bei einer Kontrolle das Gegenteil. Sie ließ sich auf keine Diskussion ein und stellte einen Mängelbericht aus, mit dem ich zum TÜV sollte. :(


    Also Termin vereinbart und ab zum TÜV... Der Prüfer stutzte auch etwas über den Sinn der Eintragung, weil die Bars ja eigentlich zum Schutz da sind.


    Letztendlich hat er mir die "Fußschützer" ^^ eingetragen, und der Spaß kostete mir 65,00€...

  • Also bei meiner bestia sind die ja ab Werk dran... Im Schein steht nichts!


    Ich würde die Dinger auch nicht eintragen lassen...


    Und zu dem Thema Mängelbericht... Das zeigt mal wieder, wie wenig Ahnung die Rennleitung hat..


    Grüße Lacher

  • Nervbars sind nicht eintragungspflichtig solange sie nicht die breite des fahrzeugs ändern.


    Frontbumper schon. Da es keine frontrammer mit abe oder gutachten gibt sind die auch nicht legal.

  • dein fahrzeug ist mit einem frontbumper ausgestattet. der ist orginal und mit dem mustergutachten abgenommen.
    baust du einen "schöneren" dran der nicht orginal ist.. ist er nicht zugelassen... ferdsch

  • ich stand mit einem prüfer in verbindung der mir nen anderen bumper nicht am quad durchgehen lies...also...wozu haben spiegel ne e-nummer...blinker...scheinwerfer...felgen?


    ich möchte es schriftlich das frontbumper nicht eingetragen werden müssen...danke.

  • Lol, lass es dir schriftlich geben warum man die eintragen muss.
    Nur weil es ein TÜVler oder Polizist meint? Nein, die werten Herren/Damen müssen sich selber mal informieren. Denn gerade die müssten ja genau wissen was erlaubt ist und was nicht.
    Nerfbar eintragen nur weil es eine Polizistin meint, ja nee is klar!
    Als nächstes müssen die Fußrasten noch eingetragen werden, stehen auch nicht im Schein. :facepalm:

  • Händler erzählen viel wenn der Tag lang ist und/oder sie was verkaufen wollen.

    Da würde ich überhaupt nichts drauf geben.

    Theoretisch darf man nichts an seinem Fahrzeug verändern was nicht durch ein Gutachten, eine ABE oder ein E-Prüfzeichen freigegeben ist, noch nicht mal eine Schraube die nur die Verkleidung hält.

    Praktisch kontrolliert das natürlich niemand. Nur wenn irgendwas abfällt, es zu einem Unfall kommt oder bei TÜV oder Polizeikontrolle bemängelt wird gibt es (eventuell großen) Ärger.


    Viele Grüße

    Michael