Winter! Was macht Ihr zum Ausgleich im Winter?

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  • Nun, der Winter ist einer der Gründe, warum ich mir ein Quad zugelegt habe...


    :thumbup:


    Bin Jahrelang mit 2 Rädern (auch im tiefsten Winter) zur Arbeit gefahren


    und auch eine Wintertour aus Rheinhessen (Nähe Mainz) nach Berlin (und natürlich wieder zurück)



    Jeden Tag, zur Arbeit und zurück (also täglich 55 km)


    und natürlich mehr Zeit einplanen für Pflege und Wartung


    Windabweiser sind schon dran, Griffheizung kommt und achja... Motoradkombi hab ich immer an :rolleeyes:



    Liebe Grüße,


    Michael

    Beauséant este alla riscossa :nightshadow:

  • Ich zogge gerne über dem Winter am Rechner Spiele.
    Diesen Winter sind aus der CoD und BF Reihe was am Start.
    Wenn abends viel Neuschnee gefallen ist gehts auch nachts raus mit dem Quad Spass haben.

  • Im Winter fahre ich mehr als im Sommer. Letztes Jahr wurden meine Finger bei -20°C auf einer 20km langen Strecke doch schon eine wenig gebeutelt, aber dieses Jahr habe ich Lenkerstulpen gegen die Kälte. Sehen zwar nicht so schön aus, aber helfen gegen die Kälte. Bei 0°C fahre ich jetzt noch mit leichten Sommerhandschuhen...


    Ich freue mich auf den Winter :thumbup:

  • eben erst nach Hause gekommen , vorher noch an ner alten Vespa den Motor ausgebaut und zum zerlegen über die Feiertage vorbereitet, jetzt duschen und morgen um 12:00 fertig und dann können die Feiertage kommen. Und auch dann wird gefahren denn die Oldtimer Roller bleiben dann stehen , mein Motto : Quad geht immer und überall !!!

  • Gestern noch einen Anhänger voller Gartenabfälle weggebracht :attention:


    Der Schnee hat sich jedoch hier zum größten Teil in Wasser verwandelt


    und den Boden auf dem Feld und im Wald in eine "schöne" Matschwüste


    verändert. :thumbdown: Hatte dann noch kurz überlegt mit dem ATV zum Einkaufen zu


    fahren, habe mich dann aber dagegen entschieden, da es hier zur Zeit sehr


    nebelig ist und den ganzen Tag nur regnet. :cursing::thumbdown:


    Nö, bei aller Liebe zum ATV Fahren, dass muss ich dann doch nicht haben.


    Schöne Feiertage euch allen. :handshake:

    Whats App Gruppe: ATV & Quad Freunde Ennepe Ruhr Kreis :handshake:

    1. DQF Treffen 2022 - ich war dabei :thumbup:

    2. DQF Treffen 2023 - Ich war dabei :thumbup: :thumbup:

    3. DQF Treffen 2024 - wir werden sehen...

  • Da meine Tochter unbedingt ATV Fahren (Mitfahren) möchte, habe ich mich


    breit schlagen lassen und bin zum Weihnachtsbaumverkauf gefahren. :thumbup:


    Weihnachtsbaum einfangen 1.jpg
    Naja, zumindest der Baum hatte es dann trocken. ;(


    Weihnachtsbaum einfangen 3.jpg
    Kleine Pilleente, aber Stolz wie Oskar. :.pfeifer:


    Bin nur noch nie mit dem Planenaufbau gefahren und habe dann gemerkt,
    dass man dann leider in den Spiegeln nichts mehr sieht. :thumbdown:


    Naja, wir müssen ja nur so 800m fahren, lohnt sich eigentlich nicht wirklich.


    Viele Grüße von ATVROOKIE :Hallo:

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  • Rechtliche Lage (56/1 StVZO):
    "Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."


    Der BGH hat dazu entschieden, daß dafür u.a. erforderlich ist, daß die hinteren Ecken des Anhängers in den Spiegeln sichtbar sind.
    Wie Du das auch immer verwirklichst ist Deine Sache, da gibt es keine definierten Vorschriften oder Regeln.


    Griaßle !

  • dass zeig mir mal wie will man die hinteren Ecken sehen , die sehe ich selbst beim Auto nur wenn ich abbiege.... Werd das über die Feiertage mal ausmessen. Der Anhänger hat die innen Maße 2,3m x 1,3m
    Hab auch noch nirgendwo Spiegelverlängerungen gesehen fürs Quad.

  • Nein, das zeig ich Dir sicher nicht. Ich weiß ja, daß das schwierig umzusetzen ist. Aber nicht unmöglich. Spiegelverbreiterungen oder Zusatzspiegel kann man auch selber bauen oder bauen lassen.


    Das alles ist aber ganz einfach die rechtliche Vorgabe. Und wenn Du die nicht einhältst, dann hast Du im Falle eines Unfalls halt ein Problem. Ggf. sogar ein recht großes. Den Gesetzgeber interessiert es in keiner Weise, WIE Du die Anforderung erfüllst, Hauptsache Du TUST es.


    Und jetzt Vorsicht: Wenn Du im Falle des Falles dann auch noch dem Richter sagst, daß das Ganze mit diesem Zugfahrzeug und diesem Anhänger ja unmöglich geht, dann sagt er Dir: "Tja, dann hätten Sie dieses Gespann eben nie in Betrieb nehmen dürfen!" Punkt.
    Und jetzt hast Du ein zusätzliches Problem: Vorsatz! Jetzt wird es nämlich noch teurer!
    Ich war schon viele Male kopfschüttelnd dabei, wie sich Leute mit jedem Satz bei der Polizei oder vor Gericht noch mehr in den Dreck geritten haben.


    In diesem Sinne: Allzeit unfallfreie Fahrt und immer gute Sicht!


    Griaßle !

  • da sagst was ... mein Anhänger ist ein 1,3t Humbaur mit 1,80 Hochplane mit Aufbau Bon ich den auch noch nicht gefahren, da würd mich mal die Rechtliche Lage interessieren...

    Hallo Cardoc2001.
    Die 1,3t sind das zulässige Gesamtgewicht, oder :?:
    Dann darfst du den Anhänger doch sowieso nicht auf öffentlichen Straßen fahren, oder
    täusche ich mich da :?:


    Und Spiegelverlängerungen gibt es im Motorradzubehör, die musste ich früher auch benutzen,
    da ich sonst nur meine Schultern gesehen hätte. Meine ware damals von Polo. :.pfeifer:


    Auf jeden Fall ist das voll übel, wenn man nach hinten quasi "blind" fährt. War jetzt eine einmalige
    Sache, die ich bestimmt nicht wiederholen werde. :thumbdown:


    Stelle mir gerade vor, das ich zum Parkplatz abbiege (mit Blinker versteht sich), jedoch mich ein
    "netter" Verkehrsteilnehmer überholt und mir dann in die Seite rauscht. Nee, danke. :sshock:


    Viele Grüße vom Nikolausi. :xmas:

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  • moin , na klar darf ich den Anhänger auf der Straße ziehen , ich darf nur nicht die angegebene Gesamt Anhängelast überschreiten. Lt Fz Schein darf mein ATV 690 kg ziehen , der Anhänger hat ein Leer Gewicht von 248 kg somit darf ich dann 442 kg aufladen und ziehen.


    Und wer ein abbiegendes Gespann überholt der Automatisch Schuld , da wird die Polizei nicht nach der Schuldfrage zweifeln. Denn es hat immer der dahinter fahrende den vorderen Verkehr aufmerksam zu beachten.

  • Du, ich mag mich echt nicht streiten, aber eine Antwort muß schon noch sein::
    Die Polizei hat damit eigentlich gar nichts zu tun. Und automatisch Schuld hat gar niemand, an welchem Stammtisch hat man Dir das denn erzählt? Und messen mußt Du auch nix - entweder Du siehst die Ecken oder nicht.


    Denn Satz hier aus der StVO kennst Du?


    "Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten;vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."


    Ich hab irgendwie das dumpfe Gefühl, daß Du irgendwann einmal nach einem Unfall im Gerichtssaal den Schock Deines Lebens erfahren wirst. Wenn Du nämlich feststellst, daß Dein gefestigtes Weltbild mit der rechtlichen Realität vollkommen kollidiert und Du auf die harte Art lernst, was der Begriff "Teilschuldverteilung" bedeutet. Und nur der Vollständigkeit halber: Die bezieht sich nicht nur auf ein paar € Blechschaden, sondern auch auf evtl. bleibende körperliche Schäden. Prost Mahlzeit!


    Aber, wie so oft: Jeder wie er will ...


    Frohe Feiertage und unfallfreie Fahrt !