Zulassung für Quads?

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  • Moin,
    wie es ein anderer Thread schon gesagt hat "Je mehr ich lese, um so schlimmer wird es", so ist es bei mir auch.
    Ich habe nun auch mit dem Gedanken gespielt, mir in naher Zukunft ein Quad anzuschaffen, jedoch möchte ich vorher erst meine ganzen Fragen beantwortet haben. Eine Frage die ich mir nun nicht beantworten konnte, ist die, wie ich ein Quad zulassen kann.
    Als Quad selber zulassen wird nichts, wenn man ein Quad mit mehr als 20 PS Leistung haben möchte.
    Als KFZ zulassen wird nichts, aufgrund dem Geräuschepegel und den Abgaswerten.
    Bleibt nur die Zulassung als Land- und Forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug.


    Da treten bei mir aber schon die ersten Fragen auf:


    1. Ich habe gelesen, dass ich kein Fahrzeug als LoF zulassen kann/darf, wenn ich keine Land- und Forstwirtschaft besitze?
    2. Wenn das Fahrzeug als LoF zugelassen ist, darf es auch nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden?
    3. Um ein Fahrzeug als LoF anzumelden, benötigt das Fahrzeug diverse Sonderausstattungen wie Anhängerkupplung etc.?
    4. In den Foren, die ich gelesen habe, wurde immer ein ATV als LoF angemeldet. Kann ich denn zum Beispiel auch ein Yamaha Raptor 700 dementsprechend umbauen, um sie als LoF anzumelden? Benötigt diese dann auch eine Anhängerkupplung?


    Meine wichtigste Frage ist aber, darf ich ein Land- und Forstwirtschaftliches Fahrzeug ohne dessen Besitz und mit meinem Führerschein (sorry: Fahrerlaubnis) auf mich anmelden und fahren?
    In meiner Fahrerlaubnis sind die Klassen B, M, L, T/S eingetragen.


    Ich hoffe ihr könnt hier einige Unklarheiten von mir beseitigen.


    MfG,
    rk29

  • Moin,
    Frage 1 und 2 treffen nur zu, wenn du grüne Nummern (Steuerbefreit) an deinem Quad/ATV haben willst.
    Frage 3: stimmt, Anhängerkupplung, Nebelschlussleuchte, Rückwärtsgang.............
    Frage 4:Die Zulassungsstelle macht keinen Unterschied zwischen ATV und Quad
    Frage 5: ja, wie oben schon steht, da es unter 3,5t ist