Das gebogene Rohr ist geschraubt.
Meine Beeline Bestia 5.5
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Genau davon reden wir.
Und bei ihm ist das genietet -
Das hat bestimmt den Grund das ich einige kenne das genau diese Schraube ständig weg gerostet ist und das Rohr verloren haben.
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Gut das passt nicht zum Thema aber Alu Niten sind schlechter als jede Schraube und ne Edelstahlschraube Rostet nicht weg Gut jetzt aber zurück zum Thema..
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Was ist denn mit dem Vorbesitzer? Einfach mal anfragen, was da für ne Idee hintersteckt und was gemacht wurde.
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Gut das passt nicht zum Thema aber Alu Niten sind schlechter als jede Schraube und ne Edelstahlschraube Rostet nicht weg Gut jetzt aber zurück zum Thema..
1. Schraube löst sich
2. Va schraube frist gerne fest und reist dann ab
3. Ne niete ist da ne gute lösung, nicht umsonst sind die anlagen genietet aus den Zubehör -
Also bei dem Endstück handelt es sich ja jetzt nicht gerade um ein mechanisch hochbelastetes Teil, denke da gehen Nieten auch voll in Ordnung.
Der Verkäufer ist kein Mann vieler Worte, ist leider so. Ich hab ihn trotzdem nochmal angeschrieben, ob er zufällig noch die originalen Radabdeckungen rumliegen hat und eventuell nachschicken könnte. Denn dass ich die womöglich brauche wusste ich zum Kauf noch nicht.
Ich werd auf jeden Fall versuchen, einen TÜVer (evtl über Quad Händler) zu finden, der die unzureichende Radabdeckung 'einträgt' - mal sehen ob das wer machen kann/will. Lustig ist ja auch, dass die Kiste im Februar frischen TÜV bekommen hat - ich gehe mal schwer davon aus, ohne die Radabdeckungen...
Ansonsten frage ich mich im Moment noch, ob der offene K&N drinbleiben soll, oder ich doch lieber wieder auf den geschlossenen Kasten umbauen sollte. Allerdings ist Momentan ja auch die 165er Düse verbaut...
D.h. mit dem einfachen Filtertausch isses nicht getan...
Aber Mann - bin ich froh, dass es die Bestia geworden ist. Ich steh wirklich auf die Maschine!!! (*Quad Neuling Euphorie *)
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Hat was
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schick.. hat echt was...
Fehlt nur noch n vernünftiger Auspuff
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Hehe
Ja hab schon gesehen, dass du einen verkaufst.
Allerdings muss ich jetzt erstmal die Anmeldung über die Bühne bringen. Weiß nicht genau, ob solche Späße da noch ins Budget passen.
Denk erstmal fahren, und im Winter dann umbauen
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So, EVB ist besorgt. Ab April gehts dann hoffentlich los.
Jetzt muss nur noch ne neue Batterie her, da die alte auch nach Aufladen dem Starter nicht mehr wirklich Beine machen will.
Tendiere grad zur Bosch M6, die kann ein Bekannter mir günstiger über Mitarbeiterrabatt besorgen. Nur welche bin ich mir noch nicht sicher...
Von den Maßen passen würden:
YTX9-4 / YTX9-BS - 8AH - 80A
YTZ10S-4 / YTZ10S-BS - 8AH - 80A
YTZ12S-4 / YTZ12S-BS - 9AH - 200A
YTX12-4 / YTX12-BS - 10AH - 90A
YT12A-4 / YT12A-BS - 11AH - 140A
Mal abwarten wie die Preise sind, dann entscheid ich mich.
Alternative wäre ne Batterie aus Ebay. Gibt da ja relativ günstige GEL Batterien sogar.
z.B. http://www.ebay.de/itm/Batteri…teile&hash=item35e652a6d3 , jemand Erfahrungen damit?
Oder doch lieber bei ner Markenbatterie ala Bosch, Intact und co bleiben?
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Ich hatte bei der Bestia dann die hier verbaut:
GEL YTX12A-BS IntactBei autobatteriebilliger.de für 44,90 inkl Versand
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Hab über meinen Kollegen jetzt erstmal eine Bosch M6 YTX9-BS (wartungsfrei) bestellt. Bei 30,- kann man nicht meckern denk ich.
Zumal ich hoffe, dass nicht etwa ein defekter Laderegler die alte Batt gekillt hat. Werd ich wohl nachmessen müssen.
Sollte die irgendwann die Füße hochlegen, kommt wohl eine Marken-GEL rein.
Nächsten Mittwoch will ich zur Anmeldung. Bin ja mal gespannt, was da auf mich zukommt (wegen Schildern). Man liest ja doch die eine oder andere Horrorstory...
Irgendwas, worauf man bei der Anmeldung achten sollte?
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Bin gespannt, was Du für Schilder kriegst... lt meiner Zulassungsstelle, haben alle Zulassungsstellen in Bayern die Anweisung, nur die großen 20x25 Pizzableche raus zu geben für Quads...
Wo es bei mir gehakt hat, war die EVB von der Versicherung.... Am besten, die lassen den Fahrzeugtyp leer... oder halt aber Zugmaschine/Ackerschlepper....
Gab die letzten beiden male immer Probleme, weil einmal war da Quad drin und einmal Auto.... musste dann von der Zulassungsstelle aus mit der Versicherung rumkaspern -
Ja ich müsste Zugmaschine LOF haben.
Na bin ich mal gespannt.
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bei meiner zulassung wurde mir gesagt das ich keine kleinen schilder bekommen weil ich keine LOF habe ...hätte ich eine LOF wären meine schilder auch kleiner geworden
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Das hat Normal nichts mit LOF oder VKP zu tun, es sollte Eigentlich Bundesweit keine kleinen Kennzeichen mehr geben.
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es gibt aber welche
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Ja genau sowas hätte ich auch gerne
Nunja, in diversen Quadforen findet man ja folgenden Schrieb:
ZitatVon: TLVwA Stiller, Holger
Gesendet: Montag, 19. November 2012 13:25
An: Zulassungsbehörden des Freistaates Thüringen
Cc: TLVwA Dittmann, Frank; TMBLV Bummel, JensBetreff: LKRAD-Kennzeichen für Quad´s als Zugm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h
Werte Kolleginnen, werte Kollegen,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass mit in Kraft treten der 1.
Verordnung zur Änderung der FZV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum
01.11.2012 verkleinerte zweizeilige Kennzeichen auch für land- oder forstwirtschaftliche (lof)
Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h für zulässig
erklärt wurden.
Demnach dürfen seit dem 01.11.2012 auch an kraftradähnlichen Vierradkraftfahrzeugen, welche
hinsichtlich der Fahrzeugklasse als lof Zugmaschine eingestuft sind, verkleinerte zweizeilige
Kennzeichen zugeteilt werden. Eine zusätzliche Ausnahmeentscheidung ist dabei nicht geboten.
Rechtsgrundlage hierzu stellt die Änderung der Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 2 zur FZV dar,
wonach verkleinerte zweizeilige Kennzeichen Leichtkrafträdern sowie Fahrzeugen nach § 10 Abs.
6 Nr. 3 zugeteilt werden dürfen. Die bisherige Geschwindigkeitsbeschränkung der Zugmaschinen
und Anhänger (< 40 km/h) in der bis zum 31.10.2012 geltenden Fassung der Anlage 4 Abschnitt 1
Nr. 1 Satz 2 zur FZV ist nicht mehr von Belang.Gemäß § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV gelten als Fahrzeuge nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen
auswechselbaren Maschinen.Laut der uns hierzu vorliegenden amtlichen Begründung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (Drucksache 371/12) ist es dabei nicht von Bedeutung, ob die
Zugmaschinen ausschließlich als lof Zugmaschinen klassifiziert worden sind.
Diese Neuregelung infolge Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gilt allerdings
nicht für kraftradähnliche Vierradfahrzeuge, welche als Personenkraftwagen offen (Fahrzeugklasse
und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung 01 0100) bzw. als vierrädriges Kraftfahrzeug zur
Personen- bzw. Güterbeförderung (Fahrzeugklasse und Aufbau ohne Emissionsverschlüsselung
26 0400 bzw. 26 1400 bzw. gemäß EU-Fahrzeugklasse L7e) eingestuft sind.
Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag
Stiller
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung Wirtschaft und Verkehr
Referat Straßen- und Luftverkehr (520.2)
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361-37737416
Telefax: 0361-37739419
E-Mail: holger.stiller@tlvwa.thueringen.deAber was man dann bekommt - wer weiß schon, wie gut die sich da auskennen. Manche sagen, sie haben ohne Probleme ein kleines bekommen. Andere hatten riesige Probleme.
Ich bin ja schon gespannt...
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Die Bosch M6 Batterie hab ich gestern bekommen und heute befüllt. Für 30,- kann man nicht meckern für eine Marken ytx9 (8Ah, 135A)
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