Zulassung verweigert

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  • Hallo Forum,


    letztes Jahr hatte ich mir eine gebrauchte Outlander
    400 Bj. 2007 zugelegt, um an meine neue 5 Km enfernte Arbeitsstelle zu
    fahren.
    Mit dem Job wurde aber nichts. Jetzt möchte ich meine 400er
    wieder verkaufen und habe sie dafür einem Händler gegeben, der auch
    einen Käufer gefunden hat. Dieser wollte Sie zulassen, was ihm aber
    verweigert wurde, weil die Ausnahmegenehmigung für den LoF Umbau fehlt.
    Das Fahrzeug wurde schon von 3 Vorbesitzern zugelassen und bei keinem,
    auch bei mir nicht, gab es Probleme. Nur bei dem neuen Käufer. Heute
    habe ich mich mit dem TÜV in Verbindung gesetzt, die können mir auch
    nicht helfen.
    Woher bekomme ich jetzt diese ver...... Ausnahmegenehmigung?
    Ich würde logicher Weise dafür bezahlen, nur WO HER ??
    Kann mir jemand von Euch helfen ?
    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Mit freundlichem Gruß
    Manfred

  • So ganz verstehe ich das jetzt nicht,
    die Kiste war bei dir und den Vorbesitzern als LOF zugelassen? wenn richtig, sollten alle erteilten Genehmigungen im Schein/ Brief eingetragen sein.


    Und da sie schon mal zugelassen war, (ich gehe mal davon aus, dass du in D wohnst) kann sie auch jederzeit wieder hier zugelassen werden.

  • Wer verlangt das Gutachten ? Die Zulassungsstelle ? Sehe das wie quattropit das alles im Fahrzeugbrief stehen muß ... der wird ja bei Erstzulassung anhand des Gutachtens / Papiere auf der Zulassungsstelle erstellt. Sowas habe ich noch nie gehört und ich habe / hatte für keines meiner bisher drei ATV`s.

    Einmal editiert, zuletzt von Ghost ()

  • Hi,


    vielen Dank für die Hinweise.
    Die Zulassungsstelle hat sich wohl darauf bezogen, dass im Brief zwar alles drinnen steht, für die Hängerkupplung aber weder die Stützlast noch das max. Zuggewicht vermerkt ist. Dies bedeutet, dass eine Kupplung vorhanden ist, diese aber nicht genutzt werden darf :cursing:. Somit ist das auch kein Zugfahrzeug.
    Bescheuert, klar, aber was soll ich jetzt machen? Das Einzige was möglich wäre, das Gerät wieder nach Hause zu holen und fahren bis es auseinander fällt.
    Ist halt mal so. Ich kann das jetzt nicht ändern...


    Freundliche Grüße
    Manfred

  • Eine Möglichkeit wäre noch mit der Kiste zu nem CanAm Händler und die Kupplung nachträglich eintragen lassen,
    Ein Händler sollte ein passendes Mustergutachten für den Umbau haben, und wenn das bei "seinem Hausprüfer" gemacht wird sollte es auch keine Probleme geben.

  • Wenn wikich um die Ausnahmegenehmigung geht die habe ich seinerzeit vom Landkreis bekommen aber da stand nur Plötzinn drin, z.b fehlende Radabdeckung insgesamt waren es drei Punkte aber nur Müll.
    Die Ausnahmegenehmigung hätte ich auch immer Mitführen sollen.
    Fehlen Eintragungen da sollte ein Händler weiter helfen können.
    Achso hier brauchte ich die Ausnahmegenehmigung mein Nachfolger (anderer Landkreis) brauchte sie nicht.

  • du hast ja schon die richtigen wege aufgezeigt bekommen.
    entweder beim tüv oder dekra eine kopie der zulassungspapiere von 2007 anfordern.
    oder zum can am händler.
    evtl. hat noch der erste besitzer die papiere.
    die frage ist, wer wo wann gepennt hat. evtl. ist beim ummelden ein fehler passiert und die stützlast und zuggewicht nicht eingetragen worden. evtl. steht etwas in den papieren vorher - dann mal bei den zulassungsstellen der vorbesitzer nachfragen.

  • Hast Du nicht den ersten Brief/Zulassungsbescheinigung Teil 2???
    Bei uns werden die Alten/Ungültigen/ vollgeschriebenen Dokumente wieder mitgegeben!
    Erster Anspechpatner wäre in meinen Augen der Erst verkaufende Can Am Händler da der wahrscheinlich auch den Umbaugemacht hat oder das Er zumindest weiter helfen kann.
    Wie gesagt in der Ausnahmegenehmigung stehen die fehlen Angaben nicht drin, die werden im Gutachten stehen und das sollte ein Händler haben oder sollte es beschaffen können.